Netzbetreiber dürfen Strom für Elektroautos und Wärmepumpen drosseln
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erlaubt es den Netzbetreibern, den Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen einzuschränken․
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erlaubt es den Netzbetreibern, den Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen einzuschränken․