Lindemann-Anwälte ziehen Unterlassungsantrag gegen Petition zurück
#TillLindemann #Rammstein #Unterlassungsantrag #Petition #Missbrauch #Landgericht #Begriff
Laut einer Zwischenverfügung des Landgerichts Berlin darf Till Lindemann in einer Petition weiterhin „Täter“ genannt werden․ Auch den Begriff „sexueller Missbrauch“ wertet das Gericht demnach als zulässig․
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Laut einer Zwischenverfügung des Landgerichts Berlin darf Till Lindemann in einer Petition weiterhin „Täter“ genannt werden․ Auch den Begriff „sexueller Missbrauch“ wertet das Gericht demnach als zulässig․