Mindestlohn für spirituelle Arbeit im Yoga-Verein
#Bundesarbeitsgericht #BAG #Social #Yoga #Mindestlohn #Religionsgemeinschaft #Erfurt
Jahrelang wird eine Frau für ihre Arbeit in einem Yoga-Verein nur mit einem Taschengeld bezahlt․ Laut Bundesarbeitsgericht steht ihr aber Mindestlohn zu, da es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt․
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Jahrelang wird eine Frau für ihre Arbeit in einem Yoga-Verein nur mit einem Taschengeld bezahlt․ Laut Bundesarbeitsgericht steht ihr aber Mindestlohn zu, da es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt․