Bundesverfassungsgericht: Raser dürfen Rohmessdaten einsehen
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Geblitzte Autofahrer dürfen die Rohdaten der Messgeräte einsehen․ Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe․ Ein faires Verfahren werde andernfalls verletzt, begründete das Gericht seine Entscheidung․
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Geblitzte Autofahrer dürfen die Rohdaten der Messgeräte einsehen․ Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe․ Ein faires Verfahren werde andernfalls verletzt, begründete das Gericht seine Entscheidung․