Zweieinhalb Jahre: Haftstrafe für Jugendlichen nach Stuttgarter Krawallnacht
#Staatsanwaltschaft #Amtsgericht #Polizei #Krawallnacht #Haftstrafe #Polizistwagen #Heckscheibe
Weil er in der Stuttgarter Krawallnacht die Heckscheibe eines Polizeiwagens eingeschlagen und zwei Seitenscheiben zertrümmert hat, muss ein Achtzehnjähriger zweieinhalb Jahre in Jugendhaft․ Das Strafmaß übertrifft die Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich․
#Staatsanwaltschaft #Amtsgericht #Polizei #Krawallnacht #Haftstrafe #Polizistwagen #Heckscheibe
Weil er in der Stuttgarter Krawallnacht die Heckscheibe eines Polizeiwagens eingeschlagen und zwei Seitenscheiben zertrümmert hat, muss ein Achtzehnjähriger zweieinhalb Jahre in Jugendhaft․ Das Strafmaß übertrifft die Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich․