Gericht: Krebs auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit
#Bundessozialgericht #Berufsgenossenschaft #Berufskrankheit #Nikotinkonsum #Kassel #Reutlingen #BadenWürttemberg
Ein Schweißer will seine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen․ Die Berufsgenossenschaft lehnte das wegen des langjährigen Nikotinkonsum des Klägers ab․ Nun entschied das Bundessozialgericht in Kassel zu dem Fall․
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Ein Schweißer will seine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen․ Die Berufsgenossenschaft lehnte das wegen des langjährigen Nikotinkonsum des Klägers ab․ Nun entschied das Bundessozialgericht in Kassel zu dem Fall․