Keine Verwechslungsgefahr: Wieder eine Niederlage für Käpt’n Iglo vor Gericht
#AndreasMüller #KäptnIglo #Feinkost #Schiffsunglück #Rechtsstreit #Markenrechtsverletzung #Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht München hat im Streitfall zwischen dem Fischstäbchenhersteller Iglo und der Cuxhavener Firma Appel Feinkost geurteilt․ Es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Werbefiguren der Lebensmittelhersteller․
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Das Oberlandesgericht München hat im Streitfall zwischen dem Fischstäbchenhersteller Iglo und der Cuxhavener Firma Appel Feinkost geurteilt․ Es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Werbefiguren der Lebensmittelhersteller․