Getreide als Anleihewährung
#Anleihewährung #Roggenanweisung #Getreide #Kreditanstalt #Zins #Oldenburg
Die Roggenanweisungen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg: Wer einen Betrag im Wert von 125 Kilo Roggen anlegt, erhält nach vier Jahren einen Betrag im Wert von 150 Kilo Roggen zurückgezahlt․ Aus der Frankfurter Zeitung vom 25․ Oktober 1922․
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Die Roggenanweisungen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg: Wer einen Betrag im Wert von 125 Kilo Roggen anlegt, erhält nach vier Jahren einen Betrag im Wert von 150 Kilo Roggen zurückgezahlt․ Aus der Frankfurter Zeitung vom 25․ Oktober 1922․