Eilbeschluss in NRW: Bordelle müssen weiterhin geschlossen bleiben
#OVG #Verwaltungsgericht #Bordell #Eilbeschluss #Dienstleistung #Münster #NordrheinWestfalen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht „erhöhte Infektionsgefahr“ bei sexuellen Dienstleistungen․ Die anhaltende Schließung von Bordellen hält es deshalb für „voraussichtlich rechtmäßig“․
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Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht „erhöhte Infektionsgefahr“ bei sexuellen Dienstleistungen․ Die anhaltende Schließung von Bordellen hält es deshalb für „voraussichtlich rechtmäßig“․