Unzulässige „Alleinaufträge“: Klausel-Trick der Immobilienmakler
#AndréRadicke #MatthiasBauer #FAZ #Bundeskartellamt #HausundGrund #Verbraucherzentrale
Wer ein Haus verkaufen will, beauftragt oft einen Makler. Die Kosten tragen Käufer, Verkäufer oder beide. In den Verträgen steht häufig: Der Eigner darf nicht parallel auf eigene Faust verkaufen. Das kann aber unzulässig sein.
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Wer ein Haus verkaufen will, beauftragt oft einen Makler. Die Kosten tragen Käufer, Verkäufer oder beide. In den Verträgen steht häufig: Der Eigner darf nicht parallel auf eigene Faust verkaufen. Das kann aber unzulässig sein.