Klage für weibliche Anrede in Formularen inhaltlich zu dünn
#MarliesKrämer #Bundesverfassungsgericht #Bundesgerichtshof #Formular #Anrede #Personenbezeichnung
Sparkassen dürfen in ihren Formularen vorerst weiter auf grammatisch weibliche Personenbezeichnungen wie „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ verzichten․ Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen diese Praxis abgewiesen․
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Sparkassen dürfen in ihren Formularen vorerst weiter auf grammatisch weibliche Personenbezeichnungen wie „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ verzichten․ Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen diese Praxis abgewiesen․