CTS Eventim haftet nicht für Konzert-Ausfall wegen Corona
#Bundesgerichtshof #CTSEventim #Ticketportal #Coronavirus #Internetportal #Pandemie
Wer auf seinen Tickets in der Pandemie sitzengeblieben ist, muss sich an den lokalen Konzertveranstalter halten․ Internetportale wie CTS Eventim sind lediglich die Verkaufsstellen und nicht die Veranstalter, stellt Karlsruhe klar․
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Wer auf seinen Tickets in der Pandemie sitzengeblieben ist, muss sich an den lokalen Konzertveranstalter halten․ Internetportale wie CTS Eventim sind lediglich die Verkaufsstellen und nicht die Veranstalter, stellt Karlsruhe klar․