Schlappe vor Londoner Gericht: Ubers Geschäftsmodell wankt
#YaseenAslam #JamesFarrar #Uber #SupremeCourt #Bundesarbeitsgericht #Mindestlohn #Geschäftsmodell
Die Fahrer sind keine Selbständigen, sondern wie Arbeitnehmer zu behandeln und haben Anspruch auf Mindestlohn, urteilt das britische Höchstgericht․ Auch nach deutscher Rechtslage spricht viel für ein festes Arbeitsverhältnis․
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Die Fahrer sind keine Selbständigen, sondern wie Arbeitnehmer zu behandeln und haben Anspruch auf Mindestlohn, urteilt das britische Höchstgericht․ Auch nach deutscher Rechtslage spricht viel für ein festes Arbeitsverhältnis․