Werbungskosten: Geldsegen für Studenten bleibt aus
#Bundesverfassungsgericht #Bundesfinanzhof #Werbungskosten #Studenten #Geldsegen #Ausbildung
Das Bundesverfassungsgericht bleibt standhaft: Das steuerliche Abzugsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar․ Damit können die Kosten der Erstausbildung und -studiums weiter nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden․
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Das Bundesverfassungsgericht bleibt standhaft: Das steuerliche Abzugsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar․ Damit können die Kosten der Erstausbildung und -studiums weiter nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden․