Bundesverfassungsgericht: „Alleinrennen“ im Straßenverkehr bleiben strafbar
#Bundesverfassungsgericht #Amtsgericht #Polizei #Autorennen #Straftat #Straßenverkehr #Alleinrennen
Autoraser können auch künftig wegen sogenannter Alleinrennen ohne Widersacher strafrechtlich belangt werden․ Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorschrift für vereinbar mit dem Grundgesetz․ Amtsrichter hatten diese für teils zu unbestimmt gehalten․
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Autoraser können auch künftig wegen sogenannter Alleinrennen ohne Widersacher strafrechtlich belangt werden․ Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorschrift für vereinbar mit dem Grundgesetz․ Amtsrichter hatten diese für teils zu unbestimmt gehalten․