Keine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte
#Bundessozialgericht #Barmer #AOKNordwest #Gesundheitskarte #Datenchip #Behandlungsanspruch #Plastikkarte
Die Plastikkarte mit Datenchip und Foto gilt Ärzten und Kliniken als Nachweis für einen Behandlungsanspruch․ Vor Gericht wollten Versicherte eine Alternative aus Papier erstreiten․ Nun sind sie in letzter Instanz gescheitert․
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Die Plastikkarte mit Datenchip und Foto gilt Ärzten und Kliniken als Nachweis für einen Behandlungsanspruch․ Vor Gericht wollten Versicherte eine Alternative aus Papier erstreiten․ Nun sind sie in letzter Instanz gescheitert․