Presse darf Schaulust am Grab des Germanwings-Kopiloten nicht fördern
#AndreasL #Bundesgerichtshof #Tourismus #Bildberichterstattung #GermanwingsAbsturz #Schaulust #Sensationsgier
Vor fünf Jahren flog der Kopilot einer Germanwings-Maschine gezielt gegen einen Berg und riss 149 weitere Menschen in den Tod․ Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sein Grab nicht zum Objekt von Sensationsgier werden darf․
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Vor fünf Jahren flog der Kopilot einer Germanwings-Maschine gezielt gegen einen Berg und riss 149 weitere Menschen in den Tod․ Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sein Grab nicht zum Objekt von Sensationsgier werden darf․
November 20, 2020