Zusatzurlaub nach Geburt nur für Mütter
#EuGH #Zusatzurlaub #Geburt #Rechtsstreit #Sonderurlaub
Ein Tarifvertrag darf einen Zusatzurlaub nach der Geburt ausschließlich für Müttern vorbehalten, entscheidet der Europäische Gerichtshof․ Voraussetzung ist aber, dass die Regelung im Wesentlich dem Schutz der Frau dient․
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Ein Tarifvertrag darf einen Zusatzurlaub nach der Geburt ausschließlich für Müttern vorbehalten, entscheidet der Europäische Gerichtshof․ Voraussetzung ist aber, dass die Regelung im Wesentlich dem Schutz der Frau dient․
November 18, 2020