BvG: Obergrenzen für Immobilien bei Hartz IV verfassungskonform
#Bundesverfassungsgericht #Wohneigentum #Bewohnerzahl #HartzIV #Karlsruhe
Die Karlsruher Richter bestätigten dem Sozialgericht Aurich, dass die Regelung verfassungsgemäß ist․ Es geht um ein Ehepaar, das in einem 140 Quadratmeter großen Haus lebt․
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Die Karlsruher Richter bestätigten dem Sozialgericht Aurich, dass die Regelung verfassungsgemäß ist․ Es geht um ein Ehepaar, das in einem 140 Quadratmeter großen Haus lebt․