Bundesverfassungsgericht: Niedriger Lohn für Gefangene ist verfassungswidrig
#Bundesverfassungsgericht #Resozialisierungsgebot #Stundenlohn #Vergütung #Bayern #NordrheinWestfalen #Deutschland
Maximal 2,20 Euro Stundenlohn bekommen Strafgefangene․ Diese Vergütung verstößt gegen das Resozialisierungsgebot, urteilt das Bundesverfassungsgericht․
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Maximal 2,20 Euro Stundenlohn bekommen Strafgefangene․ Diese Vergütung verstößt gegen das Resozialisierungsgebot, urteilt das Bundesverfassungsgericht․