Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung keinen Rückruf verlangen
#Mobilcom #LandgerichtKiel #Verbraucherzentrale #Mobilfunkfirma #Rückruf #Kündigung
Wer schriftlich und fristgerecht kündigt, hat ein Anrecht auf eine Kündigungsbestätigung – und darf vom Mobilfunkanbieter nicht aufgefordert werden, sich vorher wegen offener Fragen noch einmal zu melden․
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Wer schriftlich und fristgerecht kündigt, hat ein Anrecht auf eine Kündigungsbestätigung – und darf vom Mobilfunkanbieter nicht aufgefordert werden, sich vorher wegen offener Fragen noch einmal zu melden․