Datenauswertung im Antiterrorkampf teilweise verfassungswidrig
#Bundesverfassungsgericht #Antiterrorkampf #Datenauswertung #Antiterrordatei #Befugnis #Sicherheitsbehörde #Datennutzung
Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur gezielten Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig․ Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit․
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Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur gezielten Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig․ Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit․
December 11, 2020