🇦🇹 Thema "Jugendamt" nimmt Fahrt auf
27.12.2023 um 06 : 55 Uhr
Es musste wohl erst eine prominente Anwältin treffen, damit das Treiben unserer Jugendämter von reichweitenstarken Altmedien beachtet wird. Traurig, aber dennoch gut und wichtig, dass da mal hingeschaut wird:
👀 https://www.krone.at/3202563
Ich hätte da einiges hinzuzufügen. Vor allem, dass es keinerlei Kontroll- und Beschwerdeinstanz über den Jugendämtern zu geben scheint. Mir selbst wurde 2016 mitgeteilt, das Jugendamt unterstehe den Bezirkshauptleuten. Ich habe mir daraufhin einen Termin beim Bezirkshauptmann geben lassen, der mir mitteilte, ich müsse mich an die Landeshauptfrau persönlich wenden. Dort bekam ich keinen Termin, dafür bei einem ihrer Mitarbeiter, der mir wiederum mitteilte, das Jugendamt unterstünde zwar in der Verwaltung der Landeshauptmannschaft, inhaltlich habe man aber kein Weisungsrecht, ich müsse daher auf eine Gerichtsentscheidung warten und könne auch keine Maßnahmenbeschwerde (wie bei Polizeimaßnahmen) machen.
Letzteres war zwar eine Fehlauskunft, denn man kann seit 2013 sehr wohl gemäß § 107a AußStrG eine Zulässigkeit der Maßnahme durch das Pflegschaftsgericht überprüfen lassen, allerdings:
👉 nur mit einem Anwalt
👉 nur innerhalb von vier Wochen
👉 nur einmalig, kein weiteres Mal, falls sich Umstände geändert haben sollten
Und außerdem hat zwar das Jugendamt die Möglichkeit, Rekurs einzulegen, falls die Maßnahmenprüfung zu dem Schluss gelangt, die Maßnahme sei ungerechtfertigt gewesen, im umgekehrten Fall gibt es jedoch keine Möglichkeit für den Betroffenen, Rechtsmittel zu ergreifen, falls die Maßnahme als gerechtfertigt eingestuft wird.
Ich empfehle als Lektüre zu diesem Thema die Diplomarbeit von Jürgen Oismüller (aus 2019), welche zum Schluss gelangt, dass die Rechtslage den Anforderungen an einen Rechtsstaat nicht genügt. Außerdem das "Schwarzbuch Jugendwohlfahrt" von Johann Missliwetz (aus 2014).
Aktuell sind etwa 12.000 Kinder in Österreich "fremduntergebracht". Wie viele davon wohl ungerechtfertigt? Und wie viel mehr werden es, wenn der Staat sich zunehmend zu einem bürgerfeindlichen, ideologisch geprägten Zentralkollektiv entwickelt, das nicht davor zurückschreckt, Kindesabnahmen als Mittel gegen politische Dissidenten einzusetzen? Oder um Kinder "im Interesse des Allgemeinwohls" oder der "Volksgesundheit" gegen den Willen ihrer Eltern schlecht erforschten medizinischen Maßnahmen zu unterziehen? Leider ist hier Luft nach oben - wenn wir es zulassen.
#Jugendamt #Rechtsstaatlichkeit #Strukturprobleme #Staatswillkuer
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
27.12.2023 um 06 : 55 Uhr
Es musste wohl erst eine prominente Anwältin treffen, damit das Treiben unserer Jugendämter von reichweitenstarken Altmedien beachtet wird. Traurig, aber dennoch gut und wichtig, dass da mal hingeschaut wird:
👀 https://www.krone.at/3202563
Ich hätte da einiges hinzuzufügen. Vor allem, dass es keinerlei Kontroll- und Beschwerdeinstanz über den Jugendämtern zu geben scheint. Mir selbst wurde 2016 mitgeteilt, das Jugendamt unterstehe den Bezirkshauptleuten. Ich habe mir daraufhin einen Termin beim Bezirkshauptmann geben lassen, der mir mitteilte, ich müsse mich an die Landeshauptfrau persönlich wenden. Dort bekam ich keinen Termin, dafür bei einem ihrer Mitarbeiter, der mir wiederum mitteilte, das Jugendamt unterstünde zwar in der Verwaltung der Landeshauptmannschaft, inhaltlich habe man aber kein Weisungsrecht, ich müsse daher auf eine Gerichtsentscheidung warten und könne auch keine Maßnahmenbeschwerde (wie bei Polizeimaßnahmen) machen.
Letzteres war zwar eine Fehlauskunft, denn man kann seit 2013 sehr wohl gemäß § 107a AußStrG eine Zulässigkeit der Maßnahme durch das Pflegschaftsgericht überprüfen lassen, allerdings:
👉 nur mit einem Anwalt
👉 nur innerhalb von vier Wochen
👉 nur einmalig, kein weiteres Mal, falls sich Umstände geändert haben sollten
Und außerdem hat zwar das Jugendamt die Möglichkeit, Rekurs einzulegen, falls die Maßnahmenprüfung zu dem Schluss gelangt, die Maßnahme sei ungerechtfertigt gewesen, im umgekehrten Fall gibt es jedoch keine Möglichkeit für den Betroffenen, Rechtsmittel zu ergreifen, falls die Maßnahme als gerechtfertigt eingestuft wird.
Ich empfehle als Lektüre zu diesem Thema die Diplomarbeit von Jürgen Oismüller (aus 2019), welche zum Schluss gelangt, dass die Rechtslage den Anforderungen an einen Rechtsstaat nicht genügt. Außerdem das "Schwarzbuch Jugendwohlfahrt" von Johann Missliwetz (aus 2014).
Aktuell sind etwa 12.000 Kinder in Österreich "fremduntergebracht". Wie viele davon wohl ungerechtfertigt? Und wie viel mehr werden es, wenn der Staat sich zunehmend zu einem bürgerfeindlichen, ideologisch geprägten Zentralkollektiv entwickelt, das nicht davor zurückschreckt, Kindesabnahmen als Mittel gegen politische Dissidenten einzusetzen? Oder um Kinder "im Interesse des Allgemeinwohls" oder der "Volksgesundheit" gegen den Willen ihrer Eltern schlecht erforschten medizinischen Maßnahmen zu unterziehen? Leider ist hier Luft nach oben - wenn wir es zulassen.
#Jugendamt #Rechtsstaatlichkeit #Strukturprobleme #Staatswillkuer
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
Kronen Zeitung
Das Jugendamt und seine Fehleinschätzungen
Drei Fälle aus der jüngsten Vergangenheit: Zwei Frauen wurden vom Jugendamt willkürlich ihre Kinder weggenommen, ein Bub musste leiden.