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🇨🇭 Sieg für die Presseethik
24.01.2024 um 12 : 35 Uhr

GERICHTSURTEIL: Journalisten dürfen Krall nicht als Antisemiten bezeichnen, nur weil Blume das sagt

Eine Journalistin von "Kath.ch" hatte den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, Michael Blume, der selbst schon auf einer Liste einflussreicher Antisemiten gelandet war (siehe hier), dahingehend zitiert, dass Krall antisemitische Verschwörungsmythen verbreite. Eine Stellungnahme von Krall hatte sie nicht eingeholt.

Das BG Zürich urteilte, dass es für den Antisemitismus-Vorwurf nicht ausreiche, nur eine Quelle zu nennen. Zitat: "Es gibt nicht genug Belege, um ihm eine allgemein antisemitische Gesinnung anzudichten". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Journalistin kann ans Obergericht weiterziehen. Ihre Redaktion hat diesen Schritt schon angekündigt.

👀 Quelle NZZ

🐣 Krall dazu auf Twitter

👀 Gegenstellungnahme von Kath.ch

#Pressefreiheit #UebleNachrede #Presseethik

Interessierte Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander