🇩🇪 Arbeitsrechtlich spannend
22.04.2022 um 01 : 14 Uhr
"Wir impfen euch alle!"
Das Arbeitsgericht Lübeck hat am 13.04.2022 eine interessante Entscheidung in Bezug auf eine Krankenschwester gefällt, die sich eine "vorübergehende Impfunfähigkeitsbescheinigung" aus dem Internet ausgedruckt hatte: die Vorlage eines solchen Dokuments ist demnach zwar kein Grund für eine fristlose Entlassung, wohl aber für eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
👀 https://efarbeitsrecht.net/kuendigung-bei-vorlage-einer-heruntergeladenen-impfunfaehigkeitsbescheinigung/
"Die Vorlage einer vorgefertigten ärztlichen Impfunfähigkeitsbescheinigung, ohne dass vorher eine Untersuchung erfolgt ist, stellt eine sehr schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten dar, die das Vertrauen in eine ungestörte weitere Zusammenarbeit auch ohne vorherige Abmahnung zerstört. Es musste der Klägerin klar sein, dass die vorgelegte Bescheinigung zwar bei der Arbeitgeberin den Anschein eines ärztlichen Zeugnisses erwecken würde, aber in Wahrheit nicht auf einer ärztlichen Untersuchung beruhte."
Meine Meinung:
Selbstverständlich versucht das #CovidRegime alles in seiner Macht stehende, die einrichtungsbezogene #Impfpflicht in Deutschland auf Biegen und Brechen durchzudrücken. Zur Not auch mittels Entlassungen, Kündigungen und Strafverfolgung von Menschen, die bei sich eine "Impfunfähigkeit" vermuten oder deren Arzt / Ärztin einen diesbezüglichen Verdacht hat.
Das Credo des Pharmalobby-Systems lautet nach wie vor: es gibt keinen legitimen Grund, die Spritze zu verweigern oder sie nicht zu vertragen.
Unsere Reaktion muss lauten: keinen Millimeter weichen. Jedes Recht, jede Einspruchsmöglichkeit, jede Beschwerdemöglichkeit, jede denkbare und uns zustehende Verzögerungsmöglichkeit ausnützen. Kreativ denken. Pfiffig agieren. Durchhalten. Die Zeit spielt für, nicht gegen uns.
#SandInsGetriebe #Papierkrieg #EinrichtungsImpfpflicht
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gespannte Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
22.04.2022 um 01 : 14 Uhr
"Wir impfen euch alle!"
Das Arbeitsgericht Lübeck hat am 13.04.2022 eine interessante Entscheidung in Bezug auf eine Krankenschwester gefällt, die sich eine "vorübergehende Impfunfähigkeitsbescheinigung" aus dem Internet ausgedruckt hatte: die Vorlage eines solchen Dokuments ist demnach zwar kein Grund für eine fristlose Entlassung, wohl aber für eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
👀 https://efarbeitsrecht.net/kuendigung-bei-vorlage-einer-heruntergeladenen-impfunfaehigkeitsbescheinigung/
"Die Vorlage einer vorgefertigten ärztlichen Impfunfähigkeitsbescheinigung, ohne dass vorher eine Untersuchung erfolgt ist, stellt eine sehr schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten dar, die das Vertrauen in eine ungestörte weitere Zusammenarbeit auch ohne vorherige Abmahnung zerstört. Es musste der Klägerin klar sein, dass die vorgelegte Bescheinigung zwar bei der Arbeitgeberin den Anschein eines ärztlichen Zeugnisses erwecken würde, aber in Wahrheit nicht auf einer ärztlichen Untersuchung beruhte."
Meine Meinung:
Selbstverständlich versucht das #CovidRegime alles in seiner Macht stehende, die einrichtungsbezogene #Impfpflicht in Deutschland auf Biegen und Brechen durchzudrücken. Zur Not auch mittels Entlassungen, Kündigungen und Strafverfolgung von Menschen, die bei sich eine "Impfunfähigkeit" vermuten oder deren Arzt / Ärztin einen diesbezüglichen Verdacht hat.
Das Credo des Pharmalobby-Systems lautet nach wie vor: es gibt keinen legitimen Grund, die Spritze zu verweigern oder sie nicht zu vertragen.
Unsere Reaktion muss lauten: keinen Millimeter weichen. Jedes Recht, jede Einspruchsmöglichkeit, jede Beschwerdemöglichkeit, jede denkbare und uns zustehende Verzögerungsmöglichkeit ausnützen. Kreativ denken. Pfiffig agieren. Durchhalten. Die Zeit spielt für, nicht gegen uns.
#SandInsGetriebe #Papierkrieg #EinrichtungsImpfpflicht
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gespannte Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Kündigung bei Vorlage einer heruntergeladenen Impfunfähigkeitsbescheinigung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Wer seiner Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses.