Wichtig! Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hat die AfD nunmehr auch in Sachsen eine "Sperrminorität" geholt und ist im künftigen Parlament mit 41 von 120 Abgeordneten vertreten.
Damit gilt bezüglich Sachsen dasselbe wie in Thüringen. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit mehr gegen die AfD, die sich damit einen politischen Einfluss sichert. #Sachsenwahl #Landtagswahlen
Folgende Entscheidungen kann der sächsische Landtag gemäß der Verfassung des Freistaates Sachsen künftig nicht mehr gegen die Stimmen der AfD treffen:
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags, Art. 46 Abs. 4
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagssitzungen, Art. 48 Abs. 1
Auflösung des Landtags, Art. 58
Verfassungsänderungen, Art. 74 Abs. 2
Richteranklage, Art. 80 Abs. 2
Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs, Art. 81 Abs. 3
Kreditaufnahme, Übernahme von Gewerkschaften, Art. 95 Abs. 6 S. 2, unter bestimmten Bedingungen
Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs, Art. 100 Abs. 3
Notstand, Notparlament, Aussetzung von Wahlen aufgrund dessen, Art. 113 Abs. 2 Satz 2
Abgeordneten- und Ministeranklage Art. 118 Abs. 2 Satz 2
Damit gilt bezüglich Sachsen dasselbe wie in Thüringen. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit mehr gegen die AfD, die sich damit einen politischen Einfluss sichert. #Sachsenwahl #Landtagswahlen
Folgende Entscheidungen kann der sächsische Landtag gemäß der Verfassung des Freistaates Sachsen künftig nicht mehr gegen die Stimmen der AfD treffen:
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags, Art. 46 Abs. 4
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagssitzungen, Art. 48 Abs. 1
Auflösung des Landtags, Art. 58
Verfassungsänderungen, Art. 74 Abs. 2
Richteranklage, Art. 80 Abs. 2
Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs, Art. 81 Abs. 3
Kreditaufnahme, Übernahme von Gewerkschaften, Art. 95 Abs. 6 S. 2, unter bestimmten Bedingungen
Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs, Art. 100 Abs. 3
Notstand, Notparlament, Aussetzung von Wahlen aufgrund dessen, Art. 113 Abs. 2 Satz 2
Abgeordneten- und Ministeranklage Art. 118 Abs. 2 Satz 2