Bunte-Nachrichtenagentur
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Masern Impfpflicht wankt?
Ein Urteil macht Mut das die staatlich geforderte Körperverletzung - die Zwangsimpfung wankt
Eine sehr gute Entscheidung, die Euch allen helfen kann, die Schulkinder haben, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 11. Mai 2023, Aktenzeichen 5 L 303/23.NW: Hier hatte das einstweilige Verfügungsverfahren Erfolg. Den Eltern wurde ein Zwangsgeld auferlegt, weil das Schulkind nicht gegen Masern geimpft werden sollte. Beratung usw. hatte alles stattgefunden. Es gab KEIN Attest, also eine IUB. Es war schlicht die Weigerung der Eltern und des Kindes sich impfen lassen zu wollen. Die Begründung des Gerichtes: Da die Schulpflicht die Nachweispflicht überwiegt, das Kind also auch ungeimpft in die Schule muss/kann, und jetzt für Euch laienhaft ausgedrückt..., ist ein Zwangsgeld sinnlos bzw. nicht zulässig, weil damit durch die Hintertüre eine Impfpflicht durchgesetzt würde. Denn den Nachweis, dass das Kind nicht geimpft ist haben die Eltern ja erbracht, das sei zunächst ausreichend. Die Eltern hatten sich insbesondere auf die noch offene Entscheidung für Schulkinder berufen, dass § 20 IfSG verfassungswidrig sei. Das ist nicht die einzige gute Entscheidung, aber eine echt SEHR GUTE BEGRÜNDUNG die man bei JEDEM VG vortragen kann‼️
#Nachricht #Medizin #Zwangsimpfung #Körperverletzung #Masernimpfung