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Ohne gesetzliche Regelung: Bundesregierung will Upload terroristischer Onlineinhalte verhindern

Der Christchurch-Anschlag hat die Diskussionen zur verpflichtenden Entfernung terroristischer Internetinhalte befördert. Die Bundesregierung beteiligt sich hierzu an mehreren weltweiten Initiativen. Übertriebene Auforderungen des BKA finden aber wenig Verständnis.

☣️ Das Bundeskriminalamt (BKA) ist bei der Entfernung von terroristischen Internetinhalten wenig erfolgreich.
Mit 2.800 Dateien oder Postings wurde nicht einmal die Hälfte aller deutschen Meldungen von den Internetdienstleistern nach einer Prüfung entfernt. Das schreibt das Bundesministerium des Innern in der Antwort auf eine Kleine Anfrage.

Damit liegt das BKA deutlich unter der Quote von 85 Prozent, wie sie von der EU-Polizeiagentur Europol für Meldungen an die Firmen erreicht wird. Europol versendet seit 2015 Löschbitten über ihre „Meldestelle für Internetinhalte“. Im Oktober 2018 richtete auch das BKA eine „nationale Meldestelle für Internetinhalte“ ein und hat seitdem mehr als 6.000 Meldungen über den Europol-Kanal an die Internetdienstleister geschickt.

☣️ Rechtsextremistische Postings werden nicht behandelt
Weshalb nur weniger als die Hälfte der Videos, Bilder, Textdateien oder Webseiten auf deutschen Wunsch gelöscht wurden, schreibt das Ministerium nicht. Ein Grund könnte darin liegen, dass das BKA auch Meinungsäußerungen als terroristisch oder extremistisch einstuft. Bislang befassen sich die europäischen Meldestellen lediglich mit islamistischen Inhalten, seit einiger Zeit werden auch Internetauftritte von Schleusern entfernt. Rechtsextremistische Internetauftritte oder Kommentare verfolgen die Meldestellen nicht.

Keine einzige der Meldungen enthielt einen richterlichen Beschluss. Ob Inhalte tatsächlich entfernt werden, können die Firmen deshalb auf Basis ihrer Geschäftsbedingungen freiwillig entscheiden. Die Europäische Union will jedoch eine Verordnung zur „Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ verabschieden. Meldungen würden dann durch Anordnungen ersetzt, denen die Firmen innerhalb einer Stunde entsprechen müssen. In der Diskussion ist außerdem, dass die Internetdienstleister Uploadfilter für bereits entferntes Material einrichten sollen.

☣️ Landeskriminalämter sollten zu Christchurch-Anschlag tätig werden
Im Dezember hatten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verhandlungsposition zu der Verordnung geeinigt. Für die Bundesregierung hat das Vorhaben eine hohe Priorität, sie hat auch den im Verordnungsvorschlag geforderten Uploadfiltern zugestimmt. Das frühere Europäische Parlament verweigert diesen „proaktiven Maßnahmen“ jedoch seine Zustimmung.

Dissens gibt es auch bei der Frage, ob die Entfernungsanordnungen auch über Grenzen hinweg verschickt werden dürfen. Die EU-Abgeordneten fordern, dass hierfür der übliche internationale polizeiliche Meldeweg eingehalten wird. Polizeibehörden könnten demnach nur die Provider im eigenen Land zur Befolgung der Anordnungen verpflichten.

Offensichtlich funktioniert dieses Verfahren schon heute, denn nach dem Christchurch-Anschlag in Neuseeland hatten deutsche Behörden Hinweise auf Webseiten, auf denen das Tatvideo veröffentlicht wurde, über diesen internationalen Meldeweg an die zuständigen ausländischen Polizeien weitergeleitet. Das BKA bat auch die Landeskriminalämter, die nationale Meldestelle in Wiesbaden über entsprechende Videos zu informieren. Nur wenn diese Dateien bei deutschen Provider gefunden würden, sollten die Landesämter in eigener Zuständigkeit tätig werden.

Weiter auf:
https://netzpolitik.org/2019/ohne-gesetzliche-regelung-bundesregierung-will-upload-terroristischer-onlineinhalte-verhindern/

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