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Staatstrojaner im Schachtelsatz

Innenminister Horst Seehofer bringt brisante Verschärfungen der Sicherheitsgesetze auf den Weg, indem er die Gesetze so kompliziert macht, dass sie keiner versteht.

Künftig soll etwa der Verfassungsschutz auch journalistische Redaktionen mit Staatstrojanern ausspähen dürfen.
Sogar Kaufhäuser sollen verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz Live-Zugang zu ihrer Videoüberwachung zu geben.

Horst Seehofer, der Bundesinnenminister, hat vor einer Weile etwas Kritik auf sich gezogen, als er erläuterte, wie man brisante Verschärfungen der Sicherheitsgesetze am effektivsten auf den Weg bringe, ohne viel Gegenwind auszulösen. Ganz einfach: Man müsse die Gesetze kompliziert machen. "Dann fällt es nicht so auf." Manche haben ihm vorgeworfen, das sei undemokratisch. Dabei sieht, wer jetzt Seehofers riesiges, 41 Seiten pralles Gesetzespaket zur Stärkung des Verfassungsschutzes studiert: Es geht sogar noch besser.

Es ist nicht nur dieser besondere Stil: "Auf Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 2 und §§ 9d, 9e Absatz 1 (...) ist § 3a Absatz 1 Satz 4 bis 6 und Absatz 2 des Artikel-10-Gesetzes entsprechend anzuwenden", so liest man im dritten, dem zentralen Paragrafen dieses Geheimdienst-Gesetzespakets. Einer der heiklen Sätze kurz darauf verströmt ebenso stickige, schläfrig machende Behördenluft: "Erfolgen Maßnahmen bei einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 3b oder Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person ..."

Übersetzt heißt dies, dass der Verfassungsschutz künftig auch journalistische Redaktionen mit Staatstrojanern ausspähen dürfen soll. Man kann dies aber nicht lesen, ohne dass der gesamte Schreibtisch übersät ist mit aufgeschlagenen weiteren Gesetzen. Ob man es dann versteht, ist immer noch eine andere Frage.

☣️ Brisante Ideen werden in Schachtelsätze eingewickelt
Noch besser ist dieser simple Kniff: Die wirklich brisanten Neuerungen schreibt Seehofers Ministerium nicht in die Gesetzesbegründung hinein. Das würde es den Leserinnen und Lesern zu einfach machen. Die Gesetzesbegründung, das ist schließlich der Teil, der in relativ verständlichem Deutsch geschrieben ist und deshalb meist zuerst gelesen wird. Vielleicht hätte Seehofers Gesetzentwurf, mit dem der CSU-Politiker eine größere Aufrüstung der Sicherheitsbehörden einfordert, als es sein braver Vorgänger Thomas de Maizière je gewagt hätte, viel breitere Empörung ausgelöst - wenn sein Ministerium nicht so hellsichtig gewesen wäre, auch die folgenden brisanten Ideen in Schachtelsätze einzuwickeln und in der Gesetzesbegründung zu verschweigen:

Der Verfassungsschutz soll, so der Plan, nicht nur die Befugnis erhalten, Kinder zu überwachen. Er soll ihre Daten auch an ausländische Geheimdienste übermitteln dürfen. Und: Der Verfassungsschutz soll, so der Plan, in private Wohnungen nicht nur einbrechen dürfen, um nach Handys oder Laptops zu suchen, auf die er Spionagesoftware aufspielen kann. Er soll auch einbrechen dürfen, schlicht um seine sogenannten V-Leute zu schützen, die später die Bewohner dieser Privatwohnungen besuchen.

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https://www.sueddeutsche.de/politik/staatstrojaner-seehofer-ueberwachung-1.4564648

#Staatstrojaner #Seehofer #Überwachung
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