🗓 9. April. 2024
DESKTOP
Telegram-Schwachstelle?!
Neue Meldungen schüren Panik unter den Telegram Benutzern am Desktop.
W@hrend Telegram selbst diese RCE-Schwachstelle für Desktop-Anwender bestreitet, wird von CertiK empfohlen vorsichtshalber
das automatische Herunterladen von Mediendateien auf Telegram Desktop zu deaktivieren.
──────────────
Wie stets, so gilt es auch hier:
Keine Panik 😎 Ruhe bewahren.
Sicherheit geht vor. Also werde als Desktop Anwender aktiv & schütze Dich vorsorglich.
Das geht ganz einfach:
Überprüfe jetzt Deine Telegram DESKTOP-EINSTELLUNGEN & deaktiviere dort das automatische Herunterladen.
Die Funktion kann deaktiviert werden, indem Du in die Telegram Einstellungen gehst ->
„Einstellungen“ & dann auf „Erweitert“ tippen.
Deaktiviere im Abschnitt -> ‚Automatischer Medien-Download‘ den automatischen Download für
-> ‚Fotos‘, ‚Videos‘ und ‚Dateien‘ -> für alle Chat-Typen:
private Chats, Gruppen & Kanäle.
Quelle📖
👉 Klicke hier & lese weiter 👀
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☀️࿐•ღ🍃🌗🍃ღ•࿐☀️
#Anleitung
#BeispieBilder
#Desktop
#Hinweise
#Sicherheit
#Einstellungen
#Medien
#MedienDateien
#Download
#Herunterladen
#automatischer_Mediendownload
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📱 @AnleitungenTelegram
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Telegram-Schwachstelle?!
Neue Meldungen schüren Panik unter den Telegram Benutzern am Desktop.
W@hrend Telegram selbst diese RCE-Schwachstelle für Desktop-Anwender bestreitet, wird von CertiK empfohlen vorsichtshalber
das automatische Herunterladen von Mediendateien auf Telegram Desktop zu deaktivieren.
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Wie stets, so gilt es auch hier:
Keine Panik 😎 Ruhe bewahren.
Sicherheit geht vor. Also werde als Desktop Anwender aktiv & schütze Dich vorsorglich.
Das geht ganz einfach:
Überprüfe jetzt Deine Telegram DESKTOP-EINSTELLUNGEN & deaktiviere dort das automatische Herunterladen.
Die Funktion kann deaktiviert werden, indem Du in die Telegram Einstellungen gehst ->
„Einstellungen“ & dann auf „Erweitert“ tippen.
Deaktiviere im Abschnitt -> ‚Automatischer Medien-Download‘ den automatischen Download für
-> ‚Fotos‘, ‚Videos‘ und ‚Dateien‘ -> für alle Chat-Typen:
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⚠️Sicherheitshinweis⚠️
Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung (Kfz-EEV)
Am 08.08.2024 trat die Kfz-EEV in Kraft. Sie verpflichtet Fahrzeughalter in Deutschland zur Erfassung spezifischer Verbrauchsdaten während der Hauptuntersuchung (HU) für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2021 zugelassen wurden. Ziel der Verordnung ist die anonymisierte Erfassung von Energieverbrauchs- und CO2-Emissionsdaten von Fahrzeugen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2021/392.
Für wen gilt es? | Für wen gilt es nicht?🤔
Die Kfz-EEV betrifft grundsätzlich alle Fahrzeuge, dies schließt Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (Benzin, Diesel), Elektrofahrzeuge sowie Hybride ein.
Ausnahmen gelten gem. § 1 Kfz-EEV und Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/392 für:
➡️ Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2021 zugelassen wurden.
➡️ Bestimmte Kleinserienfahrzeuge und Sonderregelungen unterliegen (u.a. seltene Sportwagen und Luxusfahrzeuge, Oldtimer-Nachbauten, oder experimentelle Fahrzeuge).
➡️ Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht der Pflicht zur HU unterliegen, u.a. bestimmte landwirtschaftliche Maschinen oder historische Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen.
Welche Daten werden erhoben?🤔
Im Rahmen der Verordnung werden gem. § 2 Abs. 2 Kfz-EEV und den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2021/392 die folgenden Datensätze erhoben, die sich auf die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs beziehen:
1️⃣ Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
2️⃣ Kraftstoffverbrauch über gesamte Lebensdauer
3️⃣ Zurückgelegte Strecke über gesamte Lebensdauer
4️⃣ Kraftstoffverbrauch bei entladenem Akku (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
5️⃣ Batterieverbrauch (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
6️⃣ Kraftstoffverbrauch im Betrieb mit entladenem Akku (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
7️⃣ Zurückgelegte Strecke im Betrieb ohne Einsatz des Verbrennungsmotors (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
Neben der Erhebung von Verbrauchsdaten während der HU müssen Fahrzeughersteller und Importeure gem. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2021/392 ebenfalls spezifische Verbrauchs- und Emissionsdaten direkt an die Europäische Umweltagentur (EUA) melden.
Es erfolgt eine parallele Datenerfassung:
➡️ Durch die HU: Erfassung der Fahrzeugverbrauchsdaten.
➡️ Durch die Hersteller/Importeure: Detaillierterer technische - und Daten fahrzeugeigenen Daten.
Wo und wie lange wird gespeichert?🤔
Die gesamten Daten werden ab der erstmaligen Aufnahme in das Central Data Repository (CDR) oder den Business Data Repository (BDR) der EUA hochgeladen wurden, für einen Zeitraum von 15 bzw. 20 Jahren aufbewahrt. Dies ist gemäß Artikel 10 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/392 festgelegt.
Wie kann man widersprechen?
Gem. § 2 Abs. 4 Kfz-EEV können Fahrzeughalter der Erhebung und Übermittlung ihrer Daten widersprechen, dies muss aber VOR Durchführung der Hauptuntersuchung erklärt werden, um wirksam zu sein.
Es ist ratsam, sich bei der HU-Stelle vorab zu informieren, wie der Widerspruch erklärt werden kann. Ein vorbereitetes Widerspruchsschreiben kann hilfreich sein, falls kein Formular von der HU-Stelle bereitgestellt wird oder zufällig nicht vorrätig ist.
Mustertext:
Hiermit widerspreche ich der Erhebung und Weitergabe der Verbrauchsdaten meines Fahrzeugs (Fahrzeug-Identifizierungsnummer: XYZ...) gemäß § 2 Abs. 4 Kfz-EEV.
Fazit:
Dieser Sicherheitshinweis basiert auf meine Recherche in der EU-Verordnung sowie der neuen Kfz-EEV. Trotz intensiver Suche fand ich keine umfassenden Informationen in Tageszeitungen, Automagazinen, bei Verbraucherzentralen, Datenschutzstellen oder beim ADAC. Diese mangelnde Transparenz ist äußerst besorgniserregend und verstärkt das Gefühl, dass hier wichtige Details nicht offen kommuniziert werden.
Daher meine Empfehlung: Macht von Eurem Widerspruchsrecht Gebrauch, wo immer es möglich ist!
Siehe auch:
KFZ-EEV
Verordnung (EU) 2021/392
#Kfz_EEV
#Hinweise #Rückrufe
Ein MÆrBlick-Projekt🔎
〰️ 〰️ 〰️ ⚠️〰️ 〰️ 〰️
Bleibe informiert und schütze Dich und Deine Liebsten:
⚠️ @Hinweise_Rueckrufe
Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung (Kfz-EEV)
Am 08.08.2024 trat die Kfz-EEV in Kraft. Sie verpflichtet Fahrzeughalter in Deutschland zur Erfassung spezifischer Verbrauchsdaten während der Hauptuntersuchung (HU) für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2021 zugelassen wurden. Ziel der Verordnung ist die anonymisierte Erfassung von Energieverbrauchs- und CO2-Emissionsdaten von Fahrzeugen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2021/392.
Für wen gilt es? | Für wen gilt es nicht?
Die Kfz-EEV betrifft grundsätzlich alle Fahrzeuge, dies schließt Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (Benzin, Diesel), Elektrofahrzeuge sowie Hybride ein.
Ausnahmen gelten gem. § 1 Kfz-EEV und Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/392 für:
Welche Daten werden erhoben?
Im Rahmen der Verordnung werden gem. § 2 Abs. 2 Kfz-EEV und den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2021/392 die folgenden Datensätze erhoben, die sich auf die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs beziehen:
1️⃣ Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
2️⃣ Kraftstoffverbrauch über gesamte Lebensdauer
3️⃣ Zurückgelegte Strecke über gesamte Lebensdauer
4️⃣ Kraftstoffverbrauch bei entladenem Akku (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
5️⃣ Batterieverbrauch (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
6️⃣ Kraftstoffverbrauch im Betrieb mit entladenem Akku (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
7️⃣ Zurückgelegte Strecke im Betrieb ohne Einsatz des Verbrennungsmotors (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
Neben der Erhebung von Verbrauchsdaten während der HU müssen Fahrzeughersteller und Importeure gem. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2021/392 ebenfalls spezifische Verbrauchs- und Emissionsdaten direkt an die Europäische Umweltagentur (EUA) melden.
Es erfolgt eine parallele Datenerfassung:
Wo und wie lange wird gespeichert?
Die gesamten Daten werden ab der erstmaligen Aufnahme in das Central Data Repository (CDR) oder den Business Data Repository (BDR) der EUA hochgeladen wurden, für einen Zeitraum von 15 bzw. 20 Jahren aufbewahrt. Dies ist gemäß Artikel 10 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/392 festgelegt.
Wie kann man widersprechen?
Gem. § 2 Abs. 4 Kfz-EEV können Fahrzeughalter der Erhebung und Übermittlung ihrer Daten widersprechen, dies muss aber VOR Durchführung der Hauptuntersuchung erklärt werden, um wirksam zu sein.
Es ist ratsam, sich bei der HU-Stelle vorab zu informieren, wie der Widerspruch erklärt werden kann. Ein vorbereitetes Widerspruchsschreiben kann hilfreich sein, falls kein Formular von der HU-Stelle bereitgestellt wird oder zufällig nicht vorrätig ist.
Mustertext:
Hiermit widerspreche ich der Erhebung und Weitergabe der Verbrauchsdaten meines Fahrzeugs (Fahrzeug-Identifizierungsnummer: XYZ...) gemäß § 2 Abs. 4 Kfz-EEV.
Fazit:
Dieser Sicherheitshinweis basiert auf meine Recherche in der EU-Verordnung sowie der neuen Kfz-EEV. Trotz intensiver Suche fand ich keine umfassenden Informationen in Tageszeitungen, Automagazinen, bei Verbraucherzentralen, Datenschutzstellen oder beim ADAC. Diese mangelnde Transparenz ist äußerst besorgniserregend und verstärkt das Gefühl, dass hier wichtige Details nicht offen kommuniziert werden.
Daher meine Empfehlung: Macht von Eurem Widerspruchsrecht Gebrauch, wo immer es möglich ist!
Siehe auch:
KFZ-EEV
Verordnung (EU) 2021/392
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Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung (Kfz-EEV)
Am 08.08.2024 trat die Kfz-EEV in Kraft. Sie verpflichtet Fahrzeughalter in Deutschland zur Erfassung spezifischer Verbrauchsdaten während der Hauptuntersuchung (HU) für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2021 zugelassen wurden. Ziel der Verordnung ist die anonymisierte Erfassung von Energieverbrauchs- und CO2-Emissionsdaten von Fahrzeugen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2021/392.
Für wen gilt es? | Für wen gilt es nicht?🤔
Die Kfz-EEV betrifft grundsätzlich alle Fahrzeuge, dies schließt Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (Benzin, Diesel), Elektrofahrzeuge sowie Hybride ein.
Ausnahmen gelten gem. § 1 Kfz-EEV und Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/392 für:
➡️ Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2021 zugelassen wurden.
➡️ Bestimmte Kleinserienfahrzeuge und Sonderregelungen unterliegen (u.a. seltene Sportwagen und Luxusfahrzeuge, Oldtimer-Nachbauten, oder experimentelle Fahrzeuge).
➡️ Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht der Pflicht zur HU unterliegen, u.a. bestimmte landwirtschaftliche Maschinen oder historische Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen.
Welche Daten werden erhoben?🤔
Im Rahmen der Verordnung werden gem. § 2 Abs. 2 Kfz-EEV und den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2021/392 die folgenden Datensätze erhoben, die sich auf die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs beziehen:
1️⃣ Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
2️⃣ Kraftstoffverbrauch über gesamte Lebensdauer
3️⃣ Zurückgelegte Strecke über gesamte Lebensdauer
4️⃣ Kraftstoffverbrauch bei entladenem Akku (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
5️⃣ Batterieverbrauch (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
6️⃣ Kraftstoffverbrauch im Betrieb mit entladenem Akku (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
7️⃣ Zurückgelegte Strecke im Betrieb ohne Einsatz des Verbrennungsmotors (Lebensdauer, Plug-in-Hybride)
Neben der Erhebung von Verbrauchsdaten während der HU müssen Fahrzeughersteller und Importeure gem. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2021/392 ebenfalls spezifische Verbrauchs- und Emissionsdaten direkt an die Europäische Umweltagentur (EUA) melden.
Es erfolgt eine parallele Datenerfassung:
➡️ Durch die HU: Erfassung der Fahrzeugverbrauchsdaten.
➡️ Durch die Hersteller/Importeure: Detaillierterer technische - und Daten fahrzeugeigenen Daten.
Wo und wie lange wird gespeichert?🤔
Die gesamten Daten werden ab der erstmaligen Aufnahme in das Central Data Repository (CDR) oder den Business Data Repository (BDR) der EUA hochgeladen wurden, für einen Zeitraum von 15 bzw. 20 Jahren aufbewahrt. Dies ist gemäß Artikel 10 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/392 festgelegt.
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Gem. § 2 Abs. 4 Kfz-EEV können Fahrzeughalter der Erhebung und Übermittlung ihrer Daten widersprechen, dies muss aber VOR Durchführung der Hauptuntersuchung erklärt werden, um wirksam zu sein.
Es ist ratsam, sich bei der HU-Stelle vorab zu informieren, wie der Widerspruch erklärt werden kann. Ein vorbereitetes Widerspruchsschreiben kann hilfreich sein, falls kein Formular von der HU-Stelle bereitgestellt wird oder zufällig nicht vorrätig ist.
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Hiermit widerspreche ich der Erhebung und Weitergabe der Verbrauchsdaten meines Fahrzeugs (Fahrzeug-Identifizierungsnummer: XYZ...) gemäß § 2 Abs. 4 Kfz-EEV.
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Im Rahmen der Verordnung werden gem. § 2 Abs. 2 Kfz-EEV und den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2021/392 die folgenden Datensätze erhoben, die sich auf die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs beziehen:
1️⃣ Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
2️⃣ Kraftstoffverbrauch über gesamte Lebensdauer
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