Klage gegen Drillisch gegen lange Kündigungsfristen empfohlen
#Mobilfunk #Tarif #Verbraucherschutz #Laufzeit #Drillisch #Vertrag #Kündigung #Verträge #Vertragslaufzeit #Vertragsverlängerung #TKGNeuregelung #MobilesInternet #Mobiles
Nach der Reform des Telekommunikationsgesetzes dürfen sich Mobilfunk-Verträge nach dem Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit nur um einen Monat verlängern, doch Kunden von Drillisch kritisieren, dass sich der Anbieter nicht daran hält․ Ihnen wird nahegelegt, Klage einzureichen․
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Nach der Reform des Telekommunikationsgesetzes dürfen sich Mobilfunk-Verträge nach dem Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit nur um einen Monat verlängern, doch Kunden von Drillisch kritisieren, dass sich der Anbieter nicht daran hält․ Ihnen wird nahegelegt, Klage einzureichen․