Online-Händler muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen
#Matratze #Bundesgerichtshof
Wer im Internet eine Matratze bestellt, darf diese aus der Schutzfolie auspacken, probeliegen und - wenn sie nicht gefällt - wieder zurückschicken. Das hat der Bundesgerichtshof abschließend entschieden. Von Ramon Babazadeh.
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Wer im Internet eine Matratze bestellt, darf diese aus der Schutzfolie auspacken, probeliegen und - wenn sie nicht gefällt - wieder zurückschicken. Das hat der Bundesgerichtshof abschließend entschieden. Von Ramon Babazadeh.