Infokanal der Schrenzerschule Butzbach
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⚠️wichtige Informationen für alle Eltern und Erziehungsberechtigten zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 18.05.2020

➡️ https://schrenzerschule.de/corona/unterrichtsaufnahme/
⚠️wichtige Informationen für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Klassen 5 bis 9 und IK bis zu den Sommerferien

➡️ https://schrenzerschule.de/corona-unterricht/
ℹ️ Der Bistroverkauf in der Mensa startet wieder ab Montag, 22.06.2020.
➡️
https://schrenzerschule.de/corona/schuelerbistro/
⚠️WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR AUSGABE DER ABSCHLUSSZEUGNISSE UND SCHULJAHRESZEUGNISSE

➡️ https://schrenzerschule.de/corona/zeugnisse/

Herzliche Grüße vom Social-Media-Team der SSB.
Dadurch, dass in den letzten Monaten an normalen Unterricht kaum zu denken war, müssen einige auch in den Ferien pauken, um Stoff nachzuholen. Wer nicht alleine büffeln will, kann sich in der Ferienakademie 👨🏫helfen lassen. Aber schnell sein! Die Plätze sind begrenzt: https://hessenlink.de/mURG7
⚠️ WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM SCHULBEGINN AN DER SCHRENZERSCHULE

ℹ️ An der IGS Schrenzerschule Butzbach beginnt der Unterricht nach den Sommerferien für die Klassen 6 bis 10 am Montag, dem 17. August 2020, um 07:45 Uhr und endet am ersten Schultag nach der 5. Stunde um 12:10 Uhr.

ℹ️ Die Einschulungsfeier für die Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen findet am Dienstag, 18. August 2020 ab 08.00 Uhr in der Sporthalle der Schrenzerschule, statt. Hierzu wurde herzlich mit einem Elternbrief, dem sie den genauen Termin entnehmen können, eingeladen. Auf Grund der Corona-Regelungen darf leider nur eine Person das Einschulungskind begleiten.

ℹ️ Von Dienstag, Mittwoch und Freitag findet für die 5. Klassen von der 1. bis zur 5. Stunde (12:10 Uhr), Klassenlehrerunterricht statt. Am Donnerstag wird von 12 bis 13 Uhr eine Vorstellung des AG-Angebots mit Möglichkeiten zum Schnuppern stattfinden.

ℹ️ In der 1. Schulwoche findet kein Nachmittagsunterricht statt. Falls ein Betreuungsangebot benötigt wird, weil Eltern z.B. aus beruflichen Gründen nicht zu Hause sind, können die entsprechenden Kinder bis 16:00 Uhr in der Bibliothek betreut werden.

📶 Diese Informationen finden sie auch auf der Homepage der SSB.
⚠️ WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM HYGIENEKONZEPT DER SCHRENZERSCHULE gültig ab Montag, 17.08.2020:

➡️ Hygieneplan

ℹ️ weitere Informationen zum Schulstart: hier
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⚠️ WICHTIGE INFORAMTION ZUM SCHULSTART AM MONTAG, 17.08.2020

ℹ️ Sehr geehrte Eltern und Schüler,

um in der Phase des Neustarts des Unterrichts die Durchmischung der Schüler möglichst gering zu halten, haben wir heute entschieden den Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik nicht in Kursen (A,B,C oder E,G-Kurse) sondern vorerst bis zum 28.08.2020 im Klassenverband stattfinden zu lassen.
Um dies organisatorisch vorzubereiten, wird am Dienstag, 18.08.2020 auch für die Jahrgangsstufen 6-10 Klassenunterricht von der 1.-5.Stunde stattfinden.
Bitte leiten Sie diese Information in Ihre Klassengruppe weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
⚠️ WICHTIGE INFORMATION FÜR MONTAG, 31.08.2020

Ab
sofort (Montag, 31.08.2020) findet wieder regulärer Kursunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in A-, B-, C- oder E-, G-Kursen statt.

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Liebe Eltern, EZBs und Angehörige,

⚠️auf der ➡️Website der SSB gibt es neue Informationen im ➡️Corona-Informationskanal. Beide Dokumente auch hier direkt als Anhang im Anschluss.

Die Schulleitung wünscht Ihnen und Ihren Kindern erholsame Herbstferien.
⚠️❗️WICHTIGE INFORMATION FÜR REISERÜCKKEHRER ❗️

Bitte beachten Sie das im Anschluss angehängte Informationsschreiben der Schulleitung betreffend der Reiserückkehrer aus dem Ausland und die Liste der derzeitigen Risikogebiete (Stand 15.10.2020).

Mit freundlichen Grüßen,
Schulleitung.
⚠️❗️WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE SCHÜLER*INNEN, ELTERN UND EZBs ❗️

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler

wie Sie vielleicht schon erfahren haben, ist die Inzidenz-Zahl im Wetteraukreis jetzt auch auf über 35 pro 100000 Einwohner angestiegen. Der Wetteraukreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, die Sie vollständig auf der Homepage des Wetteraukreises (https://www.wetteraukreis.de) einsehen können. Diese Verfügung gilt ab dem 22.10.2020.

Den für Schulen relevanten Text können Sie im Folgenden nachlesen:

Schulen

ℹ️ 3. Abweichend von § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz ab der 5. Jahrgangsstufe eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen soweit die allgemeinen Abstandsregelungen (1,50 Meter) nicht eingehalten werden können. Dies gilt auch für den Präsenzunterricht im Klassen- oder Kursverband. Die Pflicht nach Satz 2 besteht nicht während des praktischen Schulsportunterrichts, des Verzehrs von Speisen und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

ℹ️ 4. Es wird empfohlen, dass in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz der praktische Schulsportunterricht nur kontaktlos und wenn möglich im Freien stattfindet.

⚠️ Dies bedeutet, dass ab Donnerstag, 22.10.2020 in allen Unterrichten eine Maskenpflicht besteht.

Dies stellt eine erhebliche Veränderung dar und ist für uns alle eine zusätzliche Belastung. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass diese Maßnahme auf dem Hintergrund der stetig steigenden Infektionszahlen richtig und sinnvoll ist. Nur durch konsequentes Verhalten können wir noch weitere einschränkende Maßnahmen verhindern. Deshalb bitte ich ganz dringend um die Einhaltung dieser erweiterten Regelung.

Bleiben Sie gesund

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulleiter Achim Schwarz-Tuchscherer
⚠️WICHTIGE iNFORMATION FÜR ELTERN UND EZBs-
VORGHENSWEISE IM FALL VON POSITIV GETESTETEN ODER VERDACHTSFÄLLEN

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich möchte Sie heute über das grundsätzliche Vorgehen der Schule informieren, wenn wir Kenntnis über eine positiv getestete Person erhalten.

ℹ️ Bitte teilen Sie der Schule umgehend mit, wenn Sie oder Ihr Kind aufgrund eines Verdachtes oder aufgetretener Symptome auf Covid19 getestet wurden.
Während der Öffnungszeiten des Sekretariats rufen Sie bitte dort an (06033/ 921120) oder Schreiben eine Mail an poststelle@scbz.butzbach.schulverwaltung.hessen.de.
Sie können auch den Klassenlehrer informieren.

➡️ Bis zum Erhalt des Testergebnisses sind Sie oder Ihr Kind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben.

ℹ️ Sobald ich Kenntnis von einer positiv getesteten Person erhalte, muss ich als erstes das Gesundheitsamt und das Staatliche Schulamt informieren. Als nächstes nimmt das Gesundheitsamt eine Risikoeinschätzung vor – hier müssen Kontaktdaten wie Stundenpläne und ggfs. auch Sitzpläne übermittelt werden. Dieser Vorgang kann einige Stunden in Anspruch nehmen. Sobald ich Rückmeldung habe, welche Anweisungen umzusetzen sind, werde ich mich unmittelbar mit den Elternbeiräten der Klasse in Verbindung setzen.

ℹ️ Im Anschluss daran erfolgt die Information aller Eltern über die bekannten Verteiler des Schulelternbeirats.

➡️ Alle Maßnahmen, die dann erfolgen, werden vom Gesundheitsamt angeordnet und in enger Absprache mit dem Staatlichen Schulamt umgesetzt – die Schule ist hier nur ausführendes Organ. Wir werden so schnell wie möglich alle notwendigen Entscheidungen treffen und Sie informieren.

ℹ️ Leider ist es in diesen Tagen kaum möglich, eine grundsätzliche Aussage über Konsequenzen im Fall eines positiven Testergebnisses zu machen, da jeder Fall unterschiedlich ist.

➡️ Wenn Sie weitergehende Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

🍀 Ich wünsche gute Gesundheit in den nächsten Wochen und Monaten.

Achim Schwarz-Tuchscherer (Schulleiter)