Deutscher Bundestag-20. Wahlperiode
Drucksache 20/89
Gesetzentwurf für die allgemeine Corona-Impfpflicht ab dem 01.10.2022
B. Lösung
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Gruppen und einer Wiedererlangung der Planbarkeit des öffentlichen und privaten Lebens werden Maß nahmen ergriffen um die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern.
Hierzu wird in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert. Dazu werden insbesondere erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Darauf aufbauend wird in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt. Die Kampagne wie auch die allgemeine Impfpflicht werden dabei so ausgestaltet, dass sichergestellt ist, dass alle Mitglieder der Gesellschaft erreicht werden.
Dies bedeutet, dass Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Unabhängig davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, ab dem 1. Oktober diesen Nachweis auf Anforderung ihrer Krankenkasse oder ihres Versicherers, bei dem sie privat krankenversichert sind, oder ihres Trägers der Heilfürsorge, vorzulegen.
Ausgenommen werden Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die permanent oder vorübergehend nicht mit einem der zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 immunisiert werden können. Schwangere im ersten Trimenon sind ebenfalls ausgenommen. Abhängig vom Stand der medizinischen Wissenschaft ist eine Schutzimpfung gegen SARS CoV-2 unter bestimmten Umständen sorgsam nach ärztlichem Ermessen zu empfehlen.
Die Regelung wird vierteljährlich evaluiert und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, um die mit der Impfpflicht in Zusammenhang stehenden Belastungen zu begrenzen.
Neuer Gesetzentwurf:
1. Allgemeine Impfpflicht ab dem 01.10.2022
2.Bundesregierung bestimmt wie viele Impfdosen für einen vollständigen Impfnachweis gelten
3. Krankenkassen dürfen dies kontrollieren
Drucksache 20/89
Gesetzentwurf für die allgemeine Corona-Impfpflicht ab dem 01.10.2022
B. Lösung
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Gruppen und einer Wiedererlangung der Planbarkeit des öffentlichen und privaten Lebens werden Maß nahmen ergriffen um die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern.
Hierzu wird in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert. Dazu werden insbesondere erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Darauf aufbauend wird in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt. Die Kampagne wie auch die allgemeine Impfpflicht werden dabei so ausgestaltet, dass sichergestellt ist, dass alle Mitglieder der Gesellschaft erreicht werden.
Dies bedeutet, dass Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Unabhängig davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, ab dem 1. Oktober diesen Nachweis auf Anforderung ihrer Krankenkasse oder ihres Versicherers, bei dem sie privat krankenversichert sind, oder ihres Trägers der Heilfürsorge, vorzulegen.
Ausgenommen werden Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die permanent oder vorübergehend nicht mit einem der zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 immunisiert werden können. Schwangere im ersten Trimenon sind ebenfalls ausgenommen. Abhängig vom Stand der medizinischen Wissenschaft ist eine Schutzimpfung gegen SARS CoV-2 unter bestimmten Umständen sorgsam nach ärztlichem Ermessen zu empfehlen.
Die Regelung wird vierteljährlich evaluiert und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, um die mit der Impfpflicht in Zusammenhang stehenden Belastungen zu begrenzen.
Neuer Gesetzentwurf:
1. Allgemeine Impfpflicht ab dem 01.10.2022
2.Bundesregierung bestimmt wie viele Impfdosen für einen vollständigen Impfnachweis gelten
3. Krankenkassen dürfen dies kontrollieren
Test: Sind die Gaslager im Vergleich zum letzten Jahr gefüllter oder leerer? (Stand 01.08.)
Anonymous Quiz
16%
etwa zu 50% voller als im letzter Jahr
20%
etwa zu 20% voller als im letzter Jahr
2%
etwa zu 10% voller als im letzter Jahr
41%
etwa gleich
5%
etwa zu 10% leerer als im letzter Jahr
5%
etwa zu 20% leerer als im letzter Jahr
11%
etwa zu 50% leerer als im letzter Jahr