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EuGH: Recht auf Reverse Engineering​ zur Fehlerkorrektur
#Dekompilieren #EU #Entwicklung #EuGH #Recht #ReverseEngineering #Software #Urheberrecht

Der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms darf dieses ganz oder teilweise dekompilieren, um Funktionsfehler zu beheben, hat der Gerichtshof entschieden․
heise+ | Recht: EuGH erlaubt das Dekompilieren von Software zur Fehlerbeseitigung
#EuGH #Quellcode #Recht #Software #Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software․ Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert․