Verbraucherschützer warnen: Vorsicht bei Vertragsabschluss am Tablet
#Einzelhandel #KlausMüller #OnlineShopping #Tablets #Verbraucherschutz
Ein am Tablet unterzeichneter Vertrag gilt im Einzelhandel wie einer auf Papier․ Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz warnt Kunden und fordert Reformen․
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Ein am Tablet unterzeichneter Vertrag gilt im Einzelhandel wie einer auf Papier․ Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz warnt Kunden und fordert Reformen․