Google muss Wahrheitsgehalt von Links nicht von sich aus prüfen
#BGH #Datenschutz #Google #RechtaufVergessen #Suchmaschine
Nur wenn Betroffene nachweisen, dass Artikel Falschangaben über sie enthalten, muss Google sie aus seiner Trefferliste löschen, entschied der Bundesgerichtshof․
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Nur wenn Betroffene nachweisen, dass Artikel Falschangaben über sie enthalten, muss Google sie aus seiner Trefferliste löschen, entschied der Bundesgerichtshof․