BGH kippt Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme nicht generell untersagen
#BGH #BGHUrteil #Klarnamenpflicht
Facebook muss es laut dem Bundesgerichtshof hinnehmen, dass gerade schon länger angemeldete Mitglieder ihr Profil nicht unter Klarnamen betreiben․
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Facebook muss es laut dem Bundesgerichtshof hinnehmen, dass gerade schon länger angemeldete Mitglieder ihr Profil nicht unter Klarnamen betreiben․