Nach Gerichtsurteil: Braucht das deutsche Pippi-Langstrumpf-Lied einen neuen Text?
#AstridLindgren #WolfgangFranke #RalphOliverGraef #JanJohansson #BenjaminKorte #PippiLangstrumpf #LandgerichtHamburg
Die deutsche Textversion des Kinderliedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ verletzt das Urheberrecht an der literarischen Figur․ Das entschied das Hamburger Landgericht und gab damit den Erben Astrid Lindgrens Recht․
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Die deutsche Textversion des Kinderliedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ verletzt das Urheberrecht an der literarischen Figur․ Das entschied das Hamburger Landgericht und gab damit den Erben Astrid Lindgrens Recht․