Keine Lohnfortzahlung bei neuer Erkrankung
#Bundesarbeitsgericht #Lohnfortzahlung #Erkrankung #Arbeitsrecht #Krankschreibung
Kranke Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung․ Kommt der Mitarbeiter dann direkt mit einem weiteren Krankenschein, kann der Chef die Zahlung verweigern․ Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt․
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Kranke Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung․ Kommt der Mitarbeiter dann direkt mit einem weiteren Krankenschein, kann der Chef die Zahlung verweigern․ Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt․