Bundesarbeitsgericht urteilt: Kündigung nach Whatsapp-Hetze gegen Kollegen möglich
#Whatsapp #Bundesarbeitsgericht #TUI #TUIfly #BAG #Kündigung
In privaten Gruppenchats ist nicht alles erlaubt․ Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten in Whatsapp-Gruppen können eine Kündigung zur Folge haben, wenn sie öffentlich werden, urteilen die höchsten Arbeitsrichter des Landes․
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In privaten Gruppenchats ist nicht alles erlaubt․ Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten in Whatsapp-Gruppen können eine Kündigung zur Folge haben, wenn sie öffentlich werden, urteilen die höchsten Arbeitsrichter des Landes․