🇦🇹 Nimpffähigkeitsüberprüfungsverordnung
08.02.2022 um 19 : 03 Uhr
💉♟ Die Spielregeln liegen auf dem Tisch ♟💉
Die Impfpflichtverordnung, die das Impfpflichtgesetz präzisiert, ist seit gestern 07.02.2022 da. Ich habe sie mir gerade angesehen. Die gute Nachricht: sie präzisiert eine ganze Reihe von Gründen, aus denen eine Impffähigkeit ausgeschlossen ist. Mehr sogar als das Gesetz. Darunter (neben Krebs, Organtransplantationen, Autoimmunerkrankungen etc.) ausdrücklich auch Allergien und Überempfindlichkeiten gegen einen der Inhaltsstoffe, die in allen in Österreich zugelassenen Nimpfstoffen enthalten sind.
👀 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_52/BGBLA_2022_II_52.html
Wie gesagt: es ist kein Impfpflichtgesetz. Es ist ein Gesetz zur Klärung der Frage der eigenen "Impffähigkeit" (bezogen auf die sogenannten Covid-Spritzen). Nun präzisiert durch die Spielregeln dazu, in der "Impfpflichtverordnung", die eigentlich "Nimpffähigkeitsüberprüfungsverordnung" heißen sollte.
Fazit: es wird Zeit, sich ganz viele Termine auszumachen bei ganz vielen Ambulanzen und Ärzten. Und natürlich Zweitmeinungen einzuholen, falls erforderlich. Die Daten gehören dem Patienten, er hat das Recht auf Einblick in die vollständige Patientenakte sowie auf elektronische Abschriften der Patientenakte. Lediglich die Kosten für die Kopien darf der behandelnde Arzt in Rechnung stellen.
Wir stellen euch demnächst eine "Checkliste" zusammen mit genauer Auflistung eines praktischen, medizinischen und juristischen "Workflows" für Menschen, die den Verdacht haben, möglicherweise "impfunfähig" zu sein und daher vom "Impfpflichtgesetz" ausgenommen zu sein.
P.S.: als relativ gut informierter juristischer Laie erscheint mir übrigens § 2.e ausgesprochen angreifbar. Menschen sind dann ausgenommen von der "Pflicht", wenn die Erfüllung der "Pflicht" sie bereits geschädigt hat (und dass es Schäden gibt bzw. geben kann, bestätigt dieser Absatz implizit ausdrücklich). Das wäre nichts anderes als eine Abkehr von der Präventivmedizin und ein Hinwenden zum Menschenversuch im großen Stil ("ob es schädlich ist oder nicht, merkst Du nach der Einnahme"). Was man machen kann, wenn und solange es freiwillig geschieht. In einem (beabsichtigten) Zwangsgesetz hingegen... Hmmm... Fragwürdig ist kein Ausdruck!
#papierkrieg #sandinsgetriebe #impfpflichtverordnung #impffähigkeit #impfunfähigkeit
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
08.02.2022 um 19 : 03 Uhr
💉♟ Die Spielregeln liegen auf dem Tisch ♟💉
Die Impfpflichtverordnung, die das Impfpflichtgesetz präzisiert, ist seit gestern 07.02.2022 da. Ich habe sie mir gerade angesehen. Die gute Nachricht: sie präzisiert eine ganze Reihe von Gründen, aus denen eine Impffähigkeit ausgeschlossen ist. Mehr sogar als das Gesetz. Darunter (neben Krebs, Organtransplantationen, Autoimmunerkrankungen etc.) ausdrücklich auch Allergien und Überempfindlichkeiten gegen einen der Inhaltsstoffe, die in allen in Österreich zugelassenen Nimpfstoffen enthalten sind.
👀 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_52/BGBLA_2022_II_52.html
Wie gesagt: es ist kein Impfpflichtgesetz. Es ist ein Gesetz zur Klärung der Frage der eigenen "Impffähigkeit" (bezogen auf die sogenannten Covid-Spritzen). Nun präzisiert durch die Spielregeln dazu, in der "Impfpflichtverordnung", die eigentlich "Nimpffähigkeitsüberprüfungsverordnung" heißen sollte.
Fazit: es wird Zeit, sich ganz viele Termine auszumachen bei ganz vielen Ambulanzen und Ärzten. Und natürlich Zweitmeinungen einzuholen, falls erforderlich. Die Daten gehören dem Patienten, er hat das Recht auf Einblick in die vollständige Patientenakte sowie auf elektronische Abschriften der Patientenakte. Lediglich die Kosten für die Kopien darf der behandelnde Arzt in Rechnung stellen.
Wir stellen euch demnächst eine "Checkliste" zusammen mit genauer Auflistung eines praktischen, medizinischen und juristischen "Workflows" für Menschen, die den Verdacht haben, möglicherweise "impfunfähig" zu sein und daher vom "Impfpflichtgesetz" ausgenommen zu sein.
P.S.: als relativ gut informierter juristischer Laie erscheint mir übrigens § 2.e ausgesprochen angreifbar. Menschen sind dann ausgenommen von der "Pflicht", wenn die Erfüllung der "Pflicht" sie bereits geschädigt hat (und dass es Schäden gibt bzw. geben kann, bestätigt dieser Absatz implizit ausdrücklich). Das wäre nichts anderes als eine Abkehr von der Präventivmedizin und ein Hinwenden zum Menschenversuch im großen Stil ("ob es schädlich ist oder nicht, merkst Du nach der Einnahme"). Was man machen kann, wenn und solange es freiwillig geschieht. In einem (beabsichtigten) Zwangsgesetz hingegen... Hmmm... Fragwürdig ist kein Ausdruck!
#papierkrieg #sandinsgetriebe #impfpflichtverordnung #impffähigkeit #impfunfähigkeit
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander