Forwarded from Klartext von Dr. Christina Baum MdB
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Gerichtsurteil gibt Hoffnung: Aus für Masern-Impfpflicht?
Nicht erst seit Corona sind Zwangsimpfungen abzulehnen.
Insbesondere, wenn es um die Gesundheit von Kindern geht, muss die Entscheidung vorrangig bei den Eltern liegen.
Ende September machte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Hoffnung, dass es auch mit der faktischen Impfpflicht für Masern bald ein Ende haben könnte.
Zwar besteht laut Gesetz keine Impfpflicht und der Gesetzgeber hatte eine solche auch nicht vorgesehen, doch entsteht für Schulkinder bei gleichzeitigem Bestehen der Schulpflicht eine faktische Impfpflicht. Denn zum Besuch der Schule wird der Nachweis einer Impfung verlangt, wenn keine Immunität vorhanden ist.
Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und Zwangsmaßnahmen vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Leider hat es nicht abschließend beschlossen, dass Zwangsmaßnahmen oder die Verpflichtung zum Impfnachweis grundsätzlich rechtswidrig sind.
Die Entscheidung ist zudem in einem Eilverfahren ergangen und hat nur vorübergehende aufschiebende Wirkung.
Dennoch ist das Urteil ein leichter Hoffnungsschimmer, dass es wieder zu mehr Selbstbestimmung im Gesundheitsbereich kommen könnte. Es macht aber auch deutlich, was wir spätestens durch die Coronapolitik gelernt haben:
Die Herrschenden haben bewiesen, dass sie weder ein Gewissen noch Skrupel besitzen, wenn es darum geht, das Volk zu gängeln oder dieses sogar medizinischen Experimenten auszusetzen.
Die Gesundheit von Kindern ist zuallererst am besten in den Händen liebender Eltern aufgehoben.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-26247?hl=true
Dr. Christina Baum MdB
Mutig. Patriotisch. Freiheitlich!
Mitglied im Gesundheitsausschuß
des Deutschen Bundestages
Bundesvorstandsmitglied AfD.de
https://christina-baum.berlin
#Masern #Impfpflicht #Zwangsimpfung #Gerichtsurteil #Selbstbestimmung #Experimente #Gesundheit #AfD #Corona #Politikwende #AmpelEnde
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Gerichtsurteil gibt Hoffnung: Aus für Masern-Impfpflicht?
Nicht erst seit Corona sind Zwangsimpfungen abzulehnen.
Insbesondere, wenn es um die Gesundheit von Kindern geht, muss die Entscheidung vorrangig bei den Eltern liegen.
Ende September machte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Hoffnung, dass es auch mit der faktischen Impfpflicht für Masern bald ein Ende haben könnte.
Zwar besteht laut Gesetz keine Impfpflicht und der Gesetzgeber hatte eine solche auch nicht vorgesehen, doch entsteht für Schulkinder bei gleichzeitigem Bestehen der Schulpflicht eine faktische Impfpflicht. Denn zum Besuch der Schule wird der Nachweis einer Impfung verlangt, wenn keine Immunität vorhanden ist.
Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und Zwangsmaßnahmen vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Leider hat es nicht abschließend beschlossen, dass Zwangsmaßnahmen oder die Verpflichtung zum Impfnachweis grundsätzlich rechtswidrig sind.
Die Entscheidung ist zudem in einem Eilverfahren ergangen und hat nur vorübergehende aufschiebende Wirkung.
Dennoch ist das Urteil ein leichter Hoffnungsschimmer, dass es wieder zu mehr Selbstbestimmung im Gesundheitsbereich kommen könnte. Es macht aber auch deutlich, was wir spätestens durch die Coronapolitik gelernt haben:
Wir dürfen Politikern nie wieder so viel Macht und so viel Entscheidungsgewalt über unsere Gesundheit geben wie in den vergangenen Jahren.
Die Herrschenden haben bewiesen, dass sie weder ein Gewissen noch Skrupel besitzen, wenn es darum geht, das Volk zu gängeln oder dieses sogar medizinischen Experimenten auszusetzen.
Die Gesundheit von Kindern ist zuallererst am besten in den Händen liebender Eltern aufgehoben.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-26247?hl=true
Dr. Christina Baum MdB
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Dr. Christina Baum, MdB
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Forwarded from Gesund Ist Besser 🌿
"Impfpflicht - Masernimpfung - Nachweispflicht - Bußgelder"
Diese Informationen werden von vielen Familein, Eltern und Kindern seit Jahren ersehnt.
Welche aktuellen Veränderungen gibt es an der Masernfront❓
Rechtsanwältin Ellen Rohring klärt auf.
Kontakt
Tel.: 05251/1859855
Fax: 05251/1859856
E-Mail: rohring@kanzlei-rohring.de
Bußgelder müssen zurückgezahlt werden!
Sonstige Strafen sind auch rechtswidrig!
Nun liegt es an den Trägern der Kitas ihr Hausrecht zu ändern, um den Zugang für gesunde Ungeimpfte Kinder zu ermöglichen.
Auch die Schulen, haben keinen Handhabung, da die Schulpflicht über den anderen Anordnungen oder Hausordnungen steht.
#Masern #Impfpflicht #Nachweispflicht
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