UPDATE ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Nun hat das OVG Bautzen aber bei der Terminierung der morgigen Verhandlung keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass ich - wie ich dem OVG auch mitgeteilt hatte - morgen im Hörsaal meiner Lehrverpflichtung nachkommen muss und daher an der Teilnahme an der Verhandlung in Bautzen am 29.11.2021 verhindert bin. Ich hatte zudem deutlich gemacht, dass ich in der anstehenden vorlesungsfreien Zeit (9.2.2025 bis 10.4.2025) zeitlich wesentlich flexibler bin. Auch der Antrag, mich per Video zuzuschalten, wurde abgelehnt. Ich kann das nur so deuten, dass meine Teilnahme an der Verhandlung aus Sicht des Gerichts nicht erwünscht ist. Das OVG weigert sich also offenbar, den Umstand zu respektieren, dass Julia sich bewusst dafür entschieden hat, sich nicht von einem einzigen, sondern von drei Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen.
In der Pressevorschau des OVG Bautzen ist der morgige Termin nicht erwähnt - obwohl dem Gericht klar sein muss, dass das Verfahren von erheblicher Bedeutung für die Corona-Aufarbeitung ist. Offenbar wollte das OVG den Verhandlungstermin vor der Presse verheimlichen - was umso mehr verwundert, als einer der für unser Verfahren zuständigen Richter zugleich Pressesprecher des OVG ist.
Das alles verheißt für den morgigen Termin nichts Gutes.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
P.S. Hier nochmal der Link zu dem 426-Seiten-Brett, das Annette und ich gemeinsam ausgearbeitet haben und das ich am 13.1.2026 bei Gericht vorgelegt habe:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Nun hat das OVG Bautzen aber bei der Terminierung der morgigen Verhandlung keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass ich - wie ich dem OVG auch mitgeteilt hatte - morgen im Hörsaal meiner Lehrverpflichtung nachkommen muss und daher an der Teilnahme an der Verhandlung in Bautzen am 29.11.2021 verhindert bin. Ich hatte zudem deutlich gemacht, dass ich in der anstehenden vorlesungsfreien Zeit (9.2.2025 bis 10.4.2025) zeitlich wesentlich flexibler bin. Auch der Antrag, mich per Video zuzuschalten, wurde abgelehnt. Ich kann das nur so deuten, dass meine Teilnahme an der Verhandlung aus Sicht des Gerichts nicht erwünscht ist. Das OVG weigert sich also offenbar, den Umstand zu respektieren, dass Julia sich bewusst dafür entschieden hat, sich nicht von einem einzigen, sondern von drei Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen.
In der Pressevorschau des OVG Bautzen ist der morgige Termin nicht erwähnt - obwohl dem Gericht klar sein muss, dass das Verfahren von erheblicher Bedeutung für die Corona-Aufarbeitung ist. Offenbar wollte das OVG den Verhandlungstermin vor der Presse verheimlichen - was umso mehr verwundert, als einer der für unser Verfahren zuständigen Richter zugleich Pressesprecher des OVG ist.
Das alles verheißt für den morgigen Termin nichts Gutes.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
P.S. Hier nochmal der Link zu dem 426-Seiten-Brett, das Annette und ich gemeinsam ausgearbeitet haben und das ich am 13.1.2026 bei Gericht vorgelegt habe:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
UPDATE ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1) Nun hat das OVG Bautzen aber bei der Terminierung der morgigen Verhandlung keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass ich - wie ich dem OVG auch mitgeteilt hatte - morgen…
Ich habe gerade noch einmal ergänzend auf den letzten Schriftsatz verlinkt.
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DIE "FAKTENCHECKER" DES REDAKTIONSNETZWERKS DEUTSCHLAND AUF ABWEGEN
Liebe Community,
Henning Rosenbusch hat in seinem Kanal auf einen RND-"Faktencheck"
https://www.rnd.de/gesundheit/turbokrebs-durch-corona-impfung-was-wirklich-dahintersteckt-GERHBHJYZFCETAC6MGL4TIUW2E.html
aufmerksam gemacht, der sich kritisch mit einer koreanischen Studie befasst, die ihrerseits festgestellt haben will, dass Krebserkrankungen bei Menschen mit COVID-Injektion innerhalb eines Jahres öfter auftreten als bei Menschen ohne eine solche Injektion. Die Originalstudie findet sich hier:
https://link.springer.com/content/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf
Haupt-Kritikpunkt beim RND: Die Kohorten der koreanischen Studie seien nicht miteinander vergleichbar. Geimpfte Personen seien eher älter, hätten öfter Vorerkrankungen und dadurch (nicht durch die COVID-Injektion, neiiiinnn..) stärker krebsgefährdet, gingen öfter zum Arzt, und so werde bei ihnen Krebs einfach öfter und früher erkannt.
Dieser RND-Artikel zeigt abermals die fragwürdigen Methoden der "Fakten-Checker" in den herkömmlichen Medien.
Die Fehler beginnen damit, dass die RND-"Fakten-Checker" sich nicht die Mühe gemacht haben, die die koreanische Studie selbst zu lesen. Unterzieht man sich dieser Mühe, so erkennt man schon im Text der Studie, dass die Autoren altersspezifische Besonderheiten berücksichtigt haben. Sie haben für sogar bestimmte Krebsarten (Schilddrüsen- und Brustkrebs) gerade bei den unter 65jährigen geimpften Patienten mit einer besonderen Häufung auftraten.
Weiterhin fällt auf, dass dieser "Faktencheck" zuerst die koreanische Studie diskreditiert, ihr dann aber als "leuchtendes " Gegenbeispiel diese französische Studie gegenüberstellt, die aussagt, dass es bei der geimpften Kohorte kein erhöhtes Aufkommen an anderen Erkrankungen gegeben haben soll:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41343214/
Diese französische Studie leidet indes ihrerseits an drei methodischen Mängeln, die so eklatant sind, dass sogar ich als dummer Jurist sie erkenne:
- "Geimpft" war man in der Definition dieser Studie schon nach der ersten Spritze. Obwohl das ja abgesehen von der Johnson&Johnson-Injektion angeblich nicht zum vollen Impfschutz ausreichte.
- Gezählt wurden Personen, die am 1.11.2021 noch am Leben waren. Die geimpfte Kohorte erhielt ihre erste Injektion zwischen dem 1.5.2021 und dem 31.10.2021. Damit fielen alle Geimpften aus der Beobachtung, die schon direkt nach der Spritze aus den Latschen gekippt sind (vornehmer ausgedrückt: Die französische Studie blendet die Kurzzeitmortalität aus).
- Die Autoren erkennen selbst, dass Impfpässe gefälscht gewesen sein könnten, schätzen die Anzahl der Fake-Impfpässe aber nur auf 300.000 und meinen, so schlimm könne das die Ergebnisse nicht verzerren. Die Quelle, die sie für diese Schätzung zitieren, kündet vom 300.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe und berichtet zudem, dass die Franzosen doch ziemliche Impfmuffel gewesen sein sollen. Dass zu den 300.000 bekannten Fällen aus eben diesem Grund vermutlich eine beträchtliche Dunkelziffer an Fake-Impfpässen hinzukommt, blenden die Autoren aus.
Wo bleibt denn da der RND-Faktencheck?
Witzigerweise zitiert das RND auch noch eine juristische Doktorarbeit, die belegen will, dass medizinische Falschinformationen in den sozialen Medien oft durch medizinische Laien ohne journalistische Standards und durch "ehemalige" Fachleute verbreitet würden. Diese Doktorarbeit kenne ich nicht. Ich weiß namentlich nicht, was den Autor dieser Doktorarbeit dazu qualifiziert, die Welt in "medizinisch kundig/nicht kundig" bzw. in "journalistische Standards eingehalten ja/nein" einzuteilen.
Ich weiß nur, dass das RND in seiner Corona-Berichterstattung die Einhaltung journalistischer Standards auf der ganzen Linie schuldig geblieben ist. Auch in dem hier besprochenen Artikel.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Henning Rosenbusch hat in seinem Kanal auf einen RND-"Faktencheck"
https://www.rnd.de/gesundheit/turbokrebs-durch-corona-impfung-was-wirklich-dahintersteckt-GERHBHJYZFCETAC6MGL4TIUW2E.html
aufmerksam gemacht, der sich kritisch mit einer koreanischen Studie befasst, die ihrerseits festgestellt haben will, dass Krebserkrankungen bei Menschen mit COVID-Injektion innerhalb eines Jahres öfter auftreten als bei Menschen ohne eine solche Injektion. Die Originalstudie findet sich hier:
https://link.springer.com/content/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf
Haupt-Kritikpunkt beim RND: Die Kohorten der koreanischen Studie seien nicht miteinander vergleichbar. Geimpfte Personen seien eher älter, hätten öfter Vorerkrankungen und dadurch (nicht durch die COVID-Injektion, neiiiinnn..) stärker krebsgefährdet, gingen öfter zum Arzt, und so werde bei ihnen Krebs einfach öfter und früher erkannt.
Dieser RND-Artikel zeigt abermals die fragwürdigen Methoden der "Fakten-Checker" in den herkömmlichen Medien.
Die Fehler beginnen damit, dass die RND-"Fakten-Checker" sich nicht die Mühe gemacht haben, die die koreanische Studie selbst zu lesen. Unterzieht man sich dieser Mühe, so erkennt man schon im Text der Studie, dass die Autoren altersspezifische Besonderheiten berücksichtigt haben. Sie haben für sogar bestimmte Krebsarten (Schilddrüsen- und Brustkrebs) gerade bei den unter 65jährigen geimpften Patienten mit einer besonderen Häufung auftraten.
Weiterhin fällt auf, dass dieser "Faktencheck" zuerst die koreanische Studie diskreditiert, ihr dann aber als "leuchtendes " Gegenbeispiel diese französische Studie gegenüberstellt, die aussagt, dass es bei der geimpften Kohorte kein erhöhtes Aufkommen an anderen Erkrankungen gegeben haben soll:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41343214/
Diese französische Studie leidet indes ihrerseits an drei methodischen Mängeln, die so eklatant sind, dass sogar ich als dummer Jurist sie erkenne:
- "Geimpft" war man in der Definition dieser Studie schon nach der ersten Spritze. Obwohl das ja abgesehen von der Johnson&Johnson-Injektion angeblich nicht zum vollen Impfschutz ausreichte.
- Gezählt wurden Personen, die am 1.11.2021 noch am Leben waren. Die geimpfte Kohorte erhielt ihre erste Injektion zwischen dem 1.5.2021 und dem 31.10.2021. Damit fielen alle Geimpften aus der Beobachtung, die schon direkt nach der Spritze aus den Latschen gekippt sind (vornehmer ausgedrückt: Die französische Studie blendet die Kurzzeitmortalität aus).
- Die Autoren erkennen selbst, dass Impfpässe gefälscht gewesen sein könnten, schätzen die Anzahl der Fake-Impfpässe aber nur auf 300.000 und meinen, so schlimm könne das die Ergebnisse nicht verzerren. Die Quelle, die sie für diese Schätzung zitieren, kündet vom 300.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe und berichtet zudem, dass die Franzosen doch ziemliche Impfmuffel gewesen sein sollen. Dass zu den 300.000 bekannten Fällen aus eben diesem Grund vermutlich eine beträchtliche Dunkelziffer an Fake-Impfpässen hinzukommt, blenden die Autoren aus.
Wo bleibt denn da der RND-Faktencheck?
Witzigerweise zitiert das RND auch noch eine juristische Doktorarbeit, die belegen will, dass medizinische Falschinformationen in den sozialen Medien oft durch medizinische Laien ohne journalistische Standards und durch "ehemalige" Fachleute verbreitet würden. Diese Doktorarbeit kenne ich nicht. Ich weiß namentlich nicht, was den Autor dieser Doktorarbeit dazu qualifiziert, die Welt in "medizinisch kundig/nicht kundig" bzw. in "journalistische Standards eingehalten ja/nein" einzuteilen.
Ich weiß nur, dass das RND in seiner Corona-Berichterstattung die Einhaltung journalistischer Standards auf der ganzen Linie schuldig geblieben ist. Auch in dem hier besprochenen Artikel.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
RND.de
„Turbokrebs“ durch Corona-Impfung? Was wirklich dahintersteckt
Impfgegner warnen vor „Turbokrebs“ als Nebenwirkung der Corona-Impfung. Als Beweis führen sie eine südkoreanische Studie an – doch die weist methodische Mängel auf.
👍198❤48🤬14🙏12🔥9😢9💯8🤯5🏆3🤡1
ZUM GEDENKEN AN STEFAN NIEHOFF
Liebe Community,
Leider sehe ich mich heute, am 31.1.2026, innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal veranlasst, einen Text zu einem traurigen Anlass zu schreiben:
Stefan Niehoff ist tot. Er verstarb an in der Nacht von gestern zu heute den Folgen eines schweren Schlaganfalls, zu dem in der Folge weitere Komplikationen hinzugekommen waren. Diese Informationen habe ich von einer gemeinsamen Bekannten, die Kontakt zu seiner Familie hat. Stefan Niehoff war mit mir auf Facebook befreundet. Ich hatte aber darüber hinaus keinen persönlichen Kontakt zu ihm und seiner Familie.
Stefan Niehoff hatte in seinen öffentlichen Äußerungen mehrfach prominente Politiker und Journalisten scharf kritisiert - so scharf, dass die bayerische Justiz auf ihn aufmerksam wurde. Bundesweit bekannt wurde er durch eine Hausdurchsuchung, die ihn deshalb ereilte, weil er eine Illustration von Robert Habeck mit dem Zusatz "Schwachkopf Professional" gezeigt hatte - in einer Aufmachung, die einer Aufschrift auf Waren der Kosmetik-Marke "Schwarzkopf" ähnelte.
Verurteilt wurde er freilich im Juni 2025 nicht wegen dieser Illustration, sondern wegen anderer Postings, in denen er in strafbarer Weise NS-Symbole verwendet haben soll. Zudem war bereits im April 2025 gegen ihn ein Strafbefehl wegen weiterer Postings ergangen. Namentlich soll es eine Straftat dargestellt haben, dass Stefan Niehoff die Gleichsetzung von "Ungeimpften" mit dem "Blinddarm" der Gesellschaft durch Sarah Bosetti der Gleichsetzung von Juden mit dem "Blinddarm" des "Volkskörpers" durch den KZ-Arzt Fritz Klein gegenübergestellt hatte.
Weder die Verurteilung noch die Strafbefehle sind jemals in Rechtskraft erwachsen. Die Unschuldsvermutung, die für Stefan Niehoff nach wie vor streitet, ist nie ausgeräumt worden und wird auch niemals ausgeräumt werden. Die bayerische Justiz wird umgekehrt im Fall von Stefan Niehoff niemals mehr die Chance erhalten, der von ihr verübten Raubbau an der Meinungsfreiheit zu korrigieren.
Ein sehr einfühlsamer Nachruf auf Stefan Niehoff findet sich bei Haintz Media vom 31.1.2026:
https://haintz.media/artikel/deutschland/schwachkopf-affaere-rentner-stefan-niehoff-ist-mit-65-jahren-gestorben/
Danach hat die strafrechtliche Verfolgung von Stefan Niehoff sowohl ihn selbst auch seine Familie finanziell und psychisch sehr belastet.
Und trotzdem teile ich nicht die Einschätzung im Deutschland-Kurier vom 31.1.2025,
https://deutschlandkurier.de/2026/01/vom-system-durch-die-188-mangel-gedreht-rentner-stefan-niehoff-erliegt-folgen-eines-schlaganfalls/
dass Stefan Niehoff als ein " als ein von der Gesinnungsjustiz gebrochener Mann" verstorben ist. Bei mir ist vielmehr der Eindruck verblieben, dass Stefan Niehoff sich gegen die Übergriffe der bayerischen Justiz bis zuletzt - d.h. bis zu dem Zeitpunkt, da er gesundheitlich außer Gefecht gesetzt wurde - ebenso aufrichtig wie unbeugsam gewehrt hat. In genau diesem Sinne sollten wir sein Andenken bewahren.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Leider sehe ich mich heute, am 31.1.2026, innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal veranlasst, einen Text zu einem traurigen Anlass zu schreiben:
Stefan Niehoff ist tot. Er verstarb an in der Nacht von gestern zu heute den Folgen eines schweren Schlaganfalls, zu dem in der Folge weitere Komplikationen hinzugekommen waren. Diese Informationen habe ich von einer gemeinsamen Bekannten, die Kontakt zu seiner Familie hat. Stefan Niehoff war mit mir auf Facebook befreundet. Ich hatte aber darüber hinaus keinen persönlichen Kontakt zu ihm und seiner Familie.
Stefan Niehoff hatte in seinen öffentlichen Äußerungen mehrfach prominente Politiker und Journalisten scharf kritisiert - so scharf, dass die bayerische Justiz auf ihn aufmerksam wurde. Bundesweit bekannt wurde er durch eine Hausdurchsuchung, die ihn deshalb ereilte, weil er eine Illustration von Robert Habeck mit dem Zusatz "Schwachkopf Professional" gezeigt hatte - in einer Aufmachung, die einer Aufschrift auf Waren der Kosmetik-Marke "Schwarzkopf" ähnelte.
Verurteilt wurde er freilich im Juni 2025 nicht wegen dieser Illustration, sondern wegen anderer Postings, in denen er in strafbarer Weise NS-Symbole verwendet haben soll. Zudem war bereits im April 2025 gegen ihn ein Strafbefehl wegen weiterer Postings ergangen. Namentlich soll es eine Straftat dargestellt haben, dass Stefan Niehoff die Gleichsetzung von "Ungeimpften" mit dem "Blinddarm" der Gesellschaft durch Sarah Bosetti der Gleichsetzung von Juden mit dem "Blinddarm" des "Volkskörpers" durch den KZ-Arzt Fritz Klein gegenübergestellt hatte.
Weder die Verurteilung noch die Strafbefehle sind jemals in Rechtskraft erwachsen. Die Unschuldsvermutung, die für Stefan Niehoff nach wie vor streitet, ist nie ausgeräumt worden und wird auch niemals ausgeräumt werden. Die bayerische Justiz wird umgekehrt im Fall von Stefan Niehoff niemals mehr die Chance erhalten, der von ihr verübten Raubbau an der Meinungsfreiheit zu korrigieren.
Ein sehr einfühlsamer Nachruf auf Stefan Niehoff findet sich bei Haintz Media vom 31.1.2026:
https://haintz.media/artikel/deutschland/schwachkopf-affaere-rentner-stefan-niehoff-ist-mit-65-jahren-gestorben/
Danach hat die strafrechtliche Verfolgung von Stefan Niehoff sowohl ihn selbst auch seine Familie finanziell und psychisch sehr belastet.
Und trotzdem teile ich nicht die Einschätzung im Deutschland-Kurier vom 31.1.2025,
https://deutschlandkurier.de/2026/01/vom-system-durch-die-188-mangel-gedreht-rentner-stefan-niehoff-erliegt-folgen-eines-schlaganfalls/
dass Stefan Niehoff als ein " als ein von der Gesinnungsjustiz gebrochener Mann" verstorben ist. Bei mir ist vielmehr der Eindruck verblieben, dass Stefan Niehoff sich gegen die Übergriffe der bayerischen Justiz bis zuletzt - d.h. bis zu dem Zeitpunkt, da er gesundheitlich außer Gefecht gesetzt wurde - ebenso aufrichtig wie unbeugsam gewehrt hat. In genau diesem Sinne sollten wir sein Andenken bewahren.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
Haintz.Media
„Schwachkopf“-Affäre: Rentner Stefan Niehoff ist mit 65 Jahren gestorben
Stefan Niehoff hinterlässt eine Ehefrau und eine Tochter. Sein Tod erinnert an die menschliche Seite politischer Kontroversen und die Auswirkungen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Leben haben kann.
🙏256❤138😢62🕊25👍17🔥2🥰1😇1
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
UPDATE ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL Teil 1 Liebe Community, Morgen, am 29.1.2026 um 11 Uhr findet die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen statt. Im Streit steht die…
In diesem Post habe ich soeben noch einen Grammatikfehler korrigiert.
👌36❤31🤓6✍3😘3👏2🤣2🍾2
EIN MERKWÜRDIGER ARBEITSKAMPF
Liebe Community,
Die Berichte über den vor drei Stunden zu Ende gegangenen Warnstreik im ÖPNV nehme ich mit Erstaunen zur Kenntnis.
Eigentlich hätte ich erwartet, dass Bus- und Bahnfahrer, wie auch sonst immer mehr Menschen in unserem Land, nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, und deshalb einen saftigen Gehaltsaufschlag fordern. So wie aktuell die Lokführer der Deutschen Bahn, die gerne 8% mehr Lohn und Gehalt hätten. Siehe WELT vom 15.1.2026:
https://www.welt.de/wirtschaft/article695cc4abb125e961a2f99b0d/deutsche-bahn-lokfuehrer-verlangen-mehr-geld-und-drohen-mit-streik-ab-den-osterferien.html
Beim WDR vom 2.2.2026
https://www1.wdr.de/nachrichten/streiks-nahverkehr-nrw-montag-100.html
erfährt man dann aber, dass es ver.di - in deren Einzugsbereich der kommunale Nahverkehr fällt - abgesehen von höheren Sonn- und Feiertagszuschlägen gar nicht um mehr Geld geht, sondern um kürzere Arbeitszeiten (bei vollem Lohnausgleich) und längere Pausen zwischen den Schichten.
Schmunzeln musste ich über die Gegenargumente der kommunalen Arbeitgeberverbände, die salopp gesprochen im Kern besagen:
- Freunde, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf, wir sind doch eh pleite, und mit dem ÖPNV machen wir nur Miese.
- Wenn Ihr jetzt auch noch weniger arbeiten wollt, müssen wir den Fahrplan ausdünnen, und dann wird das nie was mit der Verkehrswende.
Also wenn ich Busfahrer wäre, würde keine der beiden Streitparteien mich mit ihren Positionen hinter dem Ofen hervorholen:
- Wenn überall die Lebenshaltungskosten steigen, muss ich mehr verdienen. Die Mission lautet für mich dann nicht "weniger Arbeit", sondern "mehr Geld".
- Was kann ich denn als Busfahrer dafür, wenn man die Kommunen unsägliche Mengen an Sozialleistungen tragen lässt, ohne sie angemessen zu entlasten? Mich fragt auch keiner, woher ich das Geld nehmen soll, um meine Rechnungen zu bezahlen.
- Und was soll ich denn von der hochgelobten Verkehrswende halten, wenn die ach so umweltfreundlichen E-Busse bei Minustemperaturen gar nicht erst anspringen? Siehe report24 vom 20.1.2026:
https://report24.news/zu-kalt-fuer-die-gruene-wende-elektrobusse-fallen-reihenweise-aus/
Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Nach meinen Informationen fuhren in Bielefeld heute keine U-Bahnen, wohl aber Busse.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Die Berichte über den vor drei Stunden zu Ende gegangenen Warnstreik im ÖPNV nehme ich mit Erstaunen zur Kenntnis.
Eigentlich hätte ich erwartet, dass Bus- und Bahnfahrer, wie auch sonst immer mehr Menschen in unserem Land, nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, und deshalb einen saftigen Gehaltsaufschlag fordern. So wie aktuell die Lokführer der Deutschen Bahn, die gerne 8% mehr Lohn und Gehalt hätten. Siehe WELT vom 15.1.2026:
https://www.welt.de/wirtschaft/article695cc4abb125e961a2f99b0d/deutsche-bahn-lokfuehrer-verlangen-mehr-geld-und-drohen-mit-streik-ab-den-osterferien.html
Beim WDR vom 2.2.2026
https://www1.wdr.de/nachrichten/streiks-nahverkehr-nrw-montag-100.html
erfährt man dann aber, dass es ver.di - in deren Einzugsbereich der kommunale Nahverkehr fällt - abgesehen von höheren Sonn- und Feiertagszuschlägen gar nicht um mehr Geld geht, sondern um kürzere Arbeitszeiten (bei vollem Lohnausgleich) und längere Pausen zwischen den Schichten.
Schmunzeln musste ich über die Gegenargumente der kommunalen Arbeitgeberverbände, die salopp gesprochen im Kern besagen:
- Freunde, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf, wir sind doch eh pleite, und mit dem ÖPNV machen wir nur Miese.
- Wenn Ihr jetzt auch noch weniger arbeiten wollt, müssen wir den Fahrplan ausdünnen, und dann wird das nie was mit der Verkehrswende.
Also wenn ich Busfahrer wäre, würde keine der beiden Streitparteien mich mit ihren Positionen hinter dem Ofen hervorholen:
- Wenn überall die Lebenshaltungskosten steigen, muss ich mehr verdienen. Die Mission lautet für mich dann nicht "weniger Arbeit", sondern "mehr Geld".
- Was kann ich denn als Busfahrer dafür, wenn man die Kommunen unsägliche Mengen an Sozialleistungen tragen lässt, ohne sie angemessen zu entlasten? Mich fragt auch keiner, woher ich das Geld nehmen soll, um meine Rechnungen zu bezahlen.
- Und was soll ich denn von der hochgelobten Verkehrswende halten, wenn die ach so umweltfreundlichen E-Busse bei Minustemperaturen gar nicht erst anspringen? Siehe report24 vom 20.1.2026:
https://report24.news/zu-kalt-fuer-die-gruene-wende-elektrobusse-fallen-reihenweise-aus/
Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Nach meinen Informationen fuhren in Bielefeld heute keine U-Bahnen, wohl aber Busse.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
www1.wdr.de
Liste zum Ausklappen: Welche NRW-Verkehrsunternehmen sind vom Warnstreik betroffen?
Leere Haltestellen, volle Straßen: Der Warnstreik hat am Montag den öffentlichen Nahverkehr in großen Teilen von NRW lahmgelegt.
👍149💯58❤24🥴6🍌6👏4🤬3🙏3🌭2
NORMENKONTROLLVERFAHREN JULIA NEIGEL: WIR HABEN VOR DEM OVG BAUTZEN VERLOREN - UND WISSEN NICHT, WARUM. ABER DER PROZESS WIRD WEITERGEHEN.
Liebe Community,
Auf die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaates Sachsen aus dem November 2021, die am 29.1.2026 stattfand, folgte am 2.2.2026 die Nachricht, dass der Normenkontrollantrag abgewiesen wurde. Hatte die Pressestelle des OVG Bautzen den Termin zur mündlichen Verhandlung noch vor der Presse verheimlichen wollen, so konnte sie das Ergebnis offenbar gar nicht schnell genug hinausposaunen - auf einigen Medienportalen war bereits am 2.2.2026 die Meldung vom Ausgang des Verfahrens zu lesen.
Eine schriftliche Begründung haben wir noch nicht. Deshalb kann ich nicht erklären, woran es gelegen hat, und möchte darüber auch nicht spekulieren.
Das Urteil des OVG Bautzen ist noch nicht rechtskräftig. Es steht das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision offen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Auf die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaates Sachsen aus dem November 2021, die am 29.1.2026 stattfand, folgte am 2.2.2026 die Nachricht, dass der Normenkontrollantrag abgewiesen wurde. Hatte die Pressestelle des OVG Bautzen den Termin zur mündlichen Verhandlung noch vor der Presse verheimlichen wollen, so konnte sie das Ergebnis offenbar gar nicht schnell genug hinausposaunen - auf einigen Medienportalen war bereits am 2.2.2026 die Meldung vom Ausgang des Verfahrens zu lesen.
Eine schriftliche Begründung haben wir noch nicht. Deshalb kann ich nicht erklären, woran es gelegen hat, und möchte darüber auch nicht spekulieren.
Das Urteil des OVG Bautzen ist noch nicht rechtskräftig. Es steht das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision offen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
NORMENKONTROLLVERFAHREN JULIA NEIGEL: WIR HABEN VOR DEM OVG BAUTZEN VERLOREN - UND WISSEN NICHT, WARUM. ABER DER PROZESS WIRD WEITERGEHEN. Liebe Community, Auf die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona…
Transparenzhinweis: Ich habe eben noch ergänzt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
👍80❤13🙏10😍4🥰3
Transparenzhinweis: Soeben habe ich die Überschrift um den Satz "ABER DER PROZESS WIRD WEITERGEHEN." ergänzt. Julia hat mich gebeten, öffentlich klarzustellen, dass sie die Ablehnung ihres Normenkontrollantrags durch das OVG Bautzen nicht akzeptieren wird.
👍212🙏64❤31👏16❤🔥9🔥4🤝3
DIESER MANN IST ALS MINISTERPRÄSIDENT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG UNGEEIGNET
Teil 1
Liebe Community,
Mit Blick auf die Wahl zum Landtag Baden-Württemberg am 8.3.2026 rufe ich diesen Bericht im RND vom 28.11.2021 in Erinnerung (Quelle folgt).
https://www.rnd.de/politik/cem-oezdemir-impfpflicht-darf-kein-tabu-sein-keine-sonderrechte-fuer-corona-leugner-mehr-4RCLATWFOMAKMPZUYK4BHA46D4.html
Cem Özdemir, Spitzenkandidat der Grünen, wird darin mit diesen Worten zitiert:
„Wir werden nicht zulassen, dass diejenigen, die sich diszipliniert verhalten, die an Wissenschaft glauben, die nicht dran glauben, dass die Erde eine Scheibe ist, dass die weiterhin leiden müssen unter denjenigen, die glauben, dass sie Sonderrechte genießen.“
Diese Aussagen sind in mehrfacher Hinsicht entlarvend:
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Mit Blick auf die Wahl zum Landtag Baden-Württemberg am 8.3.2026 rufe ich diesen Bericht im RND vom 28.11.2021 in Erinnerung (Quelle folgt).
https://www.rnd.de/politik/cem-oezdemir-impfpflicht-darf-kein-tabu-sein-keine-sonderrechte-fuer-corona-leugner-mehr-4RCLATWFOMAKMPZUYK4BHA46D4.html
Cem Özdemir, Spitzenkandidat der Grünen, wird darin mit diesen Worten zitiert:
„Wir werden nicht zulassen, dass diejenigen, die sich diszipliniert verhalten, die an Wissenschaft glauben, die nicht dran glauben, dass die Erde eine Scheibe ist, dass die weiterhin leiden müssen unter denjenigen, die glauben, dass sie Sonderrechte genießen.“
Diese Aussagen sind in mehrfacher Hinsicht entlarvend:
(weiter 👇 Teil 2)
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DIESER MANN IST ALS MINISTERPRÄSIDENT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG UNGEEIGNET
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
1. "Diszipliniert" steht hier für "bedingungslos gehorsam".
2. "Sonderrechte" beansprucht in der Diktion von Özdemir, wer sich dem staatlichen Zugriff auf den menschlichen Körper entzieht.
3. Der Versuch, die wissenschaftlich klar belegbaren Zweifel an Pandemie-Erzählung und C-Impfkampagne mit dem Glauben an die Erde als eine Scheibe gleichzusetzen, zeugt von einem totalitären Wissenschaftsverständnis. "Glaube an die Wissenschaft" wird hier gleichgesetzt mit "Glaube an die Regierungsnarrative" bzw. "Glaube an das, was die Regierung für Wissenschaft hält". Wissenschaft, die für sich Eindeutigkeit und Endgültigkeit in Anspruch nimmt, hat in Wirklichkeit aufgehört, Wissenschaft zu sein.
4. Leiden mussten die Menschen, die sich impfen ließen, nicht unter den Menschen, die es nicht taten, sondern unter den - trotz fortschreitender Impfkampagne - nach wie vor aufrechterhaltenen Corona-Maßnahmen, für die allein jene Politiker verantwortlich waren, die solche Maßnahmen verhängten. Und darunter, dass die C-Spritzen den verheißenen Fremdschutz weder jemals einlösten noch überhaupt für einen solchen Fremdschutz gedacht waren.
Wer den Menschen in der Corona-Zeit das Recht, anders zu denken und zu handeln als von den Regierenden erwünscht, abgesprochen hat, hat gezeigt, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Cem Özdemir hat sich daher bereits jetzt für das Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg disqualifiziert.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
1. "Diszipliniert" steht hier für "bedingungslos gehorsam".
2. "Sonderrechte" beansprucht in der Diktion von Özdemir, wer sich dem staatlichen Zugriff auf den menschlichen Körper entzieht.
3. Der Versuch, die wissenschaftlich klar belegbaren Zweifel an Pandemie-Erzählung und C-Impfkampagne mit dem Glauben an die Erde als eine Scheibe gleichzusetzen, zeugt von einem totalitären Wissenschaftsverständnis. "Glaube an die Wissenschaft" wird hier gleichgesetzt mit "Glaube an die Regierungsnarrative" bzw. "Glaube an das, was die Regierung für Wissenschaft hält". Wissenschaft, die für sich Eindeutigkeit und Endgültigkeit in Anspruch nimmt, hat in Wirklichkeit aufgehört, Wissenschaft zu sein.
4. Leiden mussten die Menschen, die sich impfen ließen, nicht unter den Menschen, die es nicht taten, sondern unter den - trotz fortschreitender Impfkampagne - nach wie vor aufrechterhaltenen Corona-Maßnahmen, für die allein jene Politiker verantwortlich waren, die solche Maßnahmen verhängten. Und darunter, dass die C-Spritzen den verheißenen Fremdschutz weder jemals einlösten noch überhaupt für einen solchen Fremdschutz gedacht waren.
Wer den Menschen in der Corona-Zeit das Recht, anders zu denken und zu handeln als von den Regierenden erwünscht, abgesprochen hat, hat gezeigt, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Cem Özdemir hat sich daher bereits jetzt für das Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg disqualifiziert.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
👍353💯170❤44👏16🙏9👎1🔥1🆒1
DIE „HAMMERBANDE“ IM VISIER DER JUSTIZ
Teil 1
Liebe Community,
Ein Bericht der „Neuen Westfälischen“ vom 4.2.2026
https://www.nw.de/nachrichten/nachrichten/24264681_Acht-Jahre-Haft-in-Ungarn-fuer-Maja-T.-aus-Deutschland.html
widmet sich der Verurteilung der non-binären Person Maja T. zu acht Jahren Haft durch ein ungarisches Gericht. Nach der Überzeugung des Gerichts hatte die Hauptverhandlung den Beweis erbracht, dass Maja T. sich der lebensbedrohenden Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Der Bericht enthält zwar keine ausdrückliche eigene Wertung des Autors. Schon die Angaben über die Beweisführung lassen aber erahnen, dass der Autor das Urteil kritisch sieht: Die Staatsanwaltschaft habe nur wenige Beweise vorgelegt und sich maßgeblich auf eine Indizienkette gestützt, unter anderem auf Bildmaterial, das nach der Einschätzung der Verteidigung aber nicht aussagekräftig genug gewesen sei. Leider erfährt der Leser nichts über die Art und Weise, wie das Gericht in Budapest die Beweise gewürdigt hat. Man weiß nach der Lektüre des Berichts nicht, warum das Gericht die Täterschaft von Maja T. für erwiesen hält. Man kann als Leser auch nicht recht einschätzen, ob die angeblichen Defizite der Beweisführung sich nur auf den lebensbedrohlichen Angriff oder auch auf die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehen.
Die Tatopfer werden – ohne jeden Beleg, welche Anknüpfungstatsachen diese Einordnung tragen – als „mutmaßlich rechtsextrem“ gebrandmarkt. Maja T. habe demgegenüber im letzten Wort ein „Bekenntnis vom Antifaschismus“ abgelegt. Beim Leser wird so der Eindruck verfestigt, Maja T. gehöre zu den „Guten“ und die Angegriffenen zu den „Bösen“.
Eine klare Schlagseite erhält der Bericht sodann dadurch, dass er überwiegend kritische Wertungen anderer abbildet: Zu Wort kommen Politiker von Linken, SPD und Grünen, die übereinstimmend monieren, es habe sich um einen „Schauprozess“ gehandelt, in dem rechtsstaatliche Garantien nicht eingelöst worden seien.
Alles in allem bleibt beim Leser der Eindruck, dass die ungarische Justiz auf Druck von Viktor Orbán – der, so der Bericht, eine harte Bestrafung gefordert habe – an jemandem, der sich couragiert gegen Rechtsextremismus eingesetzt habe, ein politisches Exempel habe statuieren wollen und das Bestreben nach Wahrheitssuche gegenüber diesem Ziel zurückgesetzt habe.
Was dabei übersehen wird: Bereits im September 2025 war ein weiteres mutmaßliches Mitglied jener Gruppe, die damals in Budapest den Angriff verübt hatte, vor dem OLG München zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Auch hier ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und es gilt abermals die Unschuldsvermutung. Die deutschen Medien berichten indes über diesen Fall wesentlich nüchterner, so der Bayerische Rundfunk vom 26.9.2025
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fuenf-jahre-haft-fuer-mutmassliche-linksextremistin-hanna-s,Uxu5uzP
sowie der Tagesspiegel vom 26.9.2025
https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-im-prozess-gegen-linksextremistin-funf-jahre-haft-fur-hanna-s-14398148.html
Namentlich wird hier ein wichtiger Satz aus der mündlichen Urteilsbegründung zitiert: Die gewaltsamen Übergriffe – die „Menschenjagd“, wie sich der Vorsitzende Richter des zuständigen Strafsenats beim OLG München ausdrückte – seien „selbst dann nicht gerechtfertigt …, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.“
Von einem „Schauprozess“ oder der Verletzung rechtsstaatlicher Garantien spricht im Zusammenhang mit dem Münchener Urteil niemand. Obwohl exakt dieselbe Tat abgeurteilt wurde – und vermutlich auf exakt derselben Beweislage. Einem Bericht der Tagesschau vom 8.9.2025
https://www.tagesschau.de/inland/prozess-linksextremismus-hanna-s-100.html
zufolge hatte sich der Verteidiger von Hanna S. über das unergiebige Aktenmaterial beklagt.
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Ein Bericht der „Neuen Westfälischen“ vom 4.2.2026
https://www.nw.de/nachrichten/nachrichten/24264681_Acht-Jahre-Haft-in-Ungarn-fuer-Maja-T.-aus-Deutschland.html
widmet sich der Verurteilung der non-binären Person Maja T. zu acht Jahren Haft durch ein ungarisches Gericht. Nach der Überzeugung des Gerichts hatte die Hauptverhandlung den Beweis erbracht, dass Maja T. sich der lebensbedrohenden Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Der Bericht enthält zwar keine ausdrückliche eigene Wertung des Autors. Schon die Angaben über die Beweisführung lassen aber erahnen, dass der Autor das Urteil kritisch sieht: Die Staatsanwaltschaft habe nur wenige Beweise vorgelegt und sich maßgeblich auf eine Indizienkette gestützt, unter anderem auf Bildmaterial, das nach der Einschätzung der Verteidigung aber nicht aussagekräftig genug gewesen sei. Leider erfährt der Leser nichts über die Art und Weise, wie das Gericht in Budapest die Beweise gewürdigt hat. Man weiß nach der Lektüre des Berichts nicht, warum das Gericht die Täterschaft von Maja T. für erwiesen hält. Man kann als Leser auch nicht recht einschätzen, ob die angeblichen Defizite der Beweisführung sich nur auf den lebensbedrohlichen Angriff oder auch auf die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehen.
Die Tatopfer werden – ohne jeden Beleg, welche Anknüpfungstatsachen diese Einordnung tragen – als „mutmaßlich rechtsextrem“ gebrandmarkt. Maja T. habe demgegenüber im letzten Wort ein „Bekenntnis vom Antifaschismus“ abgelegt. Beim Leser wird so der Eindruck verfestigt, Maja T. gehöre zu den „Guten“ und die Angegriffenen zu den „Bösen“.
Eine klare Schlagseite erhält der Bericht sodann dadurch, dass er überwiegend kritische Wertungen anderer abbildet: Zu Wort kommen Politiker von Linken, SPD und Grünen, die übereinstimmend monieren, es habe sich um einen „Schauprozess“ gehandelt, in dem rechtsstaatliche Garantien nicht eingelöst worden seien.
Alles in allem bleibt beim Leser der Eindruck, dass die ungarische Justiz auf Druck von Viktor Orbán – der, so der Bericht, eine harte Bestrafung gefordert habe – an jemandem, der sich couragiert gegen Rechtsextremismus eingesetzt habe, ein politisches Exempel habe statuieren wollen und das Bestreben nach Wahrheitssuche gegenüber diesem Ziel zurückgesetzt habe.
Was dabei übersehen wird: Bereits im September 2025 war ein weiteres mutmaßliches Mitglied jener Gruppe, die damals in Budapest den Angriff verübt hatte, vor dem OLG München zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Auch hier ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und es gilt abermals die Unschuldsvermutung. Die deutschen Medien berichten indes über diesen Fall wesentlich nüchterner, so der Bayerische Rundfunk vom 26.9.2025
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fuenf-jahre-haft-fuer-mutmassliche-linksextremistin-hanna-s,Uxu5uzP
sowie der Tagesspiegel vom 26.9.2025
https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-im-prozess-gegen-linksextremistin-funf-jahre-haft-fur-hanna-s-14398148.html
Namentlich wird hier ein wichtiger Satz aus der mündlichen Urteilsbegründung zitiert: Die gewaltsamen Übergriffe – die „Menschenjagd“, wie sich der Vorsitzende Richter des zuständigen Strafsenats beim OLG München ausdrückte – seien „selbst dann nicht gerechtfertigt …, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.“
Von einem „Schauprozess“ oder der Verletzung rechtsstaatlicher Garantien spricht im Zusammenhang mit dem Münchener Urteil niemand. Obwohl exakt dieselbe Tat abgeurteilt wurde – und vermutlich auf exakt derselben Beweislage. Einem Bericht der Tagesschau vom 8.9.2025
https://www.tagesschau.de/inland/prozess-linksextremismus-hanna-s-100.html
zufolge hatte sich der Verteidiger von Hanna S. über das unergiebige Aktenmaterial beklagt.
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DIE „HAMMERBANDE“ IM VISIER DER JUSTIZ
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Die Beweisführung in Indizienprozessen kann man immer füglich kritisieren. Man sollte dann aber die deutsche und die ungarische Justiz an denselben Maßstäben messen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Die Beweisführung in Indizienprozessen kann man immer füglich kritisieren. Man sollte dann aber die deutsche und die ungarische Justiz an denselben Maßstäben messen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
NW
Acht Jahre Haft in Ungarn für Maja T. aus Deutschland
In einem hochpolitischen Prozess wird Gewalt gegen mutmaßliche Rechtsextremisten auf Budapests Straßen verhandelt. Ungarns Justiz demonstriert Härte gegenüber...
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FALL EPSTEIN: EIN ARTIKEL IN DER „ZEIT“ VOM 15.8.2019 – GELESEN MIT DEN AUGEN VON HEUTE
Teil 1
Liebe Community,
Am 15.8.2019 veröffentlichte die ZEIT einen Beitrag von Jan Skudlarek, worin die Frage aufgeworfen wird, wie es dazu kommen kann, dass so viele Menschen die offiziellen Angaben zur Todesursache anzweifeln.
https://www.zeit.de/kultur/2019-08/verschwoerungstheorien-jeffrey-eppstein-suizid-fake-news-glaubwuerdigkeit/komplettansicht
Die Menschen, die es wagen, im Internet ihre Zweifel kundzutun, bekommen gleich zu Beginn des Artikels das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ aufgeklebt. Und die Attribute werden auch im Folgenden nicht besser. Als der Autor das Phänomen, dass die mediale Berichterstattung über Ereignisse anspricht, auf eine allgemeinere Ebene hebt, werden die Zweifler als „Vermeintlich kritische Wirklichkeitswahrnehmer“ und als „Lügenpresse-Schreihälse“ tituliert.
Der Hauptvorwurf des Autors an die von ihm so abgewertete Gruppe der Zweifler: Sie lieferten für ihre Mutmaßungen keine Beweise. Bereits hier zeigt sich, dass die inhaltliche Substanz des Beitrags nicht mit der Schärfe der Wortwahl Schritt halten kann (das ist die akademische Formulierung für: Großes Mundwerk, nichts dahinter):
- Der Autor fordert von jedem, der nicht das Gegenteil der offiziellen Erzählung von einem Ereignis beweisen kann, Vertrauen in jene Erzählung ein und übersieht dabei, dass Vertrauen mehr ist als nur nichts Gegenteiliges beweisen zu können.
- In der Logik seiner Diktion müsste der Autor jede Ermittlungshypothese eines Staatsanwalts als „Verschwörungstheorie“ brandmarken. Denn solange die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht abschließt und Anklage erhebt (§ 169a StPO), glaubt sie selbst noch nicht, den Beschuldigten der Tat überführen zu können, derer sie ihn verdächtigt.
Es folgt das übliche Narrativ, dass Verschwörungstheorien dem Bedürfnis der Menschen entgegenkämen, sich auf Sachverhalte einen Reim zu machen, die sie nicht überblicken. In der Corona-Zeit haben wir diesen Satz oftmals zu lesen bekommen. Er sendet an die Gesellschaft ein Signal der Infantilisierung aus: Leute, wenn Ihr keine Ahnung habt, dann denkt am besten gar nichts, sondern verlasst Euch auf das, was Euch vorgesetzt wird. Der Autor berichtet über „Forschungsergebnisse“ über „Verschwörungstheorien“ und meint, jene, die solchen Theorien äußerten, seien oftmals durch das Bedürfnis charakterisiert, als ein besonders einzigartiger Typ angesehen zu werden. Die Studien, die das belegen sollen, habe ich nicht gelesen, aber wenn ich es jemals tun sollte, werde ich sehr genau darauf achten, wie in ihnen der Begriff „Verschwörungstheorie“ definiert wird. Ist die „Forschung“ zu „Verschwörungstheorien“ überhaupt imstande, ihr eigenes Objekt präzise zu beschreiben?
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Am 15.8.2019 veröffentlichte die ZEIT einen Beitrag von Jan Skudlarek, worin die Frage aufgeworfen wird, wie es dazu kommen kann, dass so viele Menschen die offiziellen Angaben zur Todesursache anzweifeln.
https://www.zeit.de/kultur/2019-08/verschwoerungstheorien-jeffrey-eppstein-suizid-fake-news-glaubwuerdigkeit/komplettansicht
Die Menschen, die es wagen, im Internet ihre Zweifel kundzutun, bekommen gleich zu Beginn des Artikels das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ aufgeklebt. Und die Attribute werden auch im Folgenden nicht besser. Als der Autor das Phänomen, dass die mediale Berichterstattung über Ereignisse anspricht, auf eine allgemeinere Ebene hebt, werden die Zweifler als „Vermeintlich kritische Wirklichkeitswahrnehmer“ und als „Lügenpresse-Schreihälse“ tituliert.
Der Hauptvorwurf des Autors an die von ihm so abgewertete Gruppe der Zweifler: Sie lieferten für ihre Mutmaßungen keine Beweise. Bereits hier zeigt sich, dass die inhaltliche Substanz des Beitrags nicht mit der Schärfe der Wortwahl Schritt halten kann (das ist die akademische Formulierung für: Großes Mundwerk, nichts dahinter):
- Der Autor fordert von jedem, der nicht das Gegenteil der offiziellen Erzählung von einem Ereignis beweisen kann, Vertrauen in jene Erzählung ein und übersieht dabei, dass Vertrauen mehr ist als nur nichts Gegenteiliges beweisen zu können.
- In der Logik seiner Diktion müsste der Autor jede Ermittlungshypothese eines Staatsanwalts als „Verschwörungstheorie“ brandmarken. Denn solange die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht abschließt und Anklage erhebt (§ 169a StPO), glaubt sie selbst noch nicht, den Beschuldigten der Tat überführen zu können, derer sie ihn verdächtigt.
Es folgt das übliche Narrativ, dass Verschwörungstheorien dem Bedürfnis der Menschen entgegenkämen, sich auf Sachverhalte einen Reim zu machen, die sie nicht überblicken. In der Corona-Zeit haben wir diesen Satz oftmals zu lesen bekommen. Er sendet an die Gesellschaft ein Signal der Infantilisierung aus: Leute, wenn Ihr keine Ahnung habt, dann denkt am besten gar nichts, sondern verlasst Euch auf das, was Euch vorgesetzt wird. Der Autor berichtet über „Forschungsergebnisse“ über „Verschwörungstheorien“ und meint, jene, die solchen Theorien äußerten, seien oftmals durch das Bedürfnis charakterisiert, als ein besonders einzigartiger Typ angesehen zu werden. Die Studien, die das belegen sollen, habe ich nicht gelesen, aber wenn ich es jemals tun sollte, werde ich sehr genau darauf achten, wie in ihnen der Begriff „Verschwörungstheorie“ definiert wird. Ist die „Forschung“ zu „Verschwörungstheorien“ überhaupt imstande, ihr eigenes Objekt präzise zu beschreiben?
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FALL EPSTEIN: EIN ARTIKEL IN DER „ZEIT“ VOM 15.8.2019 – GELESEN MIT DEN AUGEN VON HEUTE
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Und natürlich gebe es einen Zusammenhang zwischen einem niedrigen Bildungsgrad und dem Hang zu Verschwörungstheorien. Der Autor setzt noch einen drauf: „Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass Verschwörungsgläubige großzügig über logische Unstimmigkeiten, sprich Widersprüche, in den von ihnen favorisierten Theorien hinwegsehen.“ Aus der Corona-Zeit wissen wir, dass die offizielle Pandemie-Erzählung ihrerseits nur so vor Widersprüchen strotzte. Ich sage nur:
- Wie soll Dich meine Impfung schützen, wenn Dich Deine eigene Impfung nicht schützt?
- Wie soll ein Impfstoff, der sich angeblich rasch im Oberarm abbaut, Atemwegsinfekte verhindern können?
- Wie konnte es jemals passieren, dass das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend erklärt wird, wenn man nämlich bedenkt, dass nach den einschlägigen Industrienormen weder OP-Masken (DIN EN 14683) noch FFP2-Masken (DIN EN 149) auf virale Filtrationsleistung überprüft werden?
- Wenn SARS CoV-2, wie europarechtlich festgelegt, ein biologischer Arbeitsstoff der Risikostufe 3 ist – warum mussten nicht alle Menschen in geschlossenen Räumen herumlaufen wie in einem Unterdrucklabor?
- Wie um alles in der Welt konnte man Kinder bei den Schultestungen mit hoch giftigen und nur für geschultes Personal bestimmten Laborchemikalien herumhantieren lassen? Und wenn die Abstriche auf den Teststäbchen mit dem schlimmsten Atemwegs-Killervirus aller Zeiten kontaminiert waren: Warum wurden die Stäbchen dann im normalen Hausmüll entsorgt und nicht unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen?
- Und was ist mit den ganzen Politikern, die im tiefsten Lockdown Party feierten und offenbar selbst nicht an das Killervirus glaubten, das sie in ihren öffentlichen Bekundungen stets und ständig perhorreszierten?
Aber wer solche und ähnliche Zweifel äußerte, wurde seinerseits mit dem V-Wort beklebt und aus dem Diskurs ausgeschlossen.
Natürlich bekommt Donald Trump in dem hier besprochenen Artikel sein Fett als präsidialer Ober-Verschwörungstheoretiker weg. Ihm wirft der Autor vor, er verbreite die „unter Impf-Verschwörungstheoretikern beliebte Falschbehauptung“, dass es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus gebe. Das Framing "Impfskepsis = Verschwörungstheorie“, das wir in der Corona-Zeit zur Genüge erleben mussten, wird bereits hier gesetzt. Überhaupt erweist sich der hier besprochene Artikel als Vorbote all dessen, was wir in den selbsternannten „Qualitätsmedien“ als „Journalismus“ über uns ergehen lassen mussten.
Aber Jan Skudlarek gibt sich nicht mit dem Bericht über derartige „Forschung“ über „Verschwörungstheorien“ zufrieden, sondern präsentiert dem Leser ein ganz unverfrorenes Gut-Böse-Schema:
- Die „Bösen“ sind natürlich die „Verschwörungstheoretiker“. Wörtlich: ‚Niemand nennt euch "Verschwörungstheoretiker‘, um euch mundtot zu machen. Man nennt euch so, weil ihr welche seid.“ Diese „Bösen“ werden in der zweiten Person angesprochen.
- Die „Guten“, zu denen sich der Autor ganz selbstverständlich auch selbst zählt, werden sodann in der ersten Person benannt: „Für uns anderen, die Faktenfreunde, die Verfechter einer evidenzbasierten Weltanschauung, gilt jedoch im Fall Epstein wie sonst im Leben auch: Lassen wir die Profis ihre Arbeit machen.“
Auch dieses Gut-Böse-Weiß-Schwarz-Schema kennen wir aus der Corona-Zeit zur Genüge. Aber schauen wir doch mal, was die „Profis“ für eine Arbeit machen! Hätten im Fall Epstein die Profis im Knast ihre Arbeit gemacht, wären – wenn diese Darstellung denn stimmen sollte – weder die Wärter eingeschlafen noch die entscheidenden Aufnahmen gelöscht worden. Im günstigsten Fall haben die Profis jämmerlich versagt. Das Recht, weniger günstige Deutungen in den Raum zu stellen, hat Jan Skudlarek dem Leser längst abgesprochen.
(weiter 👇 Teil 3)
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Und natürlich gebe es einen Zusammenhang zwischen einem niedrigen Bildungsgrad und dem Hang zu Verschwörungstheorien. Der Autor setzt noch einen drauf: „Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass Verschwörungsgläubige großzügig über logische Unstimmigkeiten, sprich Widersprüche, in den von ihnen favorisierten Theorien hinwegsehen.“ Aus der Corona-Zeit wissen wir, dass die offizielle Pandemie-Erzählung ihrerseits nur so vor Widersprüchen strotzte. Ich sage nur:
- Wie soll Dich meine Impfung schützen, wenn Dich Deine eigene Impfung nicht schützt?
- Wie soll ein Impfstoff, der sich angeblich rasch im Oberarm abbaut, Atemwegsinfekte verhindern können?
- Wie konnte es jemals passieren, dass das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend erklärt wird, wenn man nämlich bedenkt, dass nach den einschlägigen Industrienormen weder OP-Masken (DIN EN 14683) noch FFP2-Masken (DIN EN 149) auf virale Filtrationsleistung überprüft werden?
- Wenn SARS CoV-2, wie europarechtlich festgelegt, ein biologischer Arbeitsstoff der Risikostufe 3 ist – warum mussten nicht alle Menschen in geschlossenen Räumen herumlaufen wie in einem Unterdrucklabor?
- Wie um alles in der Welt konnte man Kinder bei den Schultestungen mit hoch giftigen und nur für geschultes Personal bestimmten Laborchemikalien herumhantieren lassen? Und wenn die Abstriche auf den Teststäbchen mit dem schlimmsten Atemwegs-Killervirus aller Zeiten kontaminiert waren: Warum wurden die Stäbchen dann im normalen Hausmüll entsorgt und nicht unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen?
- Und was ist mit den ganzen Politikern, die im tiefsten Lockdown Party feierten und offenbar selbst nicht an das Killervirus glaubten, das sie in ihren öffentlichen Bekundungen stets und ständig perhorreszierten?
Aber wer solche und ähnliche Zweifel äußerte, wurde seinerseits mit dem V-Wort beklebt und aus dem Diskurs ausgeschlossen.
Natürlich bekommt Donald Trump in dem hier besprochenen Artikel sein Fett als präsidialer Ober-Verschwörungstheoretiker weg. Ihm wirft der Autor vor, er verbreite die „unter Impf-Verschwörungstheoretikern beliebte Falschbehauptung“, dass es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus gebe. Das Framing "Impfskepsis = Verschwörungstheorie“, das wir in der Corona-Zeit zur Genüge erleben mussten, wird bereits hier gesetzt. Überhaupt erweist sich der hier besprochene Artikel als Vorbote all dessen, was wir in den selbsternannten „Qualitätsmedien“ als „Journalismus“ über uns ergehen lassen mussten.
Aber Jan Skudlarek gibt sich nicht mit dem Bericht über derartige „Forschung“ über „Verschwörungstheorien“ zufrieden, sondern präsentiert dem Leser ein ganz unverfrorenes Gut-Böse-Schema:
- Die „Bösen“ sind natürlich die „Verschwörungstheoretiker“. Wörtlich: ‚Niemand nennt euch "Verschwörungstheoretiker‘, um euch mundtot zu machen. Man nennt euch so, weil ihr welche seid.“ Diese „Bösen“ werden in der zweiten Person angesprochen.
- Die „Guten“, zu denen sich der Autor ganz selbstverständlich auch selbst zählt, werden sodann in der ersten Person benannt: „Für uns anderen, die Faktenfreunde, die Verfechter einer evidenzbasierten Weltanschauung, gilt jedoch im Fall Epstein wie sonst im Leben auch: Lassen wir die Profis ihre Arbeit machen.“
Auch dieses Gut-Böse-Weiß-Schwarz-Schema kennen wir aus der Corona-Zeit zur Genüge. Aber schauen wir doch mal, was die „Profis“ für eine Arbeit machen! Hätten im Fall Epstein die Profis im Knast ihre Arbeit gemacht, wären – wenn diese Darstellung denn stimmen sollte – weder die Wärter eingeschlafen noch die entscheidenden Aufnahmen gelöscht worden. Im günstigsten Fall haben die Profis jämmerlich versagt. Das Recht, weniger günstige Deutungen in den Raum zu stellen, hat Jan Skudlarek dem Leser längst abgesprochen.
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FALL EPSTEIN: EIN ARTIKEL IN DER „ZEIT“ VOM 15.8.2019 – GELESEN MIT DEN AUGEN VON HEUTE
Teil 3 (Fortsetzung von 👆 Teil 2)
Und was ist, wenn – wie im Fall des Corona-Krisenstabs beim RKI – die Profis tatsächlich ihre Arbeit machen, ihnen aber von Amateuren (nämlich Politikern und hohen Ministerialbeamten) so ins Handwerk gepfuscht wird, dass ihre Arbeitsergebnisse nicht an die Öffentlichkeit gelangen oder sie wider besseres Wissen öffentlich Unsinn erzählen müssen?
Apropos Profis: Jan Skudlarek ist promovierter Philosoph. Was qualifiziert ihn eigentlich, das Postulat eines Zusammenhangs zwischen Impfungen und Autismus als Falschbehauptung abzutun?
Der hier besprochene Artikel endet mit dem Gipfel der Infantilisierung von Zweiflern, indem der Autor ihnen quasi eine „Strafarbeit“ aufgibt:
„Und alle Hobbyermittler vor den Bildschirmen nehmen jetzt bitte ihre Aluhüte ab und sagen drei Mal laut: ‚Ich bin nicht Sherlock Holmes. Ich habe keine Ahnung vom Fall Epstein. Ich bin einfach nur ein Typ mit Internetzugang.‘“
Damit hat auch der „Aluhut“ Eingang in den Artikel gefunden. Und die ZEIT, die diesen unterirdischen Artikel in die Welt gesetzt hat, hat auf diese Weise schon in der Vor-Corona-Zeit ihren Status als Qualitätsmedium verspielt.
Heute können wir zwar immer noch nicht beweisen, dass Jeffrey Epstein in Wirklichkeit getötet wurde. Wir wissen aber, dass es einflussreiche Persönlichkeiten gegeben hat, die dafür ein Motiv gehabt hätten. Und wir wissen, dass wenige Tage vor seinem Tod die Anwälte von Jeffrey Epstein mit den Ermittlungsbehörden sprachen, um eine mögliche Kooperation von Jeffrey Epstein mit den Ermittlern auszuloten. Das berichtete der Guardian am 31.1.2026:
https://www.theguardian.com/us-news/2026/jan/31/epstein-lawyers-discussed-cooperation
Wäre ich Staatsanwalt, würden mir diese Indizien ausreichen, um die Ermittlungen zum Tod von Jeffrey Epstein wieder aufzunehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 3 (Fortsetzung von 👆 Teil 2)
Und was ist, wenn – wie im Fall des Corona-Krisenstabs beim RKI – die Profis tatsächlich ihre Arbeit machen, ihnen aber von Amateuren (nämlich Politikern und hohen Ministerialbeamten) so ins Handwerk gepfuscht wird, dass ihre Arbeitsergebnisse nicht an die Öffentlichkeit gelangen oder sie wider besseres Wissen öffentlich Unsinn erzählen müssen?
Apropos Profis: Jan Skudlarek ist promovierter Philosoph. Was qualifiziert ihn eigentlich, das Postulat eines Zusammenhangs zwischen Impfungen und Autismus als Falschbehauptung abzutun?
Der hier besprochene Artikel endet mit dem Gipfel der Infantilisierung von Zweiflern, indem der Autor ihnen quasi eine „Strafarbeit“ aufgibt:
„Und alle Hobbyermittler vor den Bildschirmen nehmen jetzt bitte ihre Aluhüte ab und sagen drei Mal laut: ‚Ich bin nicht Sherlock Holmes. Ich habe keine Ahnung vom Fall Epstein. Ich bin einfach nur ein Typ mit Internetzugang.‘“
Damit hat auch der „Aluhut“ Eingang in den Artikel gefunden. Und die ZEIT, die diesen unterirdischen Artikel in die Welt gesetzt hat, hat auf diese Weise schon in der Vor-Corona-Zeit ihren Status als Qualitätsmedium verspielt.
Heute können wir zwar immer noch nicht beweisen, dass Jeffrey Epstein in Wirklichkeit getötet wurde. Wir wissen aber, dass es einflussreiche Persönlichkeiten gegeben hat, die dafür ein Motiv gehabt hätten. Und wir wissen, dass wenige Tage vor seinem Tod die Anwälte von Jeffrey Epstein mit den Ermittlungsbehörden sprachen, um eine mögliche Kooperation von Jeffrey Epstein mit den Ermittlern auszuloten. Das berichtete der Guardian am 31.1.2026:
https://www.theguardian.com/us-news/2026/jan/31/epstein-lawyers-discussed-cooperation
Wäre ich Staatsanwalt, würden mir diese Indizien ausreichen, um die Ermittlungen zum Tod von Jeffrey Epstein wieder aufzunehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
DIE ZEIT
Epstein, Epstein, alles muss versteckt sein
Es gibt noch kaum nähere Informationen zu den Todesumständen von Jeffrey Epstein. Doch es gibt Leute, die bereits wissen, dass diese nicht stimmen. Wie kommen die darauf?
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DER RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN DEUTSCHUNTERRICHT AN BERLINER GYMNASIEN FÜR DAS JAHR 2035
Eine nicht ganz ernst gemeinte und hoffentlich niemals Realität werdende Zukunftsvision
Liebe Community,
Im Januar wurde über die Praxis an einigen Berliner Schulen berichtet, Klassiker aus der deutschsprachigen Literatur im Unterricht in einer sprachlich vereinfachten Version zu besprechen. Man greift hier offenbar auf die Buchreihe „Einfach klassisch“ zurück, die im Cornelsen-Verlag erscheint.
Eine Leseprobe im FOCUS vom 11.1.2026 [1] deutet an, dass sich die Eingriffe in die Originaltexte wohl noch in moderaten Grenzen halten.
Die Frage ist nur, wohin die Entwicklung noch steuern wird, wenn man einmal damit angefangen hat, sich vom literarischen Original zu lösen. Sieht das dann vielleicht eines Tages so aus wie nachstehend beschrieben? (Vorsicht Satire!)
Beispiel 1: Friedrich Schiller – Wilhelm Tell (Auszug)
Original:
„Es lächelt der See, er ladet zum Bade.
Der Knabe schlief ein im grünen Gestade“
In leichter Sprache:
„Digga, das Wetter ist der Knaller! Lass uns am See chillen!“
Beispiel 2: Friedrich Schiller – Die Bürgschaft (Auszug)
Original:
„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Damon, den Dolch im Gewande
Ihn schlugen die Häscher in Bande.
„Was wolltest du mit dem Dolche, sprich!“
Entgegnet ihm finster der Wüterich.
„Die Stadt vom Tyrannen befreien!“
„Das sollst du am Kreuze bereuen!“
In leichter Sprache:
„Bro, damit du das hier checkst: Ich bin der Boss, und das ist mein Palast. Was du wolle?“
„Ich mach dich Messer, ich schwör!“
„Träum weiter, du Penner! Ich mach dich Kreuz, ich schwör!“
Beispiel 3: Johann Wolfgang von Goethe – Faust I (Auszug)
Original:
„Mein schönes Fräulein, darf ich wagen,
Meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen?
In leichter Sprache:
„Steig ein, Baby, mein Lambo hat 900 Pferdchen unter der Haube!“
Original:
„Bin weder Fräulein, weder schön,
Kann ungeleitet nach Hause gehn.“
In leichter Sprache:
„Verpiss Dich, Alter! Und schmier dir deine Proleten-Sprüche in die Haare!“
Original:
„Da steh‘ ich nun, ich armer Tor
Und bin so klug als wie zuvor“
In leichter Sprache:
„24/7 zieh ich mir jetzt den Crap aus der Schule rein. Und immer noch null Peilung.“
UND JETZT ZUM ERNST DER LAGE:
Ich kann dem Vorgehen, Werke der klassischen deutschen Literatur in „einfacher Sprache“ durchzunehmen, nichts abgewinnen. Insbesondere überzeugt mich das Argument nicht, man müsse auf die Schwächen von Schülern mit Migrationshintergrund beim Lesen deutscher Texte Rücksicht nehmen (wie aber teilweise argumentiert wird, siehe WELT vom 12.1.2026 [2]):
- Ich habe in meinen 22 ½ Berufsjahren als Jura-Professor unzählige Studenten mit Migrationshintergrund unterrichtet, die ausgezeichnet Deutsch sprechen und denen ich den Umgang mit den klassischen Originaltexten bedenkenlos zutraue. Und die ganz sicher auch in ihrer Schulzeit schon dazu in der Lage waren.
- Ich freue mich darauf, auch in Zukunft viele Studenten mit Migrationshintergrund im Jurastudium begrüßen zu dürfen. Dazu muss ihnen die Schule aber vorher das notwendige Rüstzeug im Umgang mit der deutschen Sprache mitgeben. Sprachfertigkeit ist eine ganz wichtige Qualifikation für ein Universitätsstudium – nicht nur in der Rechtswissenschaft. Eine Absenkung der gymnasialen Standards ist kontraproduktiv.
- Wir reden hier von Schülern, die immerhin schon einmal den Übertritt ins Gymnasium geschafft haben. Etwaige grundlegende Schwächen im Verständnis der deutschen Sprache müssen vorher im Wesentlichen ausgeräumt worden sein. Ich verkenne nicht, dass Lehrkräfte an Grundschulen gerade in diesem Punkt oftmals vor schier unlösbare Herausforderungen gestellt werden (siehe z.B. News4teachers vom 25.9.2025 [3]). Dann müssen die Verbesserungen aber genau dort ansetzen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Eine nicht ganz ernst gemeinte und hoffentlich niemals Realität werdende Zukunftsvision
Liebe Community,
Im Januar wurde über die Praxis an einigen Berliner Schulen berichtet, Klassiker aus der deutschsprachigen Literatur im Unterricht in einer sprachlich vereinfachten Version zu besprechen. Man greift hier offenbar auf die Buchreihe „Einfach klassisch“ zurück, die im Cornelsen-Verlag erscheint.
Eine Leseprobe im FOCUS vom 11.1.2026 [1] deutet an, dass sich die Eingriffe in die Originaltexte wohl noch in moderaten Grenzen halten.
Die Frage ist nur, wohin die Entwicklung noch steuern wird, wenn man einmal damit angefangen hat, sich vom literarischen Original zu lösen. Sieht das dann vielleicht eines Tages so aus wie nachstehend beschrieben? (Vorsicht Satire!)
Beispiel 1: Friedrich Schiller – Wilhelm Tell (Auszug)
Original:
„Es lächelt der See, er ladet zum Bade.
Der Knabe schlief ein im grünen Gestade“
In leichter Sprache:
„Digga, das Wetter ist der Knaller! Lass uns am See chillen!“
Beispiel 2: Friedrich Schiller – Die Bürgschaft (Auszug)
Original:
„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Damon, den Dolch im Gewande
Ihn schlugen die Häscher in Bande.
„Was wolltest du mit dem Dolche, sprich!“
Entgegnet ihm finster der Wüterich.
„Die Stadt vom Tyrannen befreien!“
„Das sollst du am Kreuze bereuen!“
In leichter Sprache:
„Bro, damit du das hier checkst: Ich bin der Boss, und das ist mein Palast. Was du wolle?“
„Ich mach dich Messer, ich schwör!“
„Träum weiter, du Penner! Ich mach dich Kreuz, ich schwör!“
Beispiel 3: Johann Wolfgang von Goethe – Faust I (Auszug)
Original:
„Mein schönes Fräulein, darf ich wagen,
Meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen?
In leichter Sprache:
„Steig ein, Baby, mein Lambo hat 900 Pferdchen unter der Haube!“
Original:
„Bin weder Fräulein, weder schön,
Kann ungeleitet nach Hause gehn.“
In leichter Sprache:
„Verpiss Dich, Alter! Und schmier dir deine Proleten-Sprüche in die Haare!“
Original:
„Da steh‘ ich nun, ich armer Tor
Und bin so klug als wie zuvor“
In leichter Sprache:
„24/7 zieh ich mir jetzt den Crap aus der Schule rein. Und immer noch null Peilung.“
UND JETZT ZUM ERNST DER LAGE:
Ich kann dem Vorgehen, Werke der klassischen deutschen Literatur in „einfacher Sprache“ durchzunehmen, nichts abgewinnen. Insbesondere überzeugt mich das Argument nicht, man müsse auf die Schwächen von Schülern mit Migrationshintergrund beim Lesen deutscher Texte Rücksicht nehmen (wie aber teilweise argumentiert wird, siehe WELT vom 12.1.2026 [2]):
- Ich habe in meinen 22 ½ Berufsjahren als Jura-Professor unzählige Studenten mit Migrationshintergrund unterrichtet, die ausgezeichnet Deutsch sprechen und denen ich den Umgang mit den klassischen Originaltexten bedenkenlos zutraue. Und die ganz sicher auch in ihrer Schulzeit schon dazu in der Lage waren.
- Ich freue mich darauf, auch in Zukunft viele Studenten mit Migrationshintergrund im Jurastudium begrüßen zu dürfen. Dazu muss ihnen die Schule aber vorher das notwendige Rüstzeug im Umgang mit der deutschen Sprache mitgeben. Sprachfertigkeit ist eine ganz wichtige Qualifikation für ein Universitätsstudium – nicht nur in der Rechtswissenschaft. Eine Absenkung der gymnasialen Standards ist kontraproduktiv.
- Wir reden hier von Schülern, die immerhin schon einmal den Übertritt ins Gymnasium geschafft haben. Etwaige grundlegende Schwächen im Verständnis der deutschen Sprache müssen vorher im Wesentlichen ausgeräumt worden sein. Ich verkenne nicht, dass Lehrkräfte an Grundschulen gerade in diesem Punkt oftmals vor schier unlösbare Herausforderungen gestellt werden (siehe z.B. News4teachers vom 25.9.2025 [3]). Dann müssen die Verbesserungen aber genau dort ansetzen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
DER RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN DEUTSCHUNTERRICHT AN BERLINER GYMNASIEN FÜR DAS JAHR 2035 Eine nicht ganz ernst gemeinte und hoffentlich niemals Realität werdende Zukunftsvision Liebe Community, Im Januar wurde über die Praxis an einigen Berliner Schulen berichtet…
QUELLEN ZU DIESEM TEXT:
[1] FOCUS vom 11.1.2026, https://www.focus.de/panorama/welt/berliner-gymnasium-laesst-literaturklassiker-in-vereinfachter-sprache-lesen_c0c262f1-266b-4410-b824-25ac6a7afd49.html
[2] WELT vom 12.1.2026, https://www.welt.de/politik/deutschland/article6964fd4b54e8233d6fbded43/bildungspolitik-weniger-goethe-fuer-leichteren-zugang-debatte-um-vereinfachte-literatur-an-berliner-gymnasien.html
[3] News4teachers vom 25.9.2025, https://www.news4teachers.de/2025/09/auf-verlorenem-posten-im-brennpunkt-30-kinder-pro-klasse-die-meisten-sprechen-kein-deutsch-eine-lehrerin-berichtet/#:~:text=Auf%20verlorenem%20Posten:%20Im%20Brennpunkt%2C%2030%20Kinder,Deutsch%20%2D%20eine%20Lehrerin%20berichtet%20%2D%20News4teachers.
[1] FOCUS vom 11.1.2026, https://www.focus.de/panorama/welt/berliner-gymnasium-laesst-literaturklassiker-in-vereinfachter-sprache-lesen_c0c262f1-266b-4410-b824-25ac6a7afd49.html
[2] WELT vom 12.1.2026, https://www.welt.de/politik/deutschland/article6964fd4b54e8233d6fbded43/bildungspolitik-weniger-goethe-fuer-leichteren-zugang-debatte-um-vereinfachte-literatur-an-berliner-gymnasien.html
[3] News4teachers vom 25.9.2025, https://www.news4teachers.de/2025/09/auf-verlorenem-posten-im-brennpunkt-30-kinder-pro-klasse-die-meisten-sprechen-kein-deutsch-eine-lehrerin-berichtet/#:~:text=Auf%20verlorenem%20Posten:%20Im%20Brennpunkt%2C%2030%20Kinder,Deutsch%20%2D%20eine%20Lehrerin%20berichtet%20%2D%20News4teachers.
www.focus.de
Berliner Gymnasium lässt Literaturklassiker in "vereinfachter Sprache" lesen
Eigentlich für Haupt-, Real- und Gesamtschulen entwickelt, werden Literaturklassiker in Berlin jetzt auch an Gymnasien immer öfter eingesetzt. Manche Lehrkräfte sträuben sich dagegen – andere finden es praktisch.
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
FALL EPSTEIN: EIN ARTIKEL IN DER „ZEIT“ VOM 15.8.2019 – GELESEN MIT DEN AUGEN VON HEUTE Teil 3 (Fortsetzung von 👆 Teil 2) Und was ist, wenn – wie im Fall des Corona-Krisenstabs beim RKI – die Profis tatsächlich ihre Arbeit machen, ihnen aber von Amateuren…
In diesem Text habe ich soeben noch einen Tippfehler gesehen und korrigiert 🙂
🥰42👍30❤6😍3🤗3🍾2
KLARNAMEN-PFLICHT IM INTERNET?
Liebe Community,
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am vergangenen Mittwoch (18.2.2026) eine Debatte befeuert, die aber schon vorher schwelte: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet“. Siehe Tagesschau vom 19.2.2026:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-klarnamen-internet-100.html
Ich muss gestehen: Früher hätte ich einer solchen Klarnamen-Pflicht im Internet durchaus etwas abgewinnen können. Denn die fortschreitende Verrohung des Diskurses führte ich auch darauf zurück, dass jeder die Chance hat, unter dem Schleier der Anonymität übelste Entgleisungen zu verbreiten. Eine Klarnamen-Pflicht hätte ich vor diesem Hintergrund als Anreiz verstanden, die Wortwahl im öffentlichen Diskurs doch etwas sorgfältiger zu reflektieren. Und zur Meinungsfreiheit, so dachte ich, gehöre auch die Verantwortung, öffentlich zum eigenen öffentlich gesprochenen oder geschriebenen Wort zu stehen.
Heute sehe ich das völlig anders. Eine Klarnamen-Pflicht im Internet (oder sonst in öffentlichen Debatten) lehne ich entschieden ab.
Eine solche Pflicht könnte man überhaupt nur dann in Betracht ziehen, wenn man sich darauf verlassen könnte, dass die Akteure staatlicher Gewalt die Meinungsfreiheit so, wie sie durch das Grundgesetz und die darauf aufbauende jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konfiguriert wurde, verlässlich akzeptieren. Eben dies ist indes gegenwärtig nicht der Fall. Die Meinungsfreiheit ist vielmehr einer Vielzahl staatlicher Angriffe ausgesetzt:
- Strafverfahren, Hausdurchsuchungen und Handy-Beschlagnahmen wegen angeblicher (vielleicht ab und an geschmackloser, oftmals aber harmloser und in der politischen Debatte hinzunehmender) Beleidigung von Politikern;
- Geheimdienstliche Beobachtung legitimer Regierungskritik, explizit auch solcher unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, durch die Verfassungsschutzbehörden unter dem Vorwand, die „Delegitimierung des Staates“ bekämpfen zu wollen;
- Denunziation unliebsamer Meinungen (und deren Urheber) durch Meldestellen, die entweder vom Staat betrieben oder aber privat betrieben, aber vom Staat autorisiert und finanziert werden – dies alles unter dem Vorwand, Hass, Hetze und Desinformation bekämpfen zu wollen;
- Unter demselben Vorwand: Druck auf die Betreiber von Social-Media-Plattformen, Inhalte zu zensieren, die dem herrschenden politischen Establishment nicht in den Kram passen;
- Besonders schlimm: Ächtung – und zwar im buchstäblichen Sinne des Wortes so, wie wir es aus dem Mittelalter kennen, also totale Entrechtung – von Einzelpersonen, die auf den Russland-Sanktionslisten landen.
- Bei alledem wird mit zweierlei Maß gemessen: Während sich Befürworter der Regierungspolitik unbehelligt die übelsten Entgleisungen unter Einschluss von NS-Vergleichen und der Verwendung von NS-Symbolen erlauben dürfen (Stichwort Blinddarm-Bosetti), werden Kritiker der Regierungspolitik selbst bei zulässiger Satire (Stichwort „Schwachkopf“-Affäre) unerbittlich gejagt.
Dies alles spricht klar gegen eine Klarnamen-Pflicht im Internet. Es muss vielmehr möglich und zulässig bleiben, weiterhin die eigene Meinung zu veröffentlichen, sich dann aber solchen offensichtlich demokratiefeindlichen Repressalien durch Anonymität zu entziehen.
Außerdem fragt sich, wer die Klarnamen-Pflicht überprüfen soll und mit welchen Mitteln. Die Sorge liegt auf der Hand, dass der Zugang zum öffentlichen Diskurs im Internet eines Tages nur noch durch eine verpflichtende digitale Identität erschlossen werden kann. Diese aber bietet dem Staat weitreichende Möglichkeiten der Überwachung des menschlichen Individuums auch abseits des Aktionsfeldes öffentlicher Meinungskundgabe. Dem Eintritt in einen digitalen Überwachungsstaat muss sich indes jeder entgegenstellen, der auch in Zukunft noch in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie leben will.
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am vergangenen Mittwoch (18.2.2026) eine Debatte befeuert, die aber schon vorher schwelte: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet“. Siehe Tagesschau vom 19.2.2026:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-klarnamen-internet-100.html
Ich muss gestehen: Früher hätte ich einer solchen Klarnamen-Pflicht im Internet durchaus etwas abgewinnen können. Denn die fortschreitende Verrohung des Diskurses führte ich auch darauf zurück, dass jeder die Chance hat, unter dem Schleier der Anonymität übelste Entgleisungen zu verbreiten. Eine Klarnamen-Pflicht hätte ich vor diesem Hintergrund als Anreiz verstanden, die Wortwahl im öffentlichen Diskurs doch etwas sorgfältiger zu reflektieren. Und zur Meinungsfreiheit, so dachte ich, gehöre auch die Verantwortung, öffentlich zum eigenen öffentlich gesprochenen oder geschriebenen Wort zu stehen.
Heute sehe ich das völlig anders. Eine Klarnamen-Pflicht im Internet (oder sonst in öffentlichen Debatten) lehne ich entschieden ab.
Eine solche Pflicht könnte man überhaupt nur dann in Betracht ziehen, wenn man sich darauf verlassen könnte, dass die Akteure staatlicher Gewalt die Meinungsfreiheit so, wie sie durch das Grundgesetz und die darauf aufbauende jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konfiguriert wurde, verlässlich akzeptieren. Eben dies ist indes gegenwärtig nicht der Fall. Die Meinungsfreiheit ist vielmehr einer Vielzahl staatlicher Angriffe ausgesetzt:
- Strafverfahren, Hausdurchsuchungen und Handy-Beschlagnahmen wegen angeblicher (vielleicht ab und an geschmackloser, oftmals aber harmloser und in der politischen Debatte hinzunehmender) Beleidigung von Politikern;
- Geheimdienstliche Beobachtung legitimer Regierungskritik, explizit auch solcher unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, durch die Verfassungsschutzbehörden unter dem Vorwand, die „Delegitimierung des Staates“ bekämpfen zu wollen;
- Denunziation unliebsamer Meinungen (und deren Urheber) durch Meldestellen, die entweder vom Staat betrieben oder aber privat betrieben, aber vom Staat autorisiert und finanziert werden – dies alles unter dem Vorwand, Hass, Hetze und Desinformation bekämpfen zu wollen;
- Unter demselben Vorwand: Druck auf die Betreiber von Social-Media-Plattformen, Inhalte zu zensieren, die dem herrschenden politischen Establishment nicht in den Kram passen;
- Besonders schlimm: Ächtung – und zwar im buchstäblichen Sinne des Wortes so, wie wir es aus dem Mittelalter kennen, also totale Entrechtung – von Einzelpersonen, die auf den Russland-Sanktionslisten landen.
- Bei alledem wird mit zweierlei Maß gemessen: Während sich Befürworter der Regierungspolitik unbehelligt die übelsten Entgleisungen unter Einschluss von NS-Vergleichen und der Verwendung von NS-Symbolen erlauben dürfen (Stichwort Blinddarm-Bosetti), werden Kritiker der Regierungspolitik selbst bei zulässiger Satire (Stichwort „Schwachkopf“-Affäre) unerbittlich gejagt.
Dies alles spricht klar gegen eine Klarnamen-Pflicht im Internet. Es muss vielmehr möglich und zulässig bleiben, weiterhin die eigene Meinung zu veröffentlichen, sich dann aber solchen offensichtlich demokratiefeindlichen Repressalien durch Anonymität zu entziehen.
Außerdem fragt sich, wer die Klarnamen-Pflicht überprüfen soll und mit welchen Mitteln. Die Sorge liegt auf der Hand, dass der Zugang zum öffentlichen Diskurs im Internet eines Tages nur noch durch eine verpflichtende digitale Identität erschlossen werden kann. Diese aber bietet dem Staat weitreichende Möglichkeiten der Überwachung des menschlichen Individuums auch abseits des Aktionsfeldes öffentlicher Meinungskundgabe. Dem Eintritt in einen digitalen Überwachungsstaat muss sich indes jeder entgegenstellen, der auch in Zukunft noch in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie leben will.
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
tagesschau
Kanzler Merz für Klarnamenpflicht im Internet
Internet-Nutzer sollen sich nach dem Willen von Kanzler Merz künftig nicht mehr anonym äußern dürfen. Merz setzt sich für eine Klarnamenpflicht ein, um die freiheitliche Gesellschaft zu schützen.
👍241💯149❤41👏16🤮9🙏8🔥7🤔1🌚1
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
KLARNAMEN-PFLICHT IM INTERNET? Liebe Community, Bundeskanzler Friedrich Merz hat am vergangenen Mittwoch (18.2.2026) eine Debatte befeuert, die aber schon vorher schwelte: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet“.…
Soeben habe ich noch eine falsche Datumsangabe korrigiert: Die Rede von Friedrich Merz war natürlich am 18.2. und nicht am 18.3.2026.
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