Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
ZWEIERLEI MASS BEI DER NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESMEDIENANSTALT Liebe Community, Die Braunschweiger Zeitung hatte in der Corona-Zeit in der Hochphase der Booster-Kampagne eine "Cartoon" veröffentlicht, der einen Weihnachtsmann zeigt, der in einen Stiefel pinkelt…
Transparenzhinweis: Ich habe soeben diesen Post etwas verändert: Das Foro selbst habe ich entfernt, weil mir dies aus urheberrechtlicher Sicht rechtssicherer erscheint, und nur die Verlinkung auf die Braunschweiger Zeitung belassen, wo der "Cartoon" als Ganzes sichtbar ist. In meinem Text habe ich den "Cartoon" nur noch verbal beschrieben.
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
UND WENN WIR SCHON BEIM THEMA "RICHTIG ERINNERN SIND"... ... dieser "Cartoon" erschien im November 2021 in mehreren deutschen Zeitungen. Siehe hier: https://www.motor-talk.de/bilder/ein-paar-info-s-zum-corona-covid-19-g85893253/karikatur-greser-und-lenz-der…
Transparenzhinweis: Ich habe soeben (1.) das Foto aus dem Post entfernt und nur noch auf die entsprechenden Seiten verlinkt, weil mir dies aus urheberrechtlicher Sicht rechtssicherer erscheint, und (2.) inhaltlich etwas ergänzt, weil ich hier im Kommentarbereich auf meiner Facebook-Seite interessante und diskussionswürdige Überlegungen zu einer möglichen abweichenden Deutung des "Cartoons" wahrgenommen habe, auf die ich in einem Nachtrag "P.S." nunmehr eingegangen bin.
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DER HERAUSGEBER DER "WELT" ZUR ZERSPLITTERUNG DES DISKURSES IM ALLGEMEINEN UND ZU DANIEL GÜNTHER IM BESONDEREN
Teil 1
Liebe Community,
Ulf Poschardt hat in der von ihm herausgegebenen Zeitung "Die Welt" am 23.1.2026 einen sehr nachdenklichen Artikel verfasst, der sich mit dem Phänomen beschäftigt, dass die Menschen sich im Angesicht moralisch aufgeladener öffentlicher Debatten nichts mehr zu sagen trauen aus Angst, durch eben diese Moralisierung zerrieben zu werden:
https://www.welt.de/debatte/plus6971e822568b91954b0eaf48/zersplitterte-gesellschaft-das-verstummen-der-stillverzweifelten.html?cachebuster=true
Vielen seiner Feststellungen kann ich Positives abgewinnen. An einer Stelle muss ich ihm aber nachdrücklich widersprechen - nämlich in Ansehung der von ihm vorgenommenen Verharmlosung dessen, was Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther kürzlich bei Markus Lanz mit Blick auf das Medienportal "NiUS" geäußert hat. Ulf Poschardt findet es "bemerkenswert", dass Daniel Günther sich "von der kleinen Berliner Redaktion 'Nius' derart provozieren ließ, dass er sich zu Beschimpfungen und fundamentalen Infragestellungen hinreißen ließ".
Zur Debatte um diese Äußerung trifft Ulf Poschardt die folgende Einschätzung:
"Was folgte, war eine in Teilen hemmungslose Schlammschlacht. Übertreibung wurde zur Regel, Verächtlichmachung und persönliche Denunziation aller Beteiligten zur Methode."
Ulf Poschardt schlägt sodann den Bogen zur allgemeinen Vergiftung des öffentlichen Diskurses, kommt dann aber noch einmal auf Daniel Günther und NiUS zurück:
"Das Bedürfnis, den jeweils anderen maximal misszuverstehen, ist ebenso prägend wie die völlige Abwesenheit von Selbstkritik. Natürlich gibt es dabei Asymmetrien: Ein fragiles konservatives Journalismus-Startup hat andere Möglichkeiten als ein Ministerpräsident mit Staatskanzlei und Ministerialapparat. Letzterer hätte an irgendeinem Punkt einräumen können, sich verrannt zu haben. Doch nichts davon. Stattdessen auf beiden Seiten: Nachladen, Eskalation, Verhärtung."
Meiner Ansicht nach unterschätzt Ulf Poschardt die Bedeutung der Debatte um NiUS und die Zensurphantasien von Daniel Günther. Wir reden hier nicht nur von einem verbalen Gemetzel um Belanglosigkeiten. Wir reden vielmehr auf der einen Seite von einem Medienportal, das es zu einer Millionen-Reichweite gebracht hat und dem aktuell herrschenden politischen Establishment unbequeme Fragen stellt (die in den herkömmlichen Medien leider nicht gestellt werden), und auf der anderen Seite von Politikern, die einerseits längst bemerkt haben, dass nicht nur sie, sondern auch die ihnen gewogenen Medien immer mehr Vertrauen in der Bevölkerung verspielt haben, die aber andererseits nicht bereit sind, ihre Politik so zu verändern, dass sie eine Chance haben, dieses Vertrauen zurückzugewinnen.
Der politischen Kaste (was ich damit meine, habe ich vor Kurzem hier in diesem Kanal erläutert) und den herkömmlichen Medien, die sich in den vergangenen Jahren nur allzu willfährig in den Dienst regierungsseitiger Kommunikationsziele gestellt haben, entgleitet die Deutungshoheit zu wichtigen politischen Themen. Was Daniel Günther bei Markus Lanz über NiUS geäußert hat, ist eine Manifestation der Verzweiflung darüber, dass Politik und herkömmliche Medien ein weltanschauliches Vakuum haben entstehen lassen, und dass sie mit den Mitteln des Diskurses diese Entwicklung nicht mehr einfangen können.
Politisch wird dieses Vakuum in den Augen vieler Wähler immer mehr durch die AfD, medial in den Augen eines immer größeren Teil des Publikums durch das Erstarken von neueren Medienangeboten gefüllt, die vom angesprochenen Publikum als attraktive Alternative zu der (oftmals leider zu Recht) als einseitig empfundenen Berichterstattung in den herkömmlichen Medien angesehen werden.
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Ulf Poschardt hat in der von ihm herausgegebenen Zeitung "Die Welt" am 23.1.2026 einen sehr nachdenklichen Artikel verfasst, der sich mit dem Phänomen beschäftigt, dass die Menschen sich im Angesicht moralisch aufgeladener öffentlicher Debatten nichts mehr zu sagen trauen aus Angst, durch eben diese Moralisierung zerrieben zu werden:
https://www.welt.de/debatte/plus6971e822568b91954b0eaf48/zersplitterte-gesellschaft-das-verstummen-der-stillverzweifelten.html?cachebuster=true
Vielen seiner Feststellungen kann ich Positives abgewinnen. An einer Stelle muss ich ihm aber nachdrücklich widersprechen - nämlich in Ansehung der von ihm vorgenommenen Verharmlosung dessen, was Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther kürzlich bei Markus Lanz mit Blick auf das Medienportal "NiUS" geäußert hat. Ulf Poschardt findet es "bemerkenswert", dass Daniel Günther sich "von der kleinen Berliner Redaktion 'Nius' derart provozieren ließ, dass er sich zu Beschimpfungen und fundamentalen Infragestellungen hinreißen ließ".
Zur Debatte um diese Äußerung trifft Ulf Poschardt die folgende Einschätzung:
"Was folgte, war eine in Teilen hemmungslose Schlammschlacht. Übertreibung wurde zur Regel, Verächtlichmachung und persönliche Denunziation aller Beteiligten zur Methode."
Ulf Poschardt schlägt sodann den Bogen zur allgemeinen Vergiftung des öffentlichen Diskurses, kommt dann aber noch einmal auf Daniel Günther und NiUS zurück:
"Das Bedürfnis, den jeweils anderen maximal misszuverstehen, ist ebenso prägend wie die völlige Abwesenheit von Selbstkritik. Natürlich gibt es dabei Asymmetrien: Ein fragiles konservatives Journalismus-Startup hat andere Möglichkeiten als ein Ministerpräsident mit Staatskanzlei und Ministerialapparat. Letzterer hätte an irgendeinem Punkt einräumen können, sich verrannt zu haben. Doch nichts davon. Stattdessen auf beiden Seiten: Nachladen, Eskalation, Verhärtung."
Meiner Ansicht nach unterschätzt Ulf Poschardt die Bedeutung der Debatte um NiUS und die Zensurphantasien von Daniel Günther. Wir reden hier nicht nur von einem verbalen Gemetzel um Belanglosigkeiten. Wir reden vielmehr auf der einen Seite von einem Medienportal, das es zu einer Millionen-Reichweite gebracht hat und dem aktuell herrschenden politischen Establishment unbequeme Fragen stellt (die in den herkömmlichen Medien leider nicht gestellt werden), und auf der anderen Seite von Politikern, die einerseits längst bemerkt haben, dass nicht nur sie, sondern auch die ihnen gewogenen Medien immer mehr Vertrauen in der Bevölkerung verspielt haben, die aber andererseits nicht bereit sind, ihre Politik so zu verändern, dass sie eine Chance haben, dieses Vertrauen zurückzugewinnen.
Der politischen Kaste (was ich damit meine, habe ich vor Kurzem hier in diesem Kanal erläutert) und den herkömmlichen Medien, die sich in den vergangenen Jahren nur allzu willfährig in den Dienst regierungsseitiger Kommunikationsziele gestellt haben, entgleitet die Deutungshoheit zu wichtigen politischen Themen. Was Daniel Günther bei Markus Lanz über NiUS geäußert hat, ist eine Manifestation der Verzweiflung darüber, dass Politik und herkömmliche Medien ein weltanschauliches Vakuum haben entstehen lassen, und dass sie mit den Mitteln des Diskurses diese Entwicklung nicht mehr einfangen können.
Politisch wird dieses Vakuum in den Augen vieler Wähler immer mehr durch die AfD, medial in den Augen eines immer größeren Teil des Publikums durch das Erstarken von neueren Medienangeboten gefüllt, die vom angesprochenen Publikum als attraktive Alternative zu der (oftmals leider zu Recht) als einseitig empfundenen Berichterstattung in den herkömmlichen Medien angesehen werden.
(weiter 👇 Teil 2)
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DER HERAUSGEBER DER "WELT" ZUR ZERSPLITTERUNG DES DISKURSES IM ALLGEMEINEN UND ZU DANIEL GÜNTHER IM BESONDEREN
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Wer diese Entwicklung stoppen oder gar umkehren will, muss einen steinigen Weg beschreiten: Er muss sich argumentations- und faktenbasiert mit jenen auseinandersetzen, die das Vakuum derzeit besetzen. Und er muss dabei auch den Mut haben, eigene Fehler aus der Vergangenheit einzugestehen (wie z.B. aus der erschreckend tendenziösen Corona-Berichterstattung die wir in den herkömmlichen Medien erleben mussten).
Stattdessen versuchen Politiker und Redaktionen herkömmlicher Medien, die neuen Kräfte mit dem Etikett "rechts" zu bekleben und sich damit von der Notwendigkeit einer eben solchen Auseinandersetzung zu dispensieren. Mit diesem Vorgehen werden sie auf die Dauer keinen Blumentopf gewinnen. Und wer der gegenwärtigen Entwicklung mit Zensurphantasien begegnen will, liefert nicht mehr ab als seine eigene Bankrotterklärung. Die Botschaft lautet dann nämlich schlicht: "Ich sehe, dass ich Euch mit Inhalten nicht erreiche. Also befehle ich Euch, zu verstummen." Diese Botschaft verkörpert das Gegenteil von Demokratie.
Bei der von Daniel Günther angestoßenen Debatte geht es um nicht weniger als um die Frage, wie wir den Diskurs in Zukunft führen wollen: demokratisch ohne Denk- und Sprechverbote oder autoritär mit staatlichen Eingriffen gegen alles, was den Trägern staatlicher Macht nicht gefällt.
Das hat entgegen der Ansicht von Ulf Poschardt nichts mit Übertreibung oder mit dem Versuch gezielten wechselseitigen Missverständnisses zu tun. Sondern allein damit, ob wir in Zukunft noch in einer Demokratie leben wollen - oder ob uns schleichend eine andere Herrschaftsform übergestülpt werden soll.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Wer diese Entwicklung stoppen oder gar umkehren will, muss einen steinigen Weg beschreiten: Er muss sich argumentations- und faktenbasiert mit jenen auseinandersetzen, die das Vakuum derzeit besetzen. Und er muss dabei auch den Mut haben, eigene Fehler aus der Vergangenheit einzugestehen (wie z.B. aus der erschreckend tendenziösen Corona-Berichterstattung die wir in den herkömmlichen Medien erleben mussten).
Stattdessen versuchen Politiker und Redaktionen herkömmlicher Medien, die neuen Kräfte mit dem Etikett "rechts" zu bekleben und sich damit von der Notwendigkeit einer eben solchen Auseinandersetzung zu dispensieren. Mit diesem Vorgehen werden sie auf die Dauer keinen Blumentopf gewinnen. Und wer der gegenwärtigen Entwicklung mit Zensurphantasien begegnen will, liefert nicht mehr ab als seine eigene Bankrotterklärung. Die Botschaft lautet dann nämlich schlicht: "Ich sehe, dass ich Euch mit Inhalten nicht erreiche. Also befehle ich Euch, zu verstummen." Diese Botschaft verkörpert das Gegenteil von Demokratie.
Bei der von Daniel Günther angestoßenen Debatte geht es um nicht weniger als um die Frage, wie wir den Diskurs in Zukunft führen wollen: demokratisch ohne Denk- und Sprechverbote oder autoritär mit staatlichen Eingriffen gegen alles, was den Trägern staatlicher Macht nicht gefällt.
Das hat entgegen der Ansicht von Ulf Poschardt nichts mit Übertreibung oder mit dem Versuch gezielten wechselseitigen Missverständnisses zu tun. Sondern allein damit, ob wir in Zukunft noch in einer Demokratie leben wollen - oder ob uns schleichend eine andere Herrschaftsform übergestülpt werden soll.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
DIE WELT
Zersplitterte Gesellschaft: Das Verstummen der Stillverzweifelten - WELT
Dass 2026 ein herausforderndes Jahr werden würde, war absehbar. Doch schon nach nicht einmal drei Wochen zeigt sich deutlicher als erwartet: Wenn es so weitergeht, steuern wir auf eine politische, kulturelle und moralische Katastrophe zu.
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ZUM GEDENKEN AN FRAU RECHTSANWÄLTIN DR. BRIGITTE RÖHRIG
Liebe Community,
Heute erreichte mich die traurige Nachricht, dass Frau Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig am 22.1.2026 im Alter von 60 Jahren verstorben ist.
Brigitte war eine ausgezeichnete Juristin mit ausgewiesenem Sachverstand im Pharma-Recht. Sie wusste aus ihrer eigenen Erfahrung aus der Betreuung einschlägiger Mandate, wie schwierig es ist, Medikamente - vor allem solche, die den Menschen WIRKLICH gesund machen - durch ein behördliches Zulassungsverfahren zu bringen. Umso entsetzter war sie, mit ansehen zu müssen, wie bei der Zulassung der COVID-Injektionen sämtliche Standards geschleift wurden.
Im Jahr 2023 veröffentlichte Brigitte ein viel beachtetes Buch, in dem sie die Machenschaften hinter dem Corona-Unrecht beschreibt: "Die Corona-Verschwörung: Wie Milliardäre, Politiker und Staatsdiener wissentlich und willentlich Freiheit und Gesundheit ausradierten"
Im Rahmen des 2022 geführten Wehrbeschwerdeverfahrens zweier Bundeswehroffiziere gegen die COVID-Impfduldungspflicht durfte ich mit ihr zusammenarbeiten, weil sie, ebenso wie ich, zu den Prozessbevollmächtigten in diesem Verfahren gehörte. Brigitte legte profunde Schriftsätze vor und war immer eine sehr angenehme Gesprächspartnerin.
Brigittes Tod ist ein schwerer Verlust für die Freiheitsbewegung. Brigitte verdient es, dass wir ihr ein ehrendes Andenken bewahren.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Heute erreichte mich die traurige Nachricht, dass Frau Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig am 22.1.2026 im Alter von 60 Jahren verstorben ist.
Brigitte war eine ausgezeichnete Juristin mit ausgewiesenem Sachverstand im Pharma-Recht. Sie wusste aus ihrer eigenen Erfahrung aus der Betreuung einschlägiger Mandate, wie schwierig es ist, Medikamente - vor allem solche, die den Menschen WIRKLICH gesund machen - durch ein behördliches Zulassungsverfahren zu bringen. Umso entsetzter war sie, mit ansehen zu müssen, wie bei der Zulassung der COVID-Injektionen sämtliche Standards geschleift wurden.
Im Jahr 2023 veröffentlichte Brigitte ein viel beachtetes Buch, in dem sie die Machenschaften hinter dem Corona-Unrecht beschreibt: "Die Corona-Verschwörung: Wie Milliardäre, Politiker und Staatsdiener wissentlich und willentlich Freiheit und Gesundheit ausradierten"
Im Rahmen des 2022 geführten Wehrbeschwerdeverfahrens zweier Bundeswehroffiziere gegen die COVID-Impfduldungspflicht durfte ich mit ihr zusammenarbeiten, weil sie, ebenso wie ich, zu den Prozessbevollmächtigten in diesem Verfahren gehörte. Brigitte legte profunde Schriftsätze vor und war immer eine sehr angenehme Gesprächspartnerin.
Brigittes Tod ist ein schwerer Verlust für die Freiheitsbewegung. Brigitte verdient es, dass wir ihr ein ehrendes Andenken bewahren.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
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UPDATE ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL
Teil 1
Liebe Community,
Morgen, am 29.1.2026 um 11 Uhr findet die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen statt. Im Streit steht die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 5.11.2021 und dort insbesondere die darin seinerzeit enthaltenen 2G-Regeln.
1. Sach- und Streitstand
Das OVG hat angeordnet, dass über die Zulässigkeit des Antrags von Julia Neigel abgesondert verhandelt wird. Dabei geht es namentlich um die Frage, ob Julias Normenkontrollantrag rechtzeitig beim OVG eingegangen ist.
Die Sächsische Staatsregierung behauptet, die Corona-Schutz-Verordnung (im Folgenden: Schutz-VO), die ursprünglich bis zum 25.11.2021 befristet gewesen sei, sei vorzeitig durch eine andere Verordnung abgelöst worden, nämlich durch die Corona-Notfall-VO des Freistaates Sachsen (im Folgenden: Notfall.VO) vom 19.11.2021. Letztere sei in Ausgabe 40/2021 des Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblattes, ausgegeben am 20.11.2021, enthalten gewesen und am 22.11.2021 in Kraft getreten. Julia habe ihren Normenkontrollantrag aber erst am 24.11.2021 und damit zu spät eingereicht. Außer Kraft getretene Rechtsverordnungen könnten nämlich nicht mehr mit einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO angegriffen werden.
Julia trägt demgegenüber vor:
1. Die Notfall-VO sei schon gar nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden. Denn die Sächsische Staatsregierung habe sich noch nicht einmal an ihre eigenen Regularien für den Erlass von Rechtsverordnungen gehalten.
2. Jedenfalls aber könne die Notfall-Verordnung, wenn überhaupt, nicht vor dem 25.11.2021 wirksam verkündet worden sein. Die Sächsische Staatsregierung hat bereits einräumen müssen, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt zwar das Ausgabedatum 20.11.2021 trägt, aber frühestens am 23.11.2021 den Herrschaftsbereich der Sächsischen Staatskanzlei verlassen haben kann, meint aber, jedenfalls am 23.11.2021 sei dies gelungen, sodass Julias Antrag am 24.11.2021 immer noch zu spät eingegangen sei. Julia ist der Meinung, dass noch nicht einmal diese Behauptung der Sächsischen Staatsregierung stimmt, und trägt weiter vor, das ursprünglich vorgesehene Datum des Inkrafttretens (22.11.2021) sei am 23.11.2021 bereits zeitlich überholt gewesen. Stattdessen gelte Art. 76 Abs. 3 Satz 2 Verfassung des Freistaates Sachsen: Die Notfall-VO sei danach zwei Wochen nach Verkündung, mithin frühestens am 7.12.2021 in Kraft getreten und habe daher die hier im Streit stehende Schutz-VO nicht vorzeitig ablösen können.
Sollte die morgige Verhandlung ergeben, dass der Antrag von Julia zulässig ist, kann es morgen ggf. auch schon um die Frage gehen, ob die angegriffene Schutz-VO inhaltlich rechtens war.
2. Aktuelle Ungereimtheiten im Verfahren
Julia wird von drei Prozessbevollmächtigten vertreten: von Rechtsanwalt Kiril Stawrew, von Rechtsanwalt Ralf Ludwig und von mir. Einer allein kann dieses Mandat unmöglich alleine stemmen. Wir arbeiten als Team zusammen und beteiligen uns auch alle an der Schriftsatzarbeit. Ich selbst habe in meinen Schriftsätzen ausführlich sowohl zu den oben beschriebenen juristischen Formalien als auch zur Frage vorgetragen, ob die Schutz-VO inhaltlich rechtens war. Zu letzterem Aspekt habe ich insbesondere (unter tatkräftiger Mitwirkung von Annette, auf deren Expertise ich meinerseits angewiesen war) die Pandemie-Erzählung, die die Basis aller Corona-Maßnahmen bildete, unter Hinweis auf zahlreiche offizielle Quellen (Bundesgesundheitsministerium, RKI etc.) von Grund auf in Zweifel gezogen.
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Morgen, am 29.1.2026 um 11 Uhr findet die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen statt. Im Streit steht die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 5.11.2021 und dort insbesondere die darin seinerzeit enthaltenen 2G-Regeln.
1. Sach- und Streitstand
Das OVG hat angeordnet, dass über die Zulässigkeit des Antrags von Julia Neigel abgesondert verhandelt wird. Dabei geht es namentlich um die Frage, ob Julias Normenkontrollantrag rechtzeitig beim OVG eingegangen ist.
Die Sächsische Staatsregierung behauptet, die Corona-Schutz-Verordnung (im Folgenden: Schutz-VO), die ursprünglich bis zum 25.11.2021 befristet gewesen sei, sei vorzeitig durch eine andere Verordnung abgelöst worden, nämlich durch die Corona-Notfall-VO des Freistaates Sachsen (im Folgenden: Notfall.VO) vom 19.11.2021. Letztere sei in Ausgabe 40/2021 des Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblattes, ausgegeben am 20.11.2021, enthalten gewesen und am 22.11.2021 in Kraft getreten. Julia habe ihren Normenkontrollantrag aber erst am 24.11.2021 und damit zu spät eingereicht. Außer Kraft getretene Rechtsverordnungen könnten nämlich nicht mehr mit einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO angegriffen werden.
Julia trägt demgegenüber vor:
1. Die Notfall-VO sei schon gar nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden. Denn die Sächsische Staatsregierung habe sich noch nicht einmal an ihre eigenen Regularien für den Erlass von Rechtsverordnungen gehalten.
2. Jedenfalls aber könne die Notfall-Verordnung, wenn überhaupt, nicht vor dem 25.11.2021 wirksam verkündet worden sein. Die Sächsische Staatsregierung hat bereits einräumen müssen, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt zwar das Ausgabedatum 20.11.2021 trägt, aber frühestens am 23.11.2021 den Herrschaftsbereich der Sächsischen Staatskanzlei verlassen haben kann, meint aber, jedenfalls am 23.11.2021 sei dies gelungen, sodass Julias Antrag am 24.11.2021 immer noch zu spät eingegangen sei. Julia ist der Meinung, dass noch nicht einmal diese Behauptung der Sächsischen Staatsregierung stimmt, und trägt weiter vor, das ursprünglich vorgesehene Datum des Inkrafttretens (22.11.2021) sei am 23.11.2021 bereits zeitlich überholt gewesen. Stattdessen gelte Art. 76 Abs. 3 Satz 2 Verfassung des Freistaates Sachsen: Die Notfall-VO sei danach zwei Wochen nach Verkündung, mithin frühestens am 7.12.2021 in Kraft getreten und habe daher die hier im Streit stehende Schutz-VO nicht vorzeitig ablösen können.
Sollte die morgige Verhandlung ergeben, dass der Antrag von Julia zulässig ist, kann es morgen ggf. auch schon um die Frage gehen, ob die angegriffene Schutz-VO inhaltlich rechtens war.
2. Aktuelle Ungereimtheiten im Verfahren
Julia wird von drei Prozessbevollmächtigten vertreten: von Rechtsanwalt Kiril Stawrew, von Rechtsanwalt Ralf Ludwig und von mir. Einer allein kann dieses Mandat unmöglich alleine stemmen. Wir arbeiten als Team zusammen und beteiligen uns auch alle an der Schriftsatzarbeit. Ich selbst habe in meinen Schriftsätzen ausführlich sowohl zu den oben beschriebenen juristischen Formalien als auch zur Frage vorgetragen, ob die Schutz-VO inhaltlich rechtens war. Zu letzterem Aspekt habe ich insbesondere (unter tatkräftiger Mitwirkung von Annette, auf deren Expertise ich meinerseits angewiesen war) die Pandemie-Erzählung, die die Basis aller Corona-Maßnahmen bildete, unter Hinweis auf zahlreiche offizielle Quellen (Bundesgesundheitsministerium, RKI etc.) von Grund auf in Zweifel gezogen.
(weiter 👇 Teil 2)
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UPDATE ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Nun hat das OVG Bautzen aber bei der Terminierung der morgigen Verhandlung keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass ich - wie ich dem OVG auch mitgeteilt hatte - morgen im Hörsaal meiner Lehrverpflichtung nachkommen muss und daher an der Teilnahme an der Verhandlung in Bautzen am 29.11.2021 verhindert bin. Ich hatte zudem deutlich gemacht, dass ich in der anstehenden vorlesungsfreien Zeit (9.2.2025 bis 10.4.2025) zeitlich wesentlich flexibler bin. Auch der Antrag, mich per Video zuzuschalten, wurde abgelehnt. Ich kann das nur so deuten, dass meine Teilnahme an der Verhandlung aus Sicht des Gerichts nicht erwünscht ist. Das OVG weigert sich also offenbar, den Umstand zu respektieren, dass Julia sich bewusst dafür entschieden hat, sich nicht von einem einzigen, sondern von drei Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen.
In der Pressevorschau des OVG Bautzen ist der morgige Termin nicht erwähnt - obwohl dem Gericht klar sein muss, dass das Verfahren von erheblicher Bedeutung für die Corona-Aufarbeitung ist. Offenbar wollte das OVG den Verhandlungstermin vor der Presse verheimlichen - was umso mehr verwundert, als einer der für unser Verfahren zuständigen Richter zugleich Pressesprecher des OVG ist.
Das alles verheißt für den morgigen Termin nichts Gutes.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
P.S. Hier nochmal der Link zu dem 426-Seiten-Brett, das Annette und ich gemeinsam ausgearbeitet haben und das ich am 13.1.2026 bei Gericht vorgelegt habe:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Nun hat das OVG Bautzen aber bei der Terminierung der morgigen Verhandlung keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass ich - wie ich dem OVG auch mitgeteilt hatte - morgen im Hörsaal meiner Lehrverpflichtung nachkommen muss und daher an der Teilnahme an der Verhandlung in Bautzen am 29.11.2021 verhindert bin. Ich hatte zudem deutlich gemacht, dass ich in der anstehenden vorlesungsfreien Zeit (9.2.2025 bis 10.4.2025) zeitlich wesentlich flexibler bin. Auch der Antrag, mich per Video zuzuschalten, wurde abgelehnt. Ich kann das nur so deuten, dass meine Teilnahme an der Verhandlung aus Sicht des Gerichts nicht erwünscht ist. Das OVG weigert sich also offenbar, den Umstand zu respektieren, dass Julia sich bewusst dafür entschieden hat, sich nicht von einem einzigen, sondern von drei Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen.
In der Pressevorschau des OVG Bautzen ist der morgige Termin nicht erwähnt - obwohl dem Gericht klar sein muss, dass das Verfahren von erheblicher Bedeutung für die Corona-Aufarbeitung ist. Offenbar wollte das OVG den Verhandlungstermin vor der Presse verheimlichen - was umso mehr verwundert, als einer der für unser Verfahren zuständigen Richter zugleich Pressesprecher des OVG ist.
Das alles verheißt für den morgigen Termin nichts Gutes.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
P.S. Hier nochmal der Link zu dem 426-Seiten-Brett, das Annette und ich gemeinsam ausgearbeitet haben und das ich am 13.1.2026 bei Gericht vorgelegt habe:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf
🙏130❤38🔥14🤯8👍7👌5💩3🤡2😡2
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
UPDATE ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1) Nun hat das OVG Bautzen aber bei der Terminierung der morgigen Verhandlung keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass ich - wie ich dem OVG auch mitgeteilt hatte - morgen…
Ich habe gerade noch einmal ergänzend auf den letzten Schriftsatz verlinkt.
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DIE "FAKTENCHECKER" DES REDAKTIONSNETZWERKS DEUTSCHLAND AUF ABWEGEN
Liebe Community,
Henning Rosenbusch hat in seinem Kanal auf einen RND-"Faktencheck"
https://www.rnd.de/gesundheit/turbokrebs-durch-corona-impfung-was-wirklich-dahintersteckt-GERHBHJYZFCETAC6MGL4TIUW2E.html
aufmerksam gemacht, der sich kritisch mit einer koreanischen Studie befasst, die ihrerseits festgestellt haben will, dass Krebserkrankungen bei Menschen mit COVID-Injektion innerhalb eines Jahres öfter auftreten als bei Menschen ohne eine solche Injektion. Die Originalstudie findet sich hier:
https://link.springer.com/content/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf
Haupt-Kritikpunkt beim RND: Die Kohorten der koreanischen Studie seien nicht miteinander vergleichbar. Geimpfte Personen seien eher älter, hätten öfter Vorerkrankungen und dadurch (nicht durch die COVID-Injektion, neiiiinnn..) stärker krebsgefährdet, gingen öfter zum Arzt, und so werde bei ihnen Krebs einfach öfter und früher erkannt.
Dieser RND-Artikel zeigt abermals die fragwürdigen Methoden der "Fakten-Checker" in den herkömmlichen Medien.
Die Fehler beginnen damit, dass die RND-"Fakten-Checker" sich nicht die Mühe gemacht haben, die die koreanische Studie selbst zu lesen. Unterzieht man sich dieser Mühe, so erkennt man schon im Text der Studie, dass die Autoren altersspezifische Besonderheiten berücksichtigt haben. Sie haben für sogar bestimmte Krebsarten (Schilddrüsen- und Brustkrebs) gerade bei den unter 65jährigen geimpften Patienten mit einer besonderen Häufung auftraten.
Weiterhin fällt auf, dass dieser "Faktencheck" zuerst die koreanische Studie diskreditiert, ihr dann aber als "leuchtendes " Gegenbeispiel diese französische Studie gegenüberstellt, die aussagt, dass es bei der geimpften Kohorte kein erhöhtes Aufkommen an anderen Erkrankungen gegeben haben soll:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41343214/
Diese französische Studie leidet indes ihrerseits an drei methodischen Mängeln, die so eklatant sind, dass sogar ich als dummer Jurist sie erkenne:
- "Geimpft" war man in der Definition dieser Studie schon nach der ersten Spritze. Obwohl das ja abgesehen von der Johnson&Johnson-Injektion angeblich nicht zum vollen Impfschutz ausreichte.
- Gezählt wurden Personen, die am 1.11.2021 noch am Leben waren. Die geimpfte Kohorte erhielt ihre erste Injektion zwischen dem 1.5.2021 und dem 31.10.2021. Damit fielen alle Geimpften aus der Beobachtung, die schon direkt nach der Spritze aus den Latschen gekippt sind (vornehmer ausgedrückt: Die französische Studie blendet die Kurzzeitmortalität aus).
- Die Autoren erkennen selbst, dass Impfpässe gefälscht gewesen sein könnten, schätzen die Anzahl der Fake-Impfpässe aber nur auf 300.000 und meinen, so schlimm könne das die Ergebnisse nicht verzerren. Die Quelle, die sie für diese Schätzung zitieren, kündet vom 300.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe und berichtet zudem, dass die Franzosen doch ziemliche Impfmuffel gewesen sein sollen. Dass zu den 300.000 bekannten Fällen aus eben diesem Grund vermutlich eine beträchtliche Dunkelziffer an Fake-Impfpässen hinzukommt, blenden die Autoren aus.
Wo bleibt denn da der RND-Faktencheck?
Witzigerweise zitiert das RND auch noch eine juristische Doktorarbeit, die belegen will, dass medizinische Falschinformationen in den sozialen Medien oft durch medizinische Laien ohne journalistische Standards und durch "ehemalige" Fachleute verbreitet würden. Diese Doktorarbeit kenne ich nicht. Ich weiß namentlich nicht, was den Autor dieser Doktorarbeit dazu qualifiziert, die Welt in "medizinisch kundig/nicht kundig" bzw. in "journalistische Standards eingehalten ja/nein" einzuteilen.
Ich weiß nur, dass das RND in seiner Corona-Berichterstattung die Einhaltung journalistischer Standards auf der ganzen Linie schuldig geblieben ist. Auch in dem hier besprochenen Artikel.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Henning Rosenbusch hat in seinem Kanal auf einen RND-"Faktencheck"
https://www.rnd.de/gesundheit/turbokrebs-durch-corona-impfung-was-wirklich-dahintersteckt-GERHBHJYZFCETAC6MGL4TIUW2E.html
aufmerksam gemacht, der sich kritisch mit einer koreanischen Studie befasst, die ihrerseits festgestellt haben will, dass Krebserkrankungen bei Menschen mit COVID-Injektion innerhalb eines Jahres öfter auftreten als bei Menschen ohne eine solche Injektion. Die Originalstudie findet sich hier:
https://link.springer.com/content/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf
Haupt-Kritikpunkt beim RND: Die Kohorten der koreanischen Studie seien nicht miteinander vergleichbar. Geimpfte Personen seien eher älter, hätten öfter Vorerkrankungen und dadurch (nicht durch die COVID-Injektion, neiiiinnn..) stärker krebsgefährdet, gingen öfter zum Arzt, und so werde bei ihnen Krebs einfach öfter und früher erkannt.
Dieser RND-Artikel zeigt abermals die fragwürdigen Methoden der "Fakten-Checker" in den herkömmlichen Medien.
Die Fehler beginnen damit, dass die RND-"Fakten-Checker" sich nicht die Mühe gemacht haben, die die koreanische Studie selbst zu lesen. Unterzieht man sich dieser Mühe, so erkennt man schon im Text der Studie, dass die Autoren altersspezifische Besonderheiten berücksichtigt haben. Sie haben für sogar bestimmte Krebsarten (Schilddrüsen- und Brustkrebs) gerade bei den unter 65jährigen geimpften Patienten mit einer besonderen Häufung auftraten.
Weiterhin fällt auf, dass dieser "Faktencheck" zuerst die koreanische Studie diskreditiert, ihr dann aber als "leuchtendes " Gegenbeispiel diese französische Studie gegenüberstellt, die aussagt, dass es bei der geimpften Kohorte kein erhöhtes Aufkommen an anderen Erkrankungen gegeben haben soll:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41343214/
Diese französische Studie leidet indes ihrerseits an drei methodischen Mängeln, die so eklatant sind, dass sogar ich als dummer Jurist sie erkenne:
- "Geimpft" war man in der Definition dieser Studie schon nach der ersten Spritze. Obwohl das ja abgesehen von der Johnson&Johnson-Injektion angeblich nicht zum vollen Impfschutz ausreichte.
- Gezählt wurden Personen, die am 1.11.2021 noch am Leben waren. Die geimpfte Kohorte erhielt ihre erste Injektion zwischen dem 1.5.2021 und dem 31.10.2021. Damit fielen alle Geimpften aus der Beobachtung, die schon direkt nach der Spritze aus den Latschen gekippt sind (vornehmer ausgedrückt: Die französische Studie blendet die Kurzzeitmortalität aus).
- Die Autoren erkennen selbst, dass Impfpässe gefälscht gewesen sein könnten, schätzen die Anzahl der Fake-Impfpässe aber nur auf 300.000 und meinen, so schlimm könne das die Ergebnisse nicht verzerren. Die Quelle, die sie für diese Schätzung zitieren, kündet vom 300.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe und berichtet zudem, dass die Franzosen doch ziemliche Impfmuffel gewesen sein sollen. Dass zu den 300.000 bekannten Fällen aus eben diesem Grund vermutlich eine beträchtliche Dunkelziffer an Fake-Impfpässen hinzukommt, blenden die Autoren aus.
Wo bleibt denn da der RND-Faktencheck?
Witzigerweise zitiert das RND auch noch eine juristische Doktorarbeit, die belegen will, dass medizinische Falschinformationen in den sozialen Medien oft durch medizinische Laien ohne journalistische Standards und durch "ehemalige" Fachleute verbreitet würden. Diese Doktorarbeit kenne ich nicht. Ich weiß namentlich nicht, was den Autor dieser Doktorarbeit dazu qualifiziert, die Welt in "medizinisch kundig/nicht kundig" bzw. in "journalistische Standards eingehalten ja/nein" einzuteilen.
Ich weiß nur, dass das RND in seiner Corona-Berichterstattung die Einhaltung journalistischer Standards auf der ganzen Linie schuldig geblieben ist. Auch in dem hier besprochenen Artikel.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
RND.de
„Turbokrebs“ durch Corona-Impfung? Was wirklich dahintersteckt
Impfgegner warnen vor „Turbokrebs“ als Nebenwirkung der Corona-Impfung. Als Beweis führen sie eine südkoreanische Studie an – doch die weist methodische Mängel auf.
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ZUM GEDENKEN AN STEFAN NIEHOFF
Liebe Community,
Leider sehe ich mich heute, am 31.1.2026, innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal veranlasst, einen Text zu einem traurigen Anlass zu schreiben:
Stefan Niehoff ist tot. Er verstarb an in der Nacht von gestern zu heute den Folgen eines schweren Schlaganfalls, zu dem in der Folge weitere Komplikationen hinzugekommen waren. Diese Informationen habe ich von einer gemeinsamen Bekannten, die Kontakt zu seiner Familie hat. Stefan Niehoff war mit mir auf Facebook befreundet. Ich hatte aber darüber hinaus keinen persönlichen Kontakt zu ihm und seiner Familie.
Stefan Niehoff hatte in seinen öffentlichen Äußerungen mehrfach prominente Politiker und Journalisten scharf kritisiert - so scharf, dass die bayerische Justiz auf ihn aufmerksam wurde. Bundesweit bekannt wurde er durch eine Hausdurchsuchung, die ihn deshalb ereilte, weil er eine Illustration von Robert Habeck mit dem Zusatz "Schwachkopf Professional" gezeigt hatte - in einer Aufmachung, die einer Aufschrift auf Waren der Kosmetik-Marke "Schwarzkopf" ähnelte.
Verurteilt wurde er freilich im Juni 2025 nicht wegen dieser Illustration, sondern wegen anderer Postings, in denen er in strafbarer Weise NS-Symbole verwendet haben soll. Zudem war bereits im April 2025 gegen ihn ein Strafbefehl wegen weiterer Postings ergangen. Namentlich soll es eine Straftat dargestellt haben, dass Stefan Niehoff die Gleichsetzung von "Ungeimpften" mit dem "Blinddarm" der Gesellschaft durch Sarah Bosetti der Gleichsetzung von Juden mit dem "Blinddarm" des "Volkskörpers" durch den KZ-Arzt Fritz Klein gegenübergestellt hatte.
Weder die Verurteilung noch die Strafbefehle sind jemals in Rechtskraft erwachsen. Die Unschuldsvermutung, die für Stefan Niehoff nach wie vor streitet, ist nie ausgeräumt worden und wird auch niemals ausgeräumt werden. Die bayerische Justiz wird umgekehrt im Fall von Stefan Niehoff niemals mehr die Chance erhalten, der von ihr verübten Raubbau an der Meinungsfreiheit zu korrigieren.
Ein sehr einfühlsamer Nachruf auf Stefan Niehoff findet sich bei Haintz Media vom 31.1.2026:
https://haintz.media/artikel/deutschland/schwachkopf-affaere-rentner-stefan-niehoff-ist-mit-65-jahren-gestorben/
Danach hat die strafrechtliche Verfolgung von Stefan Niehoff sowohl ihn selbst auch seine Familie finanziell und psychisch sehr belastet.
Und trotzdem teile ich nicht die Einschätzung im Deutschland-Kurier vom 31.1.2025,
https://deutschlandkurier.de/2026/01/vom-system-durch-die-188-mangel-gedreht-rentner-stefan-niehoff-erliegt-folgen-eines-schlaganfalls/
dass Stefan Niehoff als ein " als ein von der Gesinnungsjustiz gebrochener Mann" verstorben ist. Bei mir ist vielmehr der Eindruck verblieben, dass Stefan Niehoff sich gegen die Übergriffe der bayerischen Justiz bis zuletzt - d.h. bis zu dem Zeitpunkt, da er gesundheitlich außer Gefecht gesetzt wurde - ebenso aufrichtig wie unbeugsam gewehrt hat. In genau diesem Sinne sollten wir sein Andenken bewahren.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Leider sehe ich mich heute, am 31.1.2026, innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal veranlasst, einen Text zu einem traurigen Anlass zu schreiben:
Stefan Niehoff ist tot. Er verstarb an in der Nacht von gestern zu heute den Folgen eines schweren Schlaganfalls, zu dem in der Folge weitere Komplikationen hinzugekommen waren. Diese Informationen habe ich von einer gemeinsamen Bekannten, die Kontakt zu seiner Familie hat. Stefan Niehoff war mit mir auf Facebook befreundet. Ich hatte aber darüber hinaus keinen persönlichen Kontakt zu ihm und seiner Familie.
Stefan Niehoff hatte in seinen öffentlichen Äußerungen mehrfach prominente Politiker und Journalisten scharf kritisiert - so scharf, dass die bayerische Justiz auf ihn aufmerksam wurde. Bundesweit bekannt wurde er durch eine Hausdurchsuchung, die ihn deshalb ereilte, weil er eine Illustration von Robert Habeck mit dem Zusatz "Schwachkopf Professional" gezeigt hatte - in einer Aufmachung, die einer Aufschrift auf Waren der Kosmetik-Marke "Schwarzkopf" ähnelte.
Verurteilt wurde er freilich im Juni 2025 nicht wegen dieser Illustration, sondern wegen anderer Postings, in denen er in strafbarer Weise NS-Symbole verwendet haben soll. Zudem war bereits im April 2025 gegen ihn ein Strafbefehl wegen weiterer Postings ergangen. Namentlich soll es eine Straftat dargestellt haben, dass Stefan Niehoff die Gleichsetzung von "Ungeimpften" mit dem "Blinddarm" der Gesellschaft durch Sarah Bosetti der Gleichsetzung von Juden mit dem "Blinddarm" des "Volkskörpers" durch den KZ-Arzt Fritz Klein gegenübergestellt hatte.
Weder die Verurteilung noch die Strafbefehle sind jemals in Rechtskraft erwachsen. Die Unschuldsvermutung, die für Stefan Niehoff nach wie vor streitet, ist nie ausgeräumt worden und wird auch niemals ausgeräumt werden. Die bayerische Justiz wird umgekehrt im Fall von Stefan Niehoff niemals mehr die Chance erhalten, der von ihr verübten Raubbau an der Meinungsfreiheit zu korrigieren.
Ein sehr einfühlsamer Nachruf auf Stefan Niehoff findet sich bei Haintz Media vom 31.1.2026:
https://haintz.media/artikel/deutschland/schwachkopf-affaere-rentner-stefan-niehoff-ist-mit-65-jahren-gestorben/
Danach hat die strafrechtliche Verfolgung von Stefan Niehoff sowohl ihn selbst auch seine Familie finanziell und psychisch sehr belastet.
Und trotzdem teile ich nicht die Einschätzung im Deutschland-Kurier vom 31.1.2025,
https://deutschlandkurier.de/2026/01/vom-system-durch-die-188-mangel-gedreht-rentner-stefan-niehoff-erliegt-folgen-eines-schlaganfalls/
dass Stefan Niehoff als ein " als ein von der Gesinnungsjustiz gebrochener Mann" verstorben ist. Bei mir ist vielmehr der Eindruck verblieben, dass Stefan Niehoff sich gegen die Übergriffe der bayerischen Justiz bis zuletzt - d.h. bis zu dem Zeitpunkt, da er gesundheitlich außer Gefecht gesetzt wurde - ebenso aufrichtig wie unbeugsam gewehrt hat. In genau diesem Sinne sollten wir sein Andenken bewahren.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
Haintz.Media
„Schwachkopf“-Affäre: Rentner Stefan Niehoff ist mit 65 Jahren gestorben
Stefan Niehoff hinterlässt eine Ehefrau und eine Tochter. Sein Tod erinnert an die menschliche Seite politischer Kontroversen und die Auswirkungen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Leben haben kann.
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
UPDATE ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL Teil 1 Liebe Community, Morgen, am 29.1.2026 um 11 Uhr findet die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen statt. Im Streit steht die…
In diesem Post habe ich soeben noch einen Grammatikfehler korrigiert.
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EIN MERKWÜRDIGER ARBEITSKAMPF
Liebe Community,
Die Berichte über den vor drei Stunden zu Ende gegangenen Warnstreik im ÖPNV nehme ich mit Erstaunen zur Kenntnis.
Eigentlich hätte ich erwartet, dass Bus- und Bahnfahrer, wie auch sonst immer mehr Menschen in unserem Land, nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, und deshalb einen saftigen Gehaltsaufschlag fordern. So wie aktuell die Lokführer der Deutschen Bahn, die gerne 8% mehr Lohn und Gehalt hätten. Siehe WELT vom 15.1.2026:
https://www.welt.de/wirtschaft/article695cc4abb125e961a2f99b0d/deutsche-bahn-lokfuehrer-verlangen-mehr-geld-und-drohen-mit-streik-ab-den-osterferien.html
Beim WDR vom 2.2.2026
https://www1.wdr.de/nachrichten/streiks-nahverkehr-nrw-montag-100.html
erfährt man dann aber, dass es ver.di - in deren Einzugsbereich der kommunale Nahverkehr fällt - abgesehen von höheren Sonn- und Feiertagszuschlägen gar nicht um mehr Geld geht, sondern um kürzere Arbeitszeiten (bei vollem Lohnausgleich) und längere Pausen zwischen den Schichten.
Schmunzeln musste ich über die Gegenargumente der kommunalen Arbeitgeberverbände, die salopp gesprochen im Kern besagen:
- Freunde, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf, wir sind doch eh pleite, und mit dem ÖPNV machen wir nur Miese.
- Wenn Ihr jetzt auch noch weniger arbeiten wollt, müssen wir den Fahrplan ausdünnen, und dann wird das nie was mit der Verkehrswende.
Also wenn ich Busfahrer wäre, würde keine der beiden Streitparteien mich mit ihren Positionen hinter dem Ofen hervorholen:
- Wenn überall die Lebenshaltungskosten steigen, muss ich mehr verdienen. Die Mission lautet für mich dann nicht "weniger Arbeit", sondern "mehr Geld".
- Was kann ich denn als Busfahrer dafür, wenn man die Kommunen unsägliche Mengen an Sozialleistungen tragen lässt, ohne sie angemessen zu entlasten? Mich fragt auch keiner, woher ich das Geld nehmen soll, um meine Rechnungen zu bezahlen.
- Und was soll ich denn von der hochgelobten Verkehrswende halten, wenn die ach so umweltfreundlichen E-Busse bei Minustemperaturen gar nicht erst anspringen? Siehe report24 vom 20.1.2026:
https://report24.news/zu-kalt-fuer-die-gruene-wende-elektrobusse-fallen-reihenweise-aus/
Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Nach meinen Informationen fuhren in Bielefeld heute keine U-Bahnen, wohl aber Busse.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Die Berichte über den vor drei Stunden zu Ende gegangenen Warnstreik im ÖPNV nehme ich mit Erstaunen zur Kenntnis.
Eigentlich hätte ich erwartet, dass Bus- und Bahnfahrer, wie auch sonst immer mehr Menschen in unserem Land, nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, und deshalb einen saftigen Gehaltsaufschlag fordern. So wie aktuell die Lokführer der Deutschen Bahn, die gerne 8% mehr Lohn und Gehalt hätten. Siehe WELT vom 15.1.2026:
https://www.welt.de/wirtschaft/article695cc4abb125e961a2f99b0d/deutsche-bahn-lokfuehrer-verlangen-mehr-geld-und-drohen-mit-streik-ab-den-osterferien.html
Beim WDR vom 2.2.2026
https://www1.wdr.de/nachrichten/streiks-nahverkehr-nrw-montag-100.html
erfährt man dann aber, dass es ver.di - in deren Einzugsbereich der kommunale Nahverkehr fällt - abgesehen von höheren Sonn- und Feiertagszuschlägen gar nicht um mehr Geld geht, sondern um kürzere Arbeitszeiten (bei vollem Lohnausgleich) und längere Pausen zwischen den Schichten.
Schmunzeln musste ich über die Gegenargumente der kommunalen Arbeitgeberverbände, die salopp gesprochen im Kern besagen:
- Freunde, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf, wir sind doch eh pleite, und mit dem ÖPNV machen wir nur Miese.
- Wenn Ihr jetzt auch noch weniger arbeiten wollt, müssen wir den Fahrplan ausdünnen, und dann wird das nie was mit der Verkehrswende.
Also wenn ich Busfahrer wäre, würde keine der beiden Streitparteien mich mit ihren Positionen hinter dem Ofen hervorholen:
- Wenn überall die Lebenshaltungskosten steigen, muss ich mehr verdienen. Die Mission lautet für mich dann nicht "weniger Arbeit", sondern "mehr Geld".
- Was kann ich denn als Busfahrer dafür, wenn man die Kommunen unsägliche Mengen an Sozialleistungen tragen lässt, ohne sie angemessen zu entlasten? Mich fragt auch keiner, woher ich das Geld nehmen soll, um meine Rechnungen zu bezahlen.
- Und was soll ich denn von der hochgelobten Verkehrswende halten, wenn die ach so umweltfreundlichen E-Busse bei Minustemperaturen gar nicht erst anspringen? Siehe report24 vom 20.1.2026:
https://report24.news/zu-kalt-fuer-die-gruene-wende-elektrobusse-fallen-reihenweise-aus/
Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Nach meinen Informationen fuhren in Bielefeld heute keine U-Bahnen, wohl aber Busse.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
www1.wdr.de
Liste zum Ausklappen: Welche NRW-Verkehrsunternehmen sind vom Warnstreik betroffen?
Leere Haltestellen, volle Straßen: Der Warnstreik hat am Montag den öffentlichen Nahverkehr in großen Teilen von NRW lahmgelegt.
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NORMENKONTROLLVERFAHREN JULIA NEIGEL: WIR HABEN VOR DEM OVG BAUTZEN VERLOREN - UND WISSEN NICHT, WARUM. ABER DER PROZESS WIRD WEITERGEHEN.
Liebe Community,
Auf die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaates Sachsen aus dem November 2021, die am 29.1.2026 stattfand, folgte am 2.2.2026 die Nachricht, dass der Normenkontrollantrag abgewiesen wurde. Hatte die Pressestelle des OVG Bautzen den Termin zur mündlichen Verhandlung noch vor der Presse verheimlichen wollen, so konnte sie das Ergebnis offenbar gar nicht schnell genug hinausposaunen - auf einigen Medienportalen war bereits am 2.2.2026 die Meldung vom Ausgang des Verfahrens zu lesen.
Eine schriftliche Begründung haben wir noch nicht. Deshalb kann ich nicht erklären, woran es gelegen hat, und möchte darüber auch nicht spekulieren.
Das Urteil des OVG Bautzen ist noch nicht rechtskräftig. Es steht das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision offen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Auf die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaates Sachsen aus dem November 2021, die am 29.1.2026 stattfand, folgte am 2.2.2026 die Nachricht, dass der Normenkontrollantrag abgewiesen wurde. Hatte die Pressestelle des OVG Bautzen den Termin zur mündlichen Verhandlung noch vor der Presse verheimlichen wollen, so konnte sie das Ergebnis offenbar gar nicht schnell genug hinausposaunen - auf einigen Medienportalen war bereits am 2.2.2026 die Meldung vom Ausgang des Verfahrens zu lesen.
Eine schriftliche Begründung haben wir noch nicht. Deshalb kann ich nicht erklären, woran es gelegen hat, und möchte darüber auch nicht spekulieren.
Das Urteil des OVG Bautzen ist noch nicht rechtskräftig. Es steht das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision offen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
NORMENKONTROLLVERFAHREN JULIA NEIGEL: WIR HABEN VOR DEM OVG BAUTZEN VERLOREN - UND WISSEN NICHT, WARUM. ABER DER PROZESS WIRD WEITERGEHEN. Liebe Community, Auf die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona…
Transparenzhinweis: Ich habe eben noch ergänzt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
👍80❤13🙏10😍4🥰3
Transparenzhinweis: Soeben habe ich die Überschrift um den Satz "ABER DER PROZESS WIRD WEITERGEHEN." ergänzt. Julia hat mich gebeten, öffentlich klarzustellen, dass sie die Ablehnung ihres Normenkontrollantrags durch das OVG Bautzen nicht akzeptieren wird.
👍212🙏64❤31👏16❤🔥9🔥4🤝3
DIESER MANN IST ALS MINISTERPRÄSIDENT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG UNGEEIGNET
Teil 1
Liebe Community,
Mit Blick auf die Wahl zum Landtag Baden-Württemberg am 8.3.2026 rufe ich diesen Bericht im RND vom 28.11.2021 in Erinnerung (Quelle folgt).
https://www.rnd.de/politik/cem-oezdemir-impfpflicht-darf-kein-tabu-sein-keine-sonderrechte-fuer-corona-leugner-mehr-4RCLATWFOMAKMPZUYK4BHA46D4.html
Cem Özdemir, Spitzenkandidat der Grünen, wird darin mit diesen Worten zitiert:
„Wir werden nicht zulassen, dass diejenigen, die sich diszipliniert verhalten, die an Wissenschaft glauben, die nicht dran glauben, dass die Erde eine Scheibe ist, dass die weiterhin leiden müssen unter denjenigen, die glauben, dass sie Sonderrechte genießen.“
Diese Aussagen sind in mehrfacher Hinsicht entlarvend:
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Mit Blick auf die Wahl zum Landtag Baden-Württemberg am 8.3.2026 rufe ich diesen Bericht im RND vom 28.11.2021 in Erinnerung (Quelle folgt).
https://www.rnd.de/politik/cem-oezdemir-impfpflicht-darf-kein-tabu-sein-keine-sonderrechte-fuer-corona-leugner-mehr-4RCLATWFOMAKMPZUYK4BHA46D4.html
Cem Özdemir, Spitzenkandidat der Grünen, wird darin mit diesen Worten zitiert:
„Wir werden nicht zulassen, dass diejenigen, die sich diszipliniert verhalten, die an Wissenschaft glauben, die nicht dran glauben, dass die Erde eine Scheibe ist, dass die weiterhin leiden müssen unter denjenigen, die glauben, dass sie Sonderrechte genießen.“
Diese Aussagen sind in mehrfacher Hinsicht entlarvend:
(weiter 👇 Teil 2)
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DIESER MANN IST ALS MINISTERPRÄSIDENT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG UNGEEIGNET
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
1. "Diszipliniert" steht hier für "bedingungslos gehorsam".
2. "Sonderrechte" beansprucht in der Diktion von Özdemir, wer sich dem staatlichen Zugriff auf den menschlichen Körper entzieht.
3. Der Versuch, die wissenschaftlich klar belegbaren Zweifel an Pandemie-Erzählung und C-Impfkampagne mit dem Glauben an die Erde als eine Scheibe gleichzusetzen, zeugt von einem totalitären Wissenschaftsverständnis. "Glaube an die Wissenschaft" wird hier gleichgesetzt mit "Glaube an die Regierungsnarrative" bzw. "Glaube an das, was die Regierung für Wissenschaft hält". Wissenschaft, die für sich Eindeutigkeit und Endgültigkeit in Anspruch nimmt, hat in Wirklichkeit aufgehört, Wissenschaft zu sein.
4. Leiden mussten die Menschen, die sich impfen ließen, nicht unter den Menschen, die es nicht taten, sondern unter den - trotz fortschreitender Impfkampagne - nach wie vor aufrechterhaltenen Corona-Maßnahmen, für die allein jene Politiker verantwortlich waren, die solche Maßnahmen verhängten. Und darunter, dass die C-Spritzen den verheißenen Fremdschutz weder jemals einlösten noch überhaupt für einen solchen Fremdschutz gedacht waren.
Wer den Menschen in der Corona-Zeit das Recht, anders zu denken und zu handeln als von den Regierenden erwünscht, abgesprochen hat, hat gezeigt, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Cem Özdemir hat sich daher bereits jetzt für das Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg disqualifiziert.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
1. "Diszipliniert" steht hier für "bedingungslos gehorsam".
2. "Sonderrechte" beansprucht in der Diktion von Özdemir, wer sich dem staatlichen Zugriff auf den menschlichen Körper entzieht.
3. Der Versuch, die wissenschaftlich klar belegbaren Zweifel an Pandemie-Erzählung und C-Impfkampagne mit dem Glauben an die Erde als eine Scheibe gleichzusetzen, zeugt von einem totalitären Wissenschaftsverständnis. "Glaube an die Wissenschaft" wird hier gleichgesetzt mit "Glaube an die Regierungsnarrative" bzw. "Glaube an das, was die Regierung für Wissenschaft hält". Wissenschaft, die für sich Eindeutigkeit und Endgültigkeit in Anspruch nimmt, hat in Wirklichkeit aufgehört, Wissenschaft zu sein.
4. Leiden mussten die Menschen, die sich impfen ließen, nicht unter den Menschen, die es nicht taten, sondern unter den - trotz fortschreitender Impfkampagne - nach wie vor aufrechterhaltenen Corona-Maßnahmen, für die allein jene Politiker verantwortlich waren, die solche Maßnahmen verhängten. Und darunter, dass die C-Spritzen den verheißenen Fremdschutz weder jemals einlösten noch überhaupt für einen solchen Fremdschutz gedacht waren.
Wer den Menschen in der Corona-Zeit das Recht, anders zu denken und zu handeln als von den Regierenden erwünscht, abgesprochen hat, hat gezeigt, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Cem Özdemir hat sich daher bereits jetzt für das Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg disqualifiziert.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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DIE „HAMMERBANDE“ IM VISIER DER JUSTIZ
Teil 1
Liebe Community,
Ein Bericht der „Neuen Westfälischen“ vom 4.2.2026
https://www.nw.de/nachrichten/nachrichten/24264681_Acht-Jahre-Haft-in-Ungarn-fuer-Maja-T.-aus-Deutschland.html
widmet sich der Verurteilung der non-binären Person Maja T. zu acht Jahren Haft durch ein ungarisches Gericht. Nach der Überzeugung des Gerichts hatte die Hauptverhandlung den Beweis erbracht, dass Maja T. sich der lebensbedrohenden Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Der Bericht enthält zwar keine ausdrückliche eigene Wertung des Autors. Schon die Angaben über die Beweisführung lassen aber erahnen, dass der Autor das Urteil kritisch sieht: Die Staatsanwaltschaft habe nur wenige Beweise vorgelegt und sich maßgeblich auf eine Indizienkette gestützt, unter anderem auf Bildmaterial, das nach der Einschätzung der Verteidigung aber nicht aussagekräftig genug gewesen sei. Leider erfährt der Leser nichts über die Art und Weise, wie das Gericht in Budapest die Beweise gewürdigt hat. Man weiß nach der Lektüre des Berichts nicht, warum das Gericht die Täterschaft von Maja T. für erwiesen hält. Man kann als Leser auch nicht recht einschätzen, ob die angeblichen Defizite der Beweisführung sich nur auf den lebensbedrohlichen Angriff oder auch auf die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehen.
Die Tatopfer werden – ohne jeden Beleg, welche Anknüpfungstatsachen diese Einordnung tragen – als „mutmaßlich rechtsextrem“ gebrandmarkt. Maja T. habe demgegenüber im letzten Wort ein „Bekenntnis vom Antifaschismus“ abgelegt. Beim Leser wird so der Eindruck verfestigt, Maja T. gehöre zu den „Guten“ und die Angegriffenen zu den „Bösen“.
Eine klare Schlagseite erhält der Bericht sodann dadurch, dass er überwiegend kritische Wertungen anderer abbildet: Zu Wort kommen Politiker von Linken, SPD und Grünen, die übereinstimmend monieren, es habe sich um einen „Schauprozess“ gehandelt, in dem rechtsstaatliche Garantien nicht eingelöst worden seien.
Alles in allem bleibt beim Leser der Eindruck, dass die ungarische Justiz auf Druck von Viktor Orbán – der, so der Bericht, eine harte Bestrafung gefordert habe – an jemandem, der sich couragiert gegen Rechtsextremismus eingesetzt habe, ein politisches Exempel habe statuieren wollen und das Bestreben nach Wahrheitssuche gegenüber diesem Ziel zurückgesetzt habe.
Was dabei übersehen wird: Bereits im September 2025 war ein weiteres mutmaßliches Mitglied jener Gruppe, die damals in Budapest den Angriff verübt hatte, vor dem OLG München zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Auch hier ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und es gilt abermals die Unschuldsvermutung. Die deutschen Medien berichten indes über diesen Fall wesentlich nüchterner, so der Bayerische Rundfunk vom 26.9.2025
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fuenf-jahre-haft-fuer-mutmassliche-linksextremistin-hanna-s,Uxu5uzP
sowie der Tagesspiegel vom 26.9.2025
https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-im-prozess-gegen-linksextremistin-funf-jahre-haft-fur-hanna-s-14398148.html
Namentlich wird hier ein wichtiger Satz aus der mündlichen Urteilsbegründung zitiert: Die gewaltsamen Übergriffe – die „Menschenjagd“, wie sich der Vorsitzende Richter des zuständigen Strafsenats beim OLG München ausdrückte – seien „selbst dann nicht gerechtfertigt …, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.“
Von einem „Schauprozess“ oder der Verletzung rechtsstaatlicher Garantien spricht im Zusammenhang mit dem Münchener Urteil niemand. Obwohl exakt dieselbe Tat abgeurteilt wurde – und vermutlich auf exakt derselben Beweislage. Einem Bericht der Tagesschau vom 8.9.2025
https://www.tagesschau.de/inland/prozess-linksextremismus-hanna-s-100.html
zufolge hatte sich der Verteidiger von Hanna S. über das unergiebige Aktenmaterial beklagt.
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Ein Bericht der „Neuen Westfälischen“ vom 4.2.2026
https://www.nw.de/nachrichten/nachrichten/24264681_Acht-Jahre-Haft-in-Ungarn-fuer-Maja-T.-aus-Deutschland.html
widmet sich der Verurteilung der non-binären Person Maja T. zu acht Jahren Haft durch ein ungarisches Gericht. Nach der Überzeugung des Gerichts hatte die Hauptverhandlung den Beweis erbracht, dass Maja T. sich der lebensbedrohenden Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Der Bericht enthält zwar keine ausdrückliche eigene Wertung des Autors. Schon die Angaben über die Beweisführung lassen aber erahnen, dass der Autor das Urteil kritisch sieht: Die Staatsanwaltschaft habe nur wenige Beweise vorgelegt und sich maßgeblich auf eine Indizienkette gestützt, unter anderem auf Bildmaterial, das nach der Einschätzung der Verteidigung aber nicht aussagekräftig genug gewesen sei. Leider erfährt der Leser nichts über die Art und Weise, wie das Gericht in Budapest die Beweise gewürdigt hat. Man weiß nach der Lektüre des Berichts nicht, warum das Gericht die Täterschaft von Maja T. für erwiesen hält. Man kann als Leser auch nicht recht einschätzen, ob die angeblichen Defizite der Beweisführung sich nur auf den lebensbedrohlichen Angriff oder auch auf die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehen.
Die Tatopfer werden – ohne jeden Beleg, welche Anknüpfungstatsachen diese Einordnung tragen – als „mutmaßlich rechtsextrem“ gebrandmarkt. Maja T. habe demgegenüber im letzten Wort ein „Bekenntnis vom Antifaschismus“ abgelegt. Beim Leser wird so der Eindruck verfestigt, Maja T. gehöre zu den „Guten“ und die Angegriffenen zu den „Bösen“.
Eine klare Schlagseite erhält der Bericht sodann dadurch, dass er überwiegend kritische Wertungen anderer abbildet: Zu Wort kommen Politiker von Linken, SPD und Grünen, die übereinstimmend monieren, es habe sich um einen „Schauprozess“ gehandelt, in dem rechtsstaatliche Garantien nicht eingelöst worden seien.
Alles in allem bleibt beim Leser der Eindruck, dass die ungarische Justiz auf Druck von Viktor Orbán – der, so der Bericht, eine harte Bestrafung gefordert habe – an jemandem, der sich couragiert gegen Rechtsextremismus eingesetzt habe, ein politisches Exempel habe statuieren wollen und das Bestreben nach Wahrheitssuche gegenüber diesem Ziel zurückgesetzt habe.
Was dabei übersehen wird: Bereits im September 2025 war ein weiteres mutmaßliches Mitglied jener Gruppe, die damals in Budapest den Angriff verübt hatte, vor dem OLG München zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Auch hier ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und es gilt abermals die Unschuldsvermutung. Die deutschen Medien berichten indes über diesen Fall wesentlich nüchterner, so der Bayerische Rundfunk vom 26.9.2025
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fuenf-jahre-haft-fuer-mutmassliche-linksextremistin-hanna-s,Uxu5uzP
sowie der Tagesspiegel vom 26.9.2025
https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-im-prozess-gegen-linksextremistin-funf-jahre-haft-fur-hanna-s-14398148.html
Namentlich wird hier ein wichtiger Satz aus der mündlichen Urteilsbegründung zitiert: Die gewaltsamen Übergriffe – die „Menschenjagd“, wie sich der Vorsitzende Richter des zuständigen Strafsenats beim OLG München ausdrückte – seien „selbst dann nicht gerechtfertigt …, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.“
Von einem „Schauprozess“ oder der Verletzung rechtsstaatlicher Garantien spricht im Zusammenhang mit dem Münchener Urteil niemand. Obwohl exakt dieselbe Tat abgeurteilt wurde – und vermutlich auf exakt derselben Beweislage. Einem Bericht der Tagesschau vom 8.9.2025
https://www.tagesschau.de/inland/prozess-linksextremismus-hanna-s-100.html
zufolge hatte sich der Verteidiger von Hanna S. über das unergiebige Aktenmaterial beklagt.
(weiter 👇 Teil 2)
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DIE „HAMMERBANDE“ IM VISIER DER JUSTIZ
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Die Beweisführung in Indizienprozessen kann man immer füglich kritisieren. Man sollte dann aber die deutsche und die ungarische Justiz an denselben Maßstäben messen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Die Beweisführung in Indizienprozessen kann man immer füglich kritisieren. Man sollte dann aber die deutsche und die ungarische Justiz an denselben Maßstäben messen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
NW
Acht Jahre Haft in Ungarn für Maja T. aus Deutschland
In einem hochpolitischen Prozess wird Gewalt gegen mutmaßliche Rechtsextremisten auf Budapests Straßen verhandelt. Ungarns Justiz demonstriert Härte gegenüber...
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FALL EPSTEIN: EIN ARTIKEL IN DER „ZEIT“ VOM 15.8.2019 – GELESEN MIT DEN AUGEN VON HEUTE
Teil 1
Liebe Community,
Am 15.8.2019 veröffentlichte die ZEIT einen Beitrag von Jan Skudlarek, worin die Frage aufgeworfen wird, wie es dazu kommen kann, dass so viele Menschen die offiziellen Angaben zur Todesursache anzweifeln.
https://www.zeit.de/kultur/2019-08/verschwoerungstheorien-jeffrey-eppstein-suizid-fake-news-glaubwuerdigkeit/komplettansicht
Die Menschen, die es wagen, im Internet ihre Zweifel kundzutun, bekommen gleich zu Beginn des Artikels das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ aufgeklebt. Und die Attribute werden auch im Folgenden nicht besser. Als der Autor das Phänomen, dass die mediale Berichterstattung über Ereignisse anspricht, auf eine allgemeinere Ebene hebt, werden die Zweifler als „Vermeintlich kritische Wirklichkeitswahrnehmer“ und als „Lügenpresse-Schreihälse“ tituliert.
Der Hauptvorwurf des Autors an die von ihm so abgewertete Gruppe der Zweifler: Sie lieferten für ihre Mutmaßungen keine Beweise. Bereits hier zeigt sich, dass die inhaltliche Substanz des Beitrags nicht mit der Schärfe der Wortwahl Schritt halten kann (das ist die akademische Formulierung für: Großes Mundwerk, nichts dahinter):
- Der Autor fordert von jedem, der nicht das Gegenteil der offiziellen Erzählung von einem Ereignis beweisen kann, Vertrauen in jene Erzählung ein und übersieht dabei, dass Vertrauen mehr ist als nur nichts Gegenteiliges beweisen zu können.
- In der Logik seiner Diktion müsste der Autor jede Ermittlungshypothese eines Staatsanwalts als „Verschwörungstheorie“ brandmarken. Denn solange die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht abschließt und Anklage erhebt (§ 169a StPO), glaubt sie selbst noch nicht, den Beschuldigten der Tat überführen zu können, derer sie ihn verdächtigt.
Es folgt das übliche Narrativ, dass Verschwörungstheorien dem Bedürfnis der Menschen entgegenkämen, sich auf Sachverhalte einen Reim zu machen, die sie nicht überblicken. In der Corona-Zeit haben wir diesen Satz oftmals zu lesen bekommen. Er sendet an die Gesellschaft ein Signal der Infantilisierung aus: Leute, wenn Ihr keine Ahnung habt, dann denkt am besten gar nichts, sondern verlasst Euch auf das, was Euch vorgesetzt wird. Der Autor berichtet über „Forschungsergebnisse“ über „Verschwörungstheorien“ und meint, jene, die solchen Theorien äußerten, seien oftmals durch das Bedürfnis charakterisiert, als ein besonders einzigartiger Typ angesehen zu werden. Die Studien, die das belegen sollen, habe ich nicht gelesen, aber wenn ich es jemals tun sollte, werde ich sehr genau darauf achten, wie in ihnen der Begriff „Verschwörungstheorie“ definiert wird. Ist die „Forschung“ zu „Verschwörungstheorien“ überhaupt imstande, ihr eigenes Objekt präzise zu beschreiben?
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
Am 15.8.2019 veröffentlichte die ZEIT einen Beitrag von Jan Skudlarek, worin die Frage aufgeworfen wird, wie es dazu kommen kann, dass so viele Menschen die offiziellen Angaben zur Todesursache anzweifeln.
https://www.zeit.de/kultur/2019-08/verschwoerungstheorien-jeffrey-eppstein-suizid-fake-news-glaubwuerdigkeit/komplettansicht
Die Menschen, die es wagen, im Internet ihre Zweifel kundzutun, bekommen gleich zu Beginn des Artikels das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ aufgeklebt. Und die Attribute werden auch im Folgenden nicht besser. Als der Autor das Phänomen, dass die mediale Berichterstattung über Ereignisse anspricht, auf eine allgemeinere Ebene hebt, werden die Zweifler als „Vermeintlich kritische Wirklichkeitswahrnehmer“ und als „Lügenpresse-Schreihälse“ tituliert.
Der Hauptvorwurf des Autors an die von ihm so abgewertete Gruppe der Zweifler: Sie lieferten für ihre Mutmaßungen keine Beweise. Bereits hier zeigt sich, dass die inhaltliche Substanz des Beitrags nicht mit der Schärfe der Wortwahl Schritt halten kann (das ist die akademische Formulierung für: Großes Mundwerk, nichts dahinter):
- Der Autor fordert von jedem, der nicht das Gegenteil der offiziellen Erzählung von einem Ereignis beweisen kann, Vertrauen in jene Erzählung ein und übersieht dabei, dass Vertrauen mehr ist als nur nichts Gegenteiliges beweisen zu können.
- In der Logik seiner Diktion müsste der Autor jede Ermittlungshypothese eines Staatsanwalts als „Verschwörungstheorie“ brandmarken. Denn solange die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht abschließt und Anklage erhebt (§ 169a StPO), glaubt sie selbst noch nicht, den Beschuldigten der Tat überführen zu können, derer sie ihn verdächtigt.
Es folgt das übliche Narrativ, dass Verschwörungstheorien dem Bedürfnis der Menschen entgegenkämen, sich auf Sachverhalte einen Reim zu machen, die sie nicht überblicken. In der Corona-Zeit haben wir diesen Satz oftmals zu lesen bekommen. Er sendet an die Gesellschaft ein Signal der Infantilisierung aus: Leute, wenn Ihr keine Ahnung habt, dann denkt am besten gar nichts, sondern verlasst Euch auf das, was Euch vorgesetzt wird. Der Autor berichtet über „Forschungsergebnisse“ über „Verschwörungstheorien“ und meint, jene, die solchen Theorien äußerten, seien oftmals durch das Bedürfnis charakterisiert, als ein besonders einzigartiger Typ angesehen zu werden. Die Studien, die das belegen sollen, habe ich nicht gelesen, aber wenn ich es jemals tun sollte, werde ich sehr genau darauf achten, wie in ihnen der Begriff „Verschwörungstheorie“ definiert wird. Ist die „Forschung“ zu „Verschwörungstheorien“ überhaupt imstande, ihr eigenes Objekt präzise zu beschreiben?
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FALL EPSTEIN: EIN ARTIKEL IN DER „ZEIT“ VOM 15.8.2019 – GELESEN MIT DEN AUGEN VON HEUTE
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Und natürlich gebe es einen Zusammenhang zwischen einem niedrigen Bildungsgrad und dem Hang zu Verschwörungstheorien. Der Autor setzt noch einen drauf: „Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass Verschwörungsgläubige großzügig über logische Unstimmigkeiten, sprich Widersprüche, in den von ihnen favorisierten Theorien hinwegsehen.“ Aus der Corona-Zeit wissen wir, dass die offizielle Pandemie-Erzählung ihrerseits nur so vor Widersprüchen strotzte. Ich sage nur:
- Wie soll Dich meine Impfung schützen, wenn Dich Deine eigene Impfung nicht schützt?
- Wie soll ein Impfstoff, der sich angeblich rasch im Oberarm abbaut, Atemwegsinfekte verhindern können?
- Wie konnte es jemals passieren, dass das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend erklärt wird, wenn man nämlich bedenkt, dass nach den einschlägigen Industrienormen weder OP-Masken (DIN EN 14683) noch FFP2-Masken (DIN EN 149) auf virale Filtrationsleistung überprüft werden?
- Wenn SARS CoV-2, wie europarechtlich festgelegt, ein biologischer Arbeitsstoff der Risikostufe 3 ist – warum mussten nicht alle Menschen in geschlossenen Räumen herumlaufen wie in einem Unterdrucklabor?
- Wie um alles in der Welt konnte man Kinder bei den Schultestungen mit hoch giftigen und nur für geschultes Personal bestimmten Laborchemikalien herumhantieren lassen? Und wenn die Abstriche auf den Teststäbchen mit dem schlimmsten Atemwegs-Killervirus aller Zeiten kontaminiert waren: Warum wurden die Stäbchen dann im normalen Hausmüll entsorgt und nicht unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen?
- Und was ist mit den ganzen Politikern, die im tiefsten Lockdown Party feierten und offenbar selbst nicht an das Killervirus glaubten, das sie in ihren öffentlichen Bekundungen stets und ständig perhorreszierten?
Aber wer solche und ähnliche Zweifel äußerte, wurde seinerseits mit dem V-Wort beklebt und aus dem Diskurs ausgeschlossen.
Natürlich bekommt Donald Trump in dem hier besprochenen Artikel sein Fett als präsidialer Ober-Verschwörungstheoretiker weg. Ihm wirft der Autor vor, er verbreite die „unter Impf-Verschwörungstheoretikern beliebte Falschbehauptung“, dass es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus gebe. Das Framing "Impfskepsis = Verschwörungstheorie“, das wir in der Corona-Zeit zur Genüge erleben mussten, wird bereits hier gesetzt. Überhaupt erweist sich der hier besprochene Artikel als Vorbote all dessen, was wir in den selbsternannten „Qualitätsmedien“ als „Journalismus“ über uns ergehen lassen mussten.
Aber Jan Skudlarek gibt sich nicht mit dem Bericht über derartige „Forschung“ über „Verschwörungstheorien“ zufrieden, sondern präsentiert dem Leser ein ganz unverfrorenes Gut-Böse-Schema:
- Die „Bösen“ sind natürlich die „Verschwörungstheoretiker“. Wörtlich: ‚Niemand nennt euch "Verschwörungstheoretiker‘, um euch mundtot zu machen. Man nennt euch so, weil ihr welche seid.“ Diese „Bösen“ werden in der zweiten Person angesprochen.
- Die „Guten“, zu denen sich der Autor ganz selbstverständlich auch selbst zählt, werden sodann in der ersten Person benannt: „Für uns anderen, die Faktenfreunde, die Verfechter einer evidenzbasierten Weltanschauung, gilt jedoch im Fall Epstein wie sonst im Leben auch: Lassen wir die Profis ihre Arbeit machen.“
Auch dieses Gut-Böse-Weiß-Schwarz-Schema kennen wir aus der Corona-Zeit zur Genüge. Aber schauen wir doch mal, was die „Profis“ für eine Arbeit machen! Hätten im Fall Epstein die Profis im Knast ihre Arbeit gemacht, wären – wenn diese Darstellung denn stimmen sollte – weder die Wärter eingeschlafen noch die entscheidenden Aufnahmen gelöscht worden. Im günstigsten Fall haben die Profis jämmerlich versagt. Das Recht, weniger günstige Deutungen in den Raum zu stellen, hat Jan Skudlarek dem Leser längst abgesprochen.
(weiter 👇 Teil 3)
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Und natürlich gebe es einen Zusammenhang zwischen einem niedrigen Bildungsgrad und dem Hang zu Verschwörungstheorien. Der Autor setzt noch einen drauf: „Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass Verschwörungsgläubige großzügig über logische Unstimmigkeiten, sprich Widersprüche, in den von ihnen favorisierten Theorien hinwegsehen.“ Aus der Corona-Zeit wissen wir, dass die offizielle Pandemie-Erzählung ihrerseits nur so vor Widersprüchen strotzte. Ich sage nur:
- Wie soll Dich meine Impfung schützen, wenn Dich Deine eigene Impfung nicht schützt?
- Wie soll ein Impfstoff, der sich angeblich rasch im Oberarm abbaut, Atemwegsinfekte verhindern können?
- Wie konnte es jemals passieren, dass das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend erklärt wird, wenn man nämlich bedenkt, dass nach den einschlägigen Industrienormen weder OP-Masken (DIN EN 14683) noch FFP2-Masken (DIN EN 149) auf virale Filtrationsleistung überprüft werden?
- Wenn SARS CoV-2, wie europarechtlich festgelegt, ein biologischer Arbeitsstoff der Risikostufe 3 ist – warum mussten nicht alle Menschen in geschlossenen Räumen herumlaufen wie in einem Unterdrucklabor?
- Wie um alles in der Welt konnte man Kinder bei den Schultestungen mit hoch giftigen und nur für geschultes Personal bestimmten Laborchemikalien herumhantieren lassen? Und wenn die Abstriche auf den Teststäbchen mit dem schlimmsten Atemwegs-Killervirus aller Zeiten kontaminiert waren: Warum wurden die Stäbchen dann im normalen Hausmüll entsorgt und nicht unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen?
- Und was ist mit den ganzen Politikern, die im tiefsten Lockdown Party feierten und offenbar selbst nicht an das Killervirus glaubten, das sie in ihren öffentlichen Bekundungen stets und ständig perhorreszierten?
Aber wer solche und ähnliche Zweifel äußerte, wurde seinerseits mit dem V-Wort beklebt und aus dem Diskurs ausgeschlossen.
Natürlich bekommt Donald Trump in dem hier besprochenen Artikel sein Fett als präsidialer Ober-Verschwörungstheoretiker weg. Ihm wirft der Autor vor, er verbreite die „unter Impf-Verschwörungstheoretikern beliebte Falschbehauptung“, dass es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus gebe. Das Framing "Impfskepsis = Verschwörungstheorie“, das wir in der Corona-Zeit zur Genüge erleben mussten, wird bereits hier gesetzt. Überhaupt erweist sich der hier besprochene Artikel als Vorbote all dessen, was wir in den selbsternannten „Qualitätsmedien“ als „Journalismus“ über uns ergehen lassen mussten.
Aber Jan Skudlarek gibt sich nicht mit dem Bericht über derartige „Forschung“ über „Verschwörungstheorien“ zufrieden, sondern präsentiert dem Leser ein ganz unverfrorenes Gut-Böse-Schema:
- Die „Bösen“ sind natürlich die „Verschwörungstheoretiker“. Wörtlich: ‚Niemand nennt euch "Verschwörungstheoretiker‘, um euch mundtot zu machen. Man nennt euch so, weil ihr welche seid.“ Diese „Bösen“ werden in der zweiten Person angesprochen.
- Die „Guten“, zu denen sich der Autor ganz selbstverständlich auch selbst zählt, werden sodann in der ersten Person benannt: „Für uns anderen, die Faktenfreunde, die Verfechter einer evidenzbasierten Weltanschauung, gilt jedoch im Fall Epstein wie sonst im Leben auch: Lassen wir die Profis ihre Arbeit machen.“
Auch dieses Gut-Böse-Weiß-Schwarz-Schema kennen wir aus der Corona-Zeit zur Genüge. Aber schauen wir doch mal, was die „Profis“ für eine Arbeit machen! Hätten im Fall Epstein die Profis im Knast ihre Arbeit gemacht, wären – wenn diese Darstellung denn stimmen sollte – weder die Wärter eingeschlafen noch die entscheidenden Aufnahmen gelöscht worden. Im günstigsten Fall haben die Profis jämmerlich versagt. Das Recht, weniger günstige Deutungen in den Raum zu stellen, hat Jan Skudlarek dem Leser längst abgesprochen.
(weiter 👇 Teil 3)
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