Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
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Jura-Professor, Uni Bielefeld
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DER FALL BROSIUS-GERSDORF IM "VERFASSUNGSBLOG"
Teil 1

Liebe Community,

Aus der Rechtswissenschaft formiert sich breite Unterstützung für Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, für jene Rechtsgelehrte also, die von der SPD als Kandidatin für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden war, der aber der erforderliche Rückhalt insbesondere in der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion fehlte, auf den sie für ihre Wahl aber angewiesen gewesen wäre. Bekanntlich wurde die Wahl, die eigentlich am 11.7.2025 hätte stattfinden sollen, verschoben.

Nun melden sich im "Verfassungsblog" zahlreiche akademische Rechtsgelehrte zu Wort, die den Umgang mit Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hart kritisieren. Dieser Umgang sei "geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen." Den gesamten Text des Unterstützer-Statements kann man hier nachlesen:
https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/

ICH werde dieses Unterstützer-Statement NICHT unterzeichnen. Denn jenes Statement fordert erhebliche Kritik heraus.

Zwei der drei Initiatoren dieses Statements sind Prof. Dr. Stefan Huster (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Alexander Thiele (Humboldt-Universität zu Berlin). Beide sind, ebenso wie Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, in der Corona-Zeit als absolute Hardliner hervorgetreten.

Prof. Dr. Stefan Huster hielt in der taz vom 6.2.2022 eine allgemeine COVID-Impfpflicht für verfassungskonform:
https://taz.de/Corona-und-Impfpflicht/!5830407/
"Denn die Alternativen zur Erhöhung der Impfquote wären die Überlastung des Gesundheitssystems, die niemand redlicherweise wollen kann, oder der immer wiederkehrende Lockdown."

Prof. Dr. Alexander Thiele ging in der Berliner Morgenpost vom 23.11.2021 noch weiter:
https://www.morgenpost.de/panorama/article401856086/corona-impfpflicht-zwang-staatsrechtler-moeglichkeit.html
"Die Möglichkeiten gehen los bei einem Ordnungsgeld, aber auch Freiheitsstrafen oder die Zwangsimpfung sind möglich". Aus dem staatlichen COVID-Impfzwang dürfe man sich nicht "herauskaufen" können.

Prof. Dr. Stefan Huster und Prof. Dr. Alexander Thiele hatten (oder haben immer noch?) mit anderen Worten kein Problem mit der Vorstellung, dass der COVID-Impfpass zum Daseinsberechtigungsschein mutiert, ohne den man auf deutschem Boden illegal existiert. Genau das wäre nämlich die Folge einer allgemeinen COVID-Impfpflicht gewesen.

Und wir reden hier von Injektionen, die damals, als die drei Genannten ihre jeweilige Haltung zur allgemeinen COVID-Impfplicht veröffentlichten, lediglich bedingt zugelassen waren, zu denen die klinischen Studien teilweise noch laufen, teilweise aber durch vorzeitige Entblindung jeglicher Aussagekraft beraubt wurden, deren Eignung zum Transmissionsschutz im Zulassungsverfahren nie geprüft wurde und die nachweislich schwerste Nebenwirkungen hervorrufen können - zu sämtlichen in der EU zugelassenen COVID-Injektionen existieren Rote-Hand-Briefe der jeweiligen Hersteller.

Von der Duldung einer solchen Injektion woll(t)en Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Alexander Thiele und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf die Daseinsberechtigung eines Menschen auf deutschem Boden abhängig machen. Entweder Teilnahme an einem Impfexperiment - oder raus aus dem Land. Schlimmer kann man die Menschenwürde nicht mit Füßen treten.
(weiter 👇 Teil 2)
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DER FALL BROSIUS-GERSDORF IM "VERFASSUNGSBLOG"
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)

In dem hier verlinkten Verfassungsblog-Statement heißt es weiter, Darstellungen, welche die Positionen von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf "als von vornherein abseitig oder radikal einordnen", seien "durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt." Ob damit auch die Impfpflicht-Position von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf gemeint ist, geht aus diesem Satz nicht hervor. Es mag tatsächlich sein, dass die diesbezügliche Position von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf nicht "abseitig" ist, weil viele Staatsrechtslehrer in die gleiche Richtung denken. Das aber sagt, wenn es sich so verhalten sollte, sehr viel über den aktuellen Zustand der deutschen Staatsrechtslehre aus. Und ganz bestimmt nichts Gutes.

Der parlamentarische Umgang mit der Causa Brosius-Gersdorf ist allerdings in der Tat wenig geglückt: Man hätte diese Kandidatin besser gar nicht erst nominieren dürfen. Denn tatsächlich nimmt ihre Reputation jetzt Schaden. Leider ist aber außerdem - jetzt schon - die Reputation des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, und zwar allein schon dadurch, dass eine Kandidatin, die für einen solchen Verrat an der Menschenwürde steht, überhaupt ernsthaft für ein Richteramt am BVerfG in Betracht gezogen wurde.

Ich habe den Eindruck, dass die Führung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die Wirkungen des reformierten Wahlrechts unterschätzt hat. Die Union gewann bei der letzten Bundestagswahl mit ihren Erststimmen-Kandidaten mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Einige Kandidaten der Union hatten zwar ihre Wahlkreise gewonnen, kamen aber wegen des Prinzips der Zweitstimmendeckung nicht zum Zuge. Das bedeutet: Alle gegenwärtigen Unionsabgeordneten im Deutschen Bundestag sind als Direktkandidaten gewählt worden. Wollen sie wieder aufgestellt werden, sind sie nicht auf das Wohlwollen von Fraktions- und Parteiführung angewiesen, sondern auf den Rückhalt in der Parteibasis ihres eigenen Wahlkreises. Wird von dort aus Unmut gegen bevorstehende Parlamentsentscheidungen laut, kann das einen Unionsabgeordneten nicht kalt lassen. Auch wenn er in seinem Mandat unabhängig ist: Eine Erwartungslücke zwischen den Vorstellungen seiner Parteifreunde vor Ort und seinem eigenen Abstimmungsverhalten kann sich ein solcher Abgeordneter auf die Dauer nicht leisten. Auch - und erst recht - nicht auf Druck höherer Parteigremien. Und offenbar kam der Unmut gegen die Personalie Brosius-Gersdorf gerade auch aus der Parteibasis von CDU und CSU.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
ZWEI JAHRE UNTERSUCHUNGSHAFT. UND KEIN ENDE IN SICHT. Liebe Community, Am 22. Mai 2023 wurde Johanna, meine Mandantin im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess, in ihrem Wohnhaus verhaftet. Seither sitzt sie jetzt exakt zwei Jahre in Untersuchungshaft. Ohne Unterbrechung.…
ZUR ERLÄUTERUNG, WARUM ICH IN DIESEM POST VOM 23.5.2025 DEN KLARNAMEN DES BELASTUNGSZEUGEN ENTFERNT HABE:

Jener Belastungszeuge, ein Herr M. C. R., hat gegen mich eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach mir untersagt wird, seinen Klarnamen zu nennen. Denn er habe einen Anspruch darauf, dass im Interesse seines Persönlichkeitsrechts die Nennung seines Klarnamens unterbleibe.

Nach wie vor ERLAUBT ist es mir, öffentlich zu behaupten, dass es sich bei M. C. R. um einen vorbestraften Betrüger handelt. Denn dies entspricht der Wahrheit und wird von M. C. R. auch nicht in Abrede gestellt.

Die einstweilige Verfügung erging ohne mündliche Verhandlung. Ich wurde noch nicht einmal vorher angehört, und offensichtlich hat die 3. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt/Main, die die Verfügung erlassen hat, noch nicht einmal die Schutzschrift zur Kenntnis genommen, die ich über meinen Anwalt im Schutzschriftregister hinterlegt hatte, nachdem M. C. R. mich über seinen Anwalt hatte abmahnen lassen. In jener Schutzschrift sind durchgreifende Einwände gegen den Unterlassungsanspruch von M. C. R. formuliert. Diese hat das Gericht komplett ignoriert.

Selbstverständlich werde ich mich gegen diese einstweilige Verfügung entschlossen zur Wehr setzen.

Ich werde hier auf meinen Kanälen über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.
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NIKOLAUS BLOME, EIN FURCHTBARER JOURNALIST
Teil 1

Liebe Community,

In dieser SPIEGEL-Kolumne vom 14.7.2025
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-eine-minderheit-sucht-rache-statt-dialog-in-der-enquete-kommission-meinung-a-0448a2cd-9321-42d2-8bd3-e9cf982408b9
schreibt Nikolaus Blome, eine Corona-Aufarbeitung im Bundestag werde die gesellschaftlichen Gräben nicht zuschütten, solange die Kritiker der Corona-Maßnahmen von ihrem Wunsch nach "Rache an den Wortführern der Mehrheit, der sie sich zu Coronazeiten fügen mussten" nicht abrückten.

Nikolaus Blome kontrastiert den Ausgangspunkt der Kritiker mit dem Ausgangspunkt der für die Maßnahmen verantwortlichen Politiker. Zu den Kritikern schreibt er:

"Die grundsätzlichen Gegner des deutschen Coronakurses hielten den Ausgangspunkt aller Beschlüsse für eine Fehleinschätzung oder für eine Lüge: dass Corona massenhaft töten könne, schneller und breiter als eine heftige Grippewelle etwa." Unter anderem hätten die Kritiker den "Bildern aus Bergamo" misstraut.

An dieser Stelle musste ich nach allem, was wir heute über die Bergamo-Geschichte wissen, fast schon schmunzeln. Und dass SARS CoV-2 nicht gefährlicher ist als andere Atemwegsviren, ist heute jenen, die zuhören wollen (auch diese Bereitschaft spricht Nikolaus Blome den Kritikern ab), sattsam bekannt.

Zu den Motiven der für die Maßnahmen verantwortlichen Politiker schreibt Nikolaus Blome:

"Bei allem Hin und Her und allen Widersprüchen blieben die Verantwortlichen von Bund oder Ländern einem Ansatz von Anfang bis Ende treu: solange es keine Massenimpfung gibt, die Zahl der schweren Fälle (und deswegen auch die Zahl der Ansteckungen) unterhalb einer bestimmten Schwelle zu halten, damit die Krankenhäuser nicht kollabieren. Masken, Kontaktbeschränkungen, Testpflicht, Schließungen, G-Regeln, Homeoffice und die allermeisten anderen Maßnahmen – samt den manifesten Übertreibungen – zielten darauf ab."

Dass die Protokolle des Corona-Krisenstabs beim RKI massiv auf das Gegenteil hindeuten, ignoriert Nikolaus Blome geflissentlich. Denn es ist ausgeschlossen, dass ihm diese Protokolle verborgen geblieben sind.

Wirklich Brechreiz bekam ich, als ich in dem Artikel von Nikolaus Blome diesen Satz las:

"Freilich war das Lager der Kritiker und Zweifler im Austeilen wesentlich besser als im Einstecken."

Dabei erinnert er an seine eigene Kolumne im SPIEGEL vom 7.12.2020, worin er gefordert hatte, es möge "die gesamte Republik mit dem Finger" auf Impfverweigerer zeigen:

"Vor mehr als vier Jahren schrieb ich an dieser Stelle, man möge »mit dem Finger« auf jene zeigen, die sich freiwillig nicht gegen Corona impfen lassen. Zugegeben, ruppig formuliert, doch die Impfgegner haben deswegen bis heute Schnappatmung und ohne einen »Faschismus«- oder »Nazi«-Vorwurf pro Tag geht es meist nicht ab, nun ja."

Und direkt im Anschluss daran schreibt er:

"Während die damals Verantwortlichen in mehreren Punkten bereits Fehleinschätzungen oder Fehlentscheidungen eingeräumt haben (zum Beispiel bei den zweiten Schulschließungen oder nächtlichen Ausgehverboten), habe ich von vergleichbarer Selbstkritik bei den Wortführern des anderen Lagers bislang nichts wahrgenommen, absolut nichts. Das hat System, machen wir uns nichts vor. Deswegen erscheint es mir unter diesen Umständen unwahrscheinlich, dass ein vernünftiges Gespräch zwischen Mehrheit und Minderheit zustande kommt."

Nikolaus Blome verweigert einerseits jede kritische Selbstreflexion, fordert aber von den Maßnahmenkritikern Selbstkritik. Deutlicher konnte er den Abgrund seiner Doppelmoral nicht zeigen. Unter den vielen widerwärtigen Hetzern in der Corona-Zeit ist Nikolaus Blome einer der widerwärtigsten.
(weiter 👇 Teil 2)
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NIKOLAUS BLOME, EIN FURCHTBARER JOURNALIST
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)

Wir können als Gesellschaft wieder zusammenwachsen, wenn wir jene zur Verantwortung ziehen, die uns mit ihrer Hasspropaganda auseinandergetrieben haben. Sollte sich eines Tages vor Gericht beweisen lassen, dass die Corona-Politik auf vorsätzlich in die Welt gesetzten Unwahrheiten beruhte, ist der Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in der Variante des § 7 Abs. 1 Nr. 10 VStGB erfüllt - nicht nur in der Person von Politikern, die für die Maßnahmen verantwortlich sind, sondern auch in der Person von Journalisten, die den Raubbau an den Grundrechten befeuert haben. Und damit auch in der Person von Nikolaus Blome.

Nikolaus Blome weiß das. Und deswegen hat er Angst. Und deswegen hat er die hier verlinkte Kolumne geschrieben. Das letzte verzweifelte Rückzugsgefecht eines Menschen, der die Aufgabe des Journalismus in einer freiheitlichen Demokratie nicht nur verkannt, sondern pervertiert hat. Und der deshalb im Journalismus nichts mehr verloren hat.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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PROF. DR. JOSEF FRANZ LINDNER ENTHÜLLT DAS WAHRE KALKÜL DER SPD BEI DER VERFASSUNGSRICHTERWAHL

Liebe Community,

Prof. Dr. Josef Franz Lindner hat auf X (vormals Twitter) eine sehr treffende Analyse zu den Motiven der SPD vorgelegt, von denen diese sich vermutlich bei ihrem Vorgehen im Zusammenhang mit der Neubesetzung von Richterpositionen am Bundesverfassungsgericht leiten lässt:
https://x.com/JosefFLindner/status/1945795193468273092

Um es - verkürzt - in meinen eigenen Worten zu formulieren (Josef Franz Lindner beschreibt die geplanten Schritte sehr präzise):

Es geht der SPD darum, beim Bundesverfassungsgericht die erforderliche Mehrheit für ein Urteil zusammenzubringen, wonach die AfD auf Antrag der SPD verboten wird. Dann würden alle AfD-Abgeordneten von jetzt auf gleich aus dem Parlament fliegen. Rot-Rot-Grün hätte im Deutschen Bundestag plötzlich eine Mehrheit, mit der sie Friederich Merz stürzen und einen ihrer Kandidaten zum Bundeskanzler wählen könnten. Und diese rot-rot-grüne Koalition hätten wir dann bis Februar 2029 - und womöglich darüber hinaus, wenn es (absehbar) bis dahin nicht gelingt, neue bürgerlich-konservative Kräfte aussichtsreich in Stellung zu bringen.

Für die SPD geht es nicht um die Wahl von Persönlichkeiten, die den Rechtsstaat, die Demokratie und die Grundrechte entschlossen schützen und für juristisch überzeugende Urteile bürgen. Es geht ihr vielmehr nur und ausschließlich um die Machtfrage. Und alleine dadurch, dass die SPD die Verfassungsrichterwahl zur Zementierung eigener Machtansprüche instrumentalisiert, beschädigt sie das Vertrauen der Menschen in das Bundesverfassungsgericht als Institution.

Jene aber, die das offen aussprechen, wird der Verfassungsschutz wieder unter dem Gesichtspunkt der angeblichen Delegitimierung des Staates beobachten.

Ich hoffe ebenso wie Josef Franz Lindner, dass die Union dieses perfide Spiel durchschaut.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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KANN MAN HINTER SEINEM GEWISSEN ETWAS "VERSTECKEN"?

Liebe Community,

Was SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese in diesem Tagesschau-Bericht vom 14.7.2025
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/merz-sommerinterview-112.html
von sich gegeben hat, atmet den Ungeist des Totalitären. Das Gewissen eines Abgeordneten zählt danach nichts mehr, wenn das Politbüro etwas anderes beschlossen hat.

Das Grundgesetz spricht eine gänzlich andere Sprache. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 GG sind Abgeordnete des Deutschen Bundestages "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".

Die Verfasser des Grundgesetzes haben nämlich erkannt, dass unter der Herrschaft von Parteisekretären keine Demokratie gedeihen kann.

Eigentlich hätten die hier gezeigten Äußerungen von Dirk Wiese einen Aufschrei der Entrüstung verdient. Aber leider haben wir uns an diesen Verfall des politischen Ethos längst gewöhnt.

Sorgenvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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HEUTE MAL EIN ARBEITSNACHWEIS ABSEITS DER GROSSEN POLITIK

Liebe Community,

Die Main-Spitze berichtete am 20.7.2025 (Bezahlschranke, aber der Artikel liegt mir im Wortlaut vor)
https://www.main-spitze.de/kultur/kulturnachrichten/was-wenn-der-star-nicht-kommt-das-beispiel-wiesbaden-4804970
über folgenden Vorfall:

Derzeit findet das Rheingau Musik-Festival statt. Künstler von höchstem internationalem Rang treten dort auf und geben dort anspruchsvolle Konzerte.

Zwei dieser Konzerte sollten – an ein und demselben Abend – von der chinesischen Star-Pianistin Yuja Wang bestritten werden. Diese aber musste am Morgen des Auftrittstages krankheitsbedingt absagen. Dem Veranstalter gelang es in der Eile, für jedes dieser beiden Konzerte international renommierten Ersatz aufzutreiben.

Einigen der Zuschauer war das aber nicht genug: Sie stellten sich auf den Standpunkt, sie hätten das – beträchtliche – Eintrittsgeld ausgegeben, um Yuja Wang zu hören, und gäben sich mit niemand anders zufrieden. Sie wollten ihr Geld zurück.

Der Autor dieses (m. E. sehr gelungenen) Artikels, Herr Dr. Christian Knatz, stellte mir die Frage, ob diese Forderung rechtlich begründet sei. Ich bejahte dies: Wenn der Auftritt einer ganz bestimmten Künstlerin versprochen und das hohe Eintrittsgeld auch um des Namens dieser Künstlerin gezahlt wird, muss sich jemand, der im Vertrauen auf diese Zusage eine Eintrittskarte erworben hat, nicht mit jemand anders zufriedengeben – auch nicht mit einem anderen Künstler gleicher Qualität. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass der Veranstalter selbst nichts für die krankheitsbedingte Absage von Yuja Wang konnte – entscheidend ist, dass er nicht das leistet (und auch gar nicht leisten kann), was er versprochen hat.

Anders sieht es bei denen aus, die auf ihren Plätzen verbleiben und das Konzert mit den ersatzweise engagierten Künstlern hören: Diese haben die Leistung des Veranstalters so, wie sie ist, als Erfüllung angenommen und können sich hinterher nicht mehr darauf berufen, ihnen sei anfangs aber etwas anderes versprochen worden. Meine Antworten auf die Fragen von Herrn Dr. Knatz sind unter Nennung der einschlägigen Vorschriften des BGB in dem Artikel zitiert.

Mir selbst hat es zugegebenermaßen Freude bereitet, mich in den Medien zur Abwechslung endlich mal wieder zu einem Themenbereich zu äußern, der im Kernbereich meiner eigentlichen rechtswissenschaftlichen Forschungstätigkeit liegt. Immerhin nahm die Angelegenheit ein gutes Ende: Die allermeisten Zuschauer blieben sitzen und erfreuten sich an der Darbietung, die dann eben von anderen Künstlern vorgetragen wurde. Es ging um ein Klavierkonzert von Chopin und ein Klavierkonzert von Tschaikowsky. Man muss sich vorstellen: Die beiden Pianisten, die dann statt Yuja Wang auftraten, nämlich Anna Vinnitskaya und Jan Lisiecki, erfuhren am Tag des Auftritts von ihrem Engagement und rockten mal eben so ohne große Vorbereitung Klavierliteratur aus dem absoluten Premium-Segment auf die Bühne. Respekt!

Kultivierte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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UPDATE VON JOHANNA 11-07-2025

Liebe Community,

Am 8.7.2025 berichtete ich, dass Johanna, meine Mandantin im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess, von einer JVA-Bediensteten in barschem Ton an einem Telefonat mit mir (als ihrem Verteidiger) gehindert wurde.

Der Vorfall hat seither den folgenden Fortgang genommen:

Johanna hatte darum gebeten, unter vier Augen mit der stellvertretenden Bereichsleiterin sprechen zu dürfen, um ihr diesen Vorfall zu schildern und für die Zukunft um Abhilfe zu bitten. Ein solches Gespräch fand am 11.7.2025 statt, aber beileibe nicht so, wie Johanna es sich gewünscht hatte:

Als Johanna nämlich den Besprechungsraum betrat, saß ihr – ohne dass sie vorher darüber informiert worden war – nicht nur die stellvertretende Bereichsleiterin gegenüber, sondern ebenso die Leiterin des B-Hauses, in dem Johanna untergebracht ist, und außerdem eine Dame vom psychologischen Dienst der JVA Frankfurt III.

Die Leiterin des B-Hauses (der sämtliche Bediensteten des B-Hauses unterstellt sind) stellte alles, was Johanna in dem Gespräch über den Umgang mit ihr in der JVA berichtete, in Abrede. Johanna stellet schlagfertig die Gegenfrage: „Habe ich das nun erlebt oder Sie?“

Den Brief, den Johanna an die stellvertretende Bereichsleiterin mit dem ausdrücklichen Vermerk „persönlich“ geschrieben hatte, hatte stattdessen die Leiterin des B-Hauses in der Hand. Diese erklärte Johanna, sie sehe keinen Anlass, gegen das Verhalten ihrer Untergebenen einzuschreiten. Im Gegenteil warf sie Johanna vor, sie leiste häufig den Anordnungen des JVA-Personals nicht Folge.
Johanna erwiderte, die Leiterin des B-Hauses solle einmal versuchen, sich in die Lage von jemandem hineinzuversetzen, der jahrelang weggesperrt werde, um zu erahnen, wie belastend das sei, gerade wenn man es gewohnt sei, sehr selbstbestimmt zu leben. Die Leiterin des B-Hauses fühlte sich angegriffen und meinte, sie arbeite in diesem Beruf lange genug, um das einschätzen zu können (dazu eine Anmerkung: Offenbar kann sie es NICHT einschätzen, sonst würde sie nicht so empathielos mit Johanna umgehen).

Johanna wird nicht mehr ohne Beisein ihrer Verteidigung mit der Leiterin des B-Hauses sprechen können. Sie ist in deren Beisein gestresst und verkrampft, fühlt sich ausgeliefert und nicht ernst genommen. Ihr wird nichts geglaubt. Johanna verwies auf ihre posttraumatische Belastungsstörung sowie darauf, was dieses Ausgeliefertsein mit ihr mache und wie verbal aggressives Verhalten von JVA-Bediensteten auf sie wirke. Das schien die Leiterin des B-Hauses nicht zu interessieren; sie meinte nur, Johanna sei halt nun mal im Knast.

Mehr noch: Die Leiterin des B-Hauses meinte, Johanna müsse die JVA-Bediensteten nun mal so nehmen wie sie seien, jeder habe eine andere Art, und Johanna solle das nicht persönlich nehmen und nicht so an sich heranlassen. Johanna habe doch genügend „Ressourcen von draußen“ (was auch immer sie damit meinte) und müsse dann doch mit der Situation klarkommen.

Johanna meinte in dem Gespräch, sie wisse nicht, wie lange sie die Situation so, wie sie sich aktuell darstelle, noch aushalte. Die Leiterin des B-Hauses erwiderte, dann müsse Johanna eben mit Konsequenzen rechnen: Installation einer Überwachungskamera in ihrer Zelle, und alle drei Stunden werde, auch nachts, jemand in die Zelle leuchten (mit der Taschenlampe ins Gesicht so wie die ersten acht Tage und Nächte, jeweils bis Johanna sich bewegt). Johanna fragte, ob das eine Drohung sei. Die Leiterin des B-Hauses erwiderte, sie empfinde Johannas Ankündigung als Drohung, weil ihre Äußerung auf möglicherweise suizidale Tendenzen hindeutete. Johanna erwiderte, sie werde sich selbst niemals etwas antun.

An dieser Stelle sende ich eine wichtige Botschaft aus: Johanna wird sich selbst NIEMALS etwas antun. Deshalb hier ein rein prophylaktischer Hinweis: Sollte Johanna – was ich nicht hoffe – eines Tages tot in ihrer Zelle aufgefunden werden, ist jedenfalls die Ursache SUIZID kategorisch AUSGESCHLOSSEN.

Betrübte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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DER CDU-GENERALSEKRETÄR ZUM ALICE-WEIDEL-SOMMERINTERVIEW

Dieser Screenshot entstammt einem Artikel in der Berliner Morgenpost vom 21.7.2025:
https://www.morgenpost.de/politik/article409558083/alice-weidels-sommerinterview-gestoert-afd-politiker-fordert-wiederholung.html

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat begriffen, dass die offensichtlich inszenierte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Alice Weidel der AfD eher mehr als weniger Zulauf bescheren wird.

Und er hat recht mit seiner Einschätzung, dass jene, die die AfD wählen, sich eine bessere Politik erhoffen. Mögen also CDU und CSU diese Mahnung aufgreifen und endlich selbst bessere Politik machen!

Die Antifanten, die die Lärmkulisse erzeugten und damit das Interview störten, haben ihr offenherziges Eingeständnis abgelegt, dass sie keine Argumente haben. Sie haben nichts zu bieten außer Gebrüll. Sie repräsentieren das Gegenteil einer demokratischen Debattenkultur.

Die Worte von Carsten Linnemann verdienen Beifall. Mögen nun Taten folgen!
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SCHAMLOSE SCHUL-INDOKTRINATION IN BRANDENBURG

Liebe Community,

Bis heute ist im Internet eine Broschüre abrufbar, die von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung herausgegeben wurde und sich auf dem Stand vom 30.10.2023 befindet. Der Titel lautet:

"Verschwörungserzählungen. Methoden zum Umgang im Unterricht und in der außerschulischen Bildungsarbeit"

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden:
https://www.bildungsserver.de/onlineressource.html?onlineressourcen_id=64685

Auf Seite 7 wird der Begriff "Verschwörungserzählung" wie folgt definiert:

„Eine Verschwörungserzählung ist eine Annahme darüber, dass als mächtig wahrgenommene Einzelpersonen oder eine Gruppe von Menschen wichtige Ereignisse in der Welt beeinflussen und damit der Bevölkerung gezielt schaden, während sie diese über ihre Ziele im Dunkeln lassen.“

Wer also im Juni 1961 behauptete, es sei geplant, eine Mauer rund um West-Berlin zu bauen, verbreitete im Sinne dieser Definition eine Verschwörungserzählung. Denn der damalige DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht hatte doch ausdrücklich beteuert, es habe niemand die Absicht, eine Mauer zu errichten. Der Rest ist sattsam bekannt...

Kleine Notiz am Rande: Die Mauer wurde von DDR-Seite "antifaschistischer Schutzwall genannt". Horst Sindermann, der diese Bezeichnung erfunden hatte, verteidigte diese noch im SPIEGEL-Interview vom 6.5.1990: "Wir wollten nicht ausbluten, wir wollten die antifaschistisch-demokratische Ordnung, die es in der DDR gab, erhalten. Insofern halte ich meinen Begriff auch heute noch für richtig". Nur falls sich jemand wundert, warum heute Akteure, die sich "antifaschistisch" nennen, in Wirklichkeit totalitäres Gedankengut verbreiten...

Aber zurück zur Broschüre: Wir wissen also jetzt, was eine Verschwörungserzählung ist. Es folgen Fallbeispiele aus der Praxis. Ab Seite 11 finden wir das folgende

"Fallbeispiel II: Corona-Maßnahmen im Schulkontext
Mehrere Jugendliche einer Schulklasse sprechen im Zusammenhang mit der Mund-Nasen-Maske neuerdings von 'Maulkorb' und 'Zwangsmaßnahmen'. Darauf angesprochen, reagieren sie unwirsch und stellen eindeutig klar: 'Diese ganzen Maßnahmen sind doch alle nur dazu da, uns kleinzuhalten. Ich persönlich kenne niemanden, der an Corona ernsthaft erkrankt ist, das ist doch alles Quatsch.'“

Die Broschüre empfiehlt die folgende Reaktion:

"Ein Weg könnte es sein, mit den Jugendlichen darüber zu sprechen, dass man selbst auch nicht glücklich über die getroffenen Maßnahmen ist und unter den Einschränkungen leidet, aufgrund ihres gesellschaftlichen Nutzens aber dennoch bereit ist, sie mitzutragen. Das ist sicherlich eine Gratwanderung, aber so besteht die Möglichkeit, aufzuzeigen, dass es eben nicht 'DIE' Maßnahmenbefürworterinnen und -befürworter gibt, die alles unkritisch abnicken, wie es von Seiten der 'Querdenken'-Bewegung behauptet wird."

Nach allem, was wir heute über Corona wissen, immer noch von einem "gesellschaftlichen Nutzen" der Maßnahmen zu fabulieren, ist schlicht dreist.

Anschließend heißt es in der Broschüre noch, man dürfe ja das Regierungshandeln kritisieren, aber die Corona-Maßnahmen dürften eben nicht als Verschwörung von Eliten bezeichnet werden. Unsere Regierung will nur unser Bestes. Wagt es bloß nicht, etwas anderes zu denken.

Fassungslose Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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PERFIDE VORVERURTEILUNG IM "SPIEGEL"

Liebe Community,

Es gibt in der Rechtsprechung des BGH einen wichtigen Grundsatz für die rechtlichen Anforderungen an eine sog. Verdachtsberichterstattung: Es darf auf keinen Fall der Eindruck erweckt werden, der Beschuldigte sei der Tat, die ihm vorgeworfen wird, bereits überführt (siehe z.B. BGHZ 222, 196 Rn. 50).

Die beiden Autoren eines SPIEGEL-Artikels vom 6.7.2025 zum Prinz-Reuß-Prozess, der mit Bezahlschranke hier
https://www.spiegel.de/panorama/reichsbuerger-prozess-um-prinz-reuss-in-stuttgart-die-banalitaet-des-bloeden-a-3b6c3c3e-acf1-4c79-b860-c103379e4768
und ohne Bezahlschranke hier
https://archive.is/P7j2U
abrufbar ist, scheinen davon noch nie etwas gehört zu haben.

Es heißt zwar an einigen Stellen relativierend "Glaubt man der Anklage, so...". Aber die übrige Gedankenführung lässt keinen Zweifel daran, dass die Autoren die Angeklagten für längst überführt halten: In diesem Prozess verteidige der Staat seine Werte gegen seine Feinde. Was ja bereits suggeriert, dass jene, die auf der Anklagebank sitzen, Staatsfeinde sind. Der deutsche Rechtsstaat, so heißt es, leiste sich ein aufwendiges Verfahren, während die Angeklagten, hätte denn ihr angeblich geplanter Putschversuch geklappt, mit ihren Gegnern kurzen Prozess gemacht hätten: An die Wand und Feuer frei.

Alle Angeklagten werden unterschiedslos - und damit eindeutig unzutreffend - in den "Reichsbürger"-Topf geworfen. Den Verteidigern wird vorgehalten, durch "Geplänkel" das Verfahren zu verschleppen, und durch ständige Wiederholung wird dem Leser eingetrichtert, dass einer der Anwälte, der einen der Angeklagten in dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart verteidigt, früher mal Frontmann einer Neonazi-Rockband gewesen sei.

Die Justiz, so heißt es in dem Artikel, werde an ihre Belastungsgrenze geführt. Kein Wort davon, wie belastend es für die Angeklagten ist, seit mehr als zweieinhalb Jahren (im Fall meiner Mandantin Johanna, die in Frankfurt angeklagt ist: seit 26 Monaten) ohne Urteil in Haft zu sitzen.

Der Artikel berichtet ziemlich detailliert über den 68. Verhandlungstag vor dem OLG Stuttgart. Rechtsanwalt Markus Haintz hat vor Kurzem auf seinem Kanal berichtet, beim OLG Stuttgart werde aktuell geprüft, ob einer der dort Angeklagten gegen Auflagen aus der U-Haft entlassen werden könne.

Ob der SPIEGEL davon Wind bekommen hat und jetzt medialen Druck auf den erkennenden Strafsenat beim OLG Stuttgart ausüben will? Der Duktus dieses Artikels würde jedenfalls zu dieser Deutung passen. Denn der Artikel liest sich wie bezahlte PR für den Generalbundesanwalt.

Und auf den Angeklagten, die - wie die Autoren selbst schreiben - ohnehin schon in ihrer beruflichen und privaten Existenz ruiniert sind, wird in dem Artikel (ebenso wie schon bisher im ganz überwiegenden Teil der Berichterstattung in den herkömmlichen Medien) schamlos herumgetrampelt.

Was hier im Gewande eines Prozessberichts daherkommt, ist in Wirklichkeit übles Framing. Und verletzt eklatant das Verbot der Vorverurteilung in der medialen Verdachtsberichterstattung.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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DIE "GUTEN" DÜRFEN DAS

Liebe Community,

Man stelle sich vor (was ich mir unter gar keinen Umständen wünsche!!!), es gäbe einen Mordanschlag auf Friedrich Merz - und ein Kritiker der Politik von Friederich Merz würde öffentlich äußern: "Den letzten Bus leider knapp verpasst. Ich finde es fantastisch, wenn BlackRock-Handlanger sterben".

Das würde mit Sicherheit nicht nur ein Ermittlungsverfahren, sondern auch eine Verurteilung wegen Billigung von Straftaten nach sich ziehen (§ 140 Nr. 2 i. V. m. § 138 Abs 1 Nr. 5 StGB). Und zwar völlig zu Recht.

Wenn aber ein Sebastian Hotz, der sich auch "El Hotzo" nennt, Vergleichbares über Donald Trump postet ("Den letzten Bus leider knapp verpasst. Ich finde es fantastisch, wenn Faschisten sterben"), geht das als Satire durch und endet mit Freispruch:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/trump-tweet-el-hotzo-freispruch-100.html

Diese Doppelmoral in der Justiz ertrage ich nicht mehr!

Fassungslose Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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VORSICHT VOR DEM "MEDIZINJOURNALISMUS" BEI "MEDWATCH"

Liebe Community,

Ein Portal mit dem Namen ";MedWatch"
https://medwatch.de/
nimmt für sich in Anspruch, "das Netz nach gefährlichen und unseriösen Heilversprechen" zu scannen. In der Selbstbeschreibung heißt es weiter:

"Einen Schwerpunkt bilden Recherchen aus der Grauzone des Netzes, in denen vermeintliche Heiler ihre Wunder anbieten. Wire berichten und klären auf."

Zum Recherche-Team gehört u.a, Pascal Siggelkow, der ansonsten für das Format "ARD Faktenfinder" schreibt. Ich habe schon mehrere "Fakten-Checks" von ihm gelesen, und nicht ein einziger hat mich überzeugt.

Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum noch, in welche Richtung die angebliche "Aufklärung" geht: Die Corona-Spritze - das wohl unseriöseste Heilversprechen, das ich je vernommen habe - wird als die große Rettung aus der "Pandemie" angepriesen. Es wird beklagt, die Alternativmedien betrieben "Misstrauenskommunikation", die so weit reiche, dass die Menschen, die von dieser Kommunikation erreicht würden, selbst den Fakten-Checkern nicht mehr vertrauten. Ganz böse wird gegen Dr. Wolfgang Wodarg ausgeteilt. Nahrungsergänzungsmittel kommen in den Artikeln schlecht weg, bei Heilpraktikern spiele Patientenschutz keine Rolle, und auch die Homöopathie bekommt ihr Fett weg.

Über die Finanzierung dieses Portals ist mir nichts bekannt. Aber in den Chefetagen der Pharmakonzerne wird man die Artikel bei "MedWatch" mit Vergnügen lesen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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ZUR AKTUELLEN IMAGE-KAMPAGNE DER CDU

Liebe Community,

Henning Rosenbusch hat in seinem Telegram-Kanal auf diese Kampagne der CDU, die auf "X" geschaltet wurde, aufmerksam gemacht und süffisant bemerkt, dass die meisten Kommentare, die sich die CDU auf "X" eingefangen hat, nicht ihren Vorstellungen entsprechen dürften.

Ich bin nicht auf "X", deshalb benenne ich die 3 Dinge, die mir einfallen, einfach hier:

1. Die meisten Fernzüge der Deutschen Bahn kommen immer noch mit weniger als einer Stunde Verspätung aus.

2. Die immer weiter aufgeblähte Ministerialbürokratie ist eine echte Jobmaschine.

3. An den Universitäten werden endlich längst überfällige Sparmaßnahmen durchgezogen. Wozu denn noch Bildung, wenn die jungen Leute sowieso bald alle in den Krieg geschickt werden?

*** IRONIE AUS! ***

Optimistische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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VIEW IN TELEGRAM
DEM VERNEHMEN NACH WILL KATHARINA SCHULZE (GRÜNE) AN DIESES VIDEO NICHT MEHR ERINNERT WERDEN...

... und ist ihr, die sie sich im Bayerischen Landtag in der aus dem Video ersichtlichen Weise geäußert hat, auch die Verbreitung dieses Videos ein Dorn im Auge.

Umso wichtiger ist, dass wir beharrlich die Erinnerung daran wachhalten, wie die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze seinerzeit gegen "Ungeimpfte" gehetzt hat.
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IRREFÜHRENDE ÜBERSCHRIFT

Liebe Community,

Henning Rosenbusch hat heute in seinem Telegram-Kanal auf den folgenden FOCUS-Artikel vom 17.7.2025 aufmerksam gemacht:
https://www.focus.de/wissen/natur/meteorologie/gefaehrliche-hitzewellen-hitze-sterblichkeit-in-deutschland-schon-20-grad-koennen-lebensgefaehrlich-sein_id_260144758.html

Ja, genau so wie in der URL lautet auch die Überschrift des Artikels: "Hitze-Sterblichkeit in Deutschland: Schon 20 Grad können lebensgefährlich sein"

Mein erster Gedanke war: Wie können denn Außentemperaturen von 20 Grad lebensbedrohlich sein? Die Auflösung folgt dann im Text:

"Grundsätzlich wird es ab einer durchschnittlichen, wöchentlichen Mitteltemperatur von 20 Grad gefährlich. Die Mitteltemperatur ist der Durchschnitt aller täglichen Messungen an einer Station, also am Tag und auch bei Nacht. In Deutschland werden dabei 52 Wetterstationen für die Berechnung der Mitteltemperaturen der einzelnen Bundesländer und auch für ganz Deutschland herangezogen.

Bereits ab einem Mittelwert von 20 Grad können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Anstieg der Sterblichkeit auf die Hitze zurückführen.

20 Grad Mitteltemperatur ist also ein Grenzwert, den man in Zukunft vielleicht berücksichtigen sollte."

Also ein MITTELWERT von 20 Grad soll gefährlich sein . wobei nicht mitgeteilt wird, welche Temperaturen dann jeweils zur wärmsten Zeit des Tages erreicht werden.

Mit welchen Methoden die Wissenschaft hier eine Kausalität zwischen Temperatur und Mortalität beweisen will, verrät der Artikel ebenfalls nicht. Gerade an dieser Stelle wäre es aber interessant gewesen, nähere Details zu erfahren, um sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wie wichtig ein tieferes Verständnis der angewandten Methoden wäre, zeigt sich wenig später in dem Artikel selbst:

"Es fällt auf, dass wir durch Hitze in Deutschland eine sehr hohe Anzahl an Todesopfern zu beklagen haben - sogar im Vergleich zu den USA. Das scheint auf den ersten Blick merkwürdig, denn in den USA kann es sehr viel heißer werden als bei uns.

So liegt der Jahresdurchschnitt der hitzebedingten Todesfälle in den USA bei ca. 1500, während wir in Deutschland eine Zahl von 4180 annehmen. Die höchsten Werte gab es in Deutschland 2018 und 2019, mit jeweils über 7000 hitzebedingten Sterbefällen.

Aber es kann gut sein, dass die Methodiken, um die Hitze-Opfer festzustellen, stark voneinander abweichen und die Zahlen somit nicht vergleichbar sind."

Wenn die Methoden, mit denen Hitzetote festgestellt werden, genauso "seriös" sind wie jene Methoden, mit denen damals Corona-Tote festgestellt wurden, und wenn am Ende des Tages sowieso nur Modellrechnungen Pate stehen, in die man vorher völlig unrealistische Annahmen hineingelegt hat, können wir mit diesen Zahlen schlicht und ergreifend gar nichts anfangen.

Es falle aber auf, dass in den USA mehr Häuser mit Klimaanlagen ausgestattet seien als in Deutschland. Zum Schluss des Artikels heißt es dementsprechend:

"Wir stecken mitten in einer globalen Erwärmung. Und somit ist davon auszugehen, dass die Temperaturen weiter steigen werden - auch in Deutschland. Das wird sich kurzfristig auch nicht ändern. Und damit kommt es auch auf die Anpassungsfähigkeit der Menschen an. Heißer wird es, soviel ist klar. Aber wir können uns vielleicht besser davor schützen. Häuser werden wohl in Zukunft nicht nur eine Heizung brauchen, sondern flächendeckend auch eine Kühlung für den Sommer."

Na da bin ich aber gespannt, woher wir den Strom für die ganzen Klimaanlagen hernehmen wollen, wenn wir wegen des "Klimawandels" vorher zahlreiche Energiequellen ausgeschaltet haben.

Journalistisch bringt der Artikel keinerlei Mehrwert. Denn die entscheidende Information, wie die Wissenschaft auf die Zahlen und Annahmen kommt, die im Text des Artikels gespiegelt werden, wird dem Leser vorenthalten.

Was bleibt, ist die Angsterzeugung. Bei wirklichen Krisen die schlechteste aller Kommunikationsformen. Denn Angst ist kein guter Ratgeber.

Der FOCUS hätte sich diesen Artikel komplett sparen können.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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DAS PAUL-EHRLICH-INSTITUT UND DIE SAFE-VAC-DATEN

Liebe Community,

In diesem sehr gehaltvollen Beitrag
https://blog.bastian-barucker.de/safevac20-pei-meyer-hesselbarth/
macht Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth auf Daten aufmerksam, die das Paul-Ehrlich-Institut zu den Komplikationen nach Verabreichung der Corona-Spritze gesammelt, freilich noch nicht veröffentlicht hat, vielmehr vor der Öffentlichkeit geheim hält.

Das, was über die Safe-Vac-Daten bekannt ist, deutet jedoch auf Hunderttausende schwere Impfkomplikationen hin. Der Beitrag von Franziska Meyer-Hesselbarth verdient es, gelesen und verbreitet zu werden!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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